Man setze auf die Kompetenz der Seelsorger

Schweizer Bistümer: Keine Handreichungen zu "Fiducia supplicans"

Veröffentlicht am 19.01.2024 um 11:51 Uhr – Lesedauer: 

Zürich ‐ Die Kirche diskutiert über die Umsetzung der vatikanischen Segens-Erklärung "Fiducia supplicans". Eine Umfrage in der Schweiz ergab nun, dass die einzelnen Bistümer keine Richtlinien dazu veröffentlichen werden: Man vertraue auf die Seelsorger.

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Die Schweizer Bistümer planen keine Richtlinien zur Umsetzung des vatikanischen Segens-Dokuments "Fiducia supplicans". Wie eine Umfrage des Portals "kath.ch" (Donnerstag) ergab, soll es keine Handreichungen der einzelnen Diözesen geben. Stattdessen werde auf die Kompetenz und pastorale Sensibilität der einzelnen Seelsorger gesetzt. Eine Sprecherin des Bistums Basel betonte etwa, dass sich die Situationen, in denen nach einem Segen gefragt werde, voneinander unterscheiden würden. "Seelsorgerinnen und Seelsorger können damit umgehen. Sie handeln pastoral verantwortlich." Die Bistümer Lausanne-Genf-Fribourg und St. Gallen begründeten dies ähnlich.

Aus dem Bistum Chur hieß es, in der Segens-Erklärung stehe explizit, dass eine Formalisierung ungeeignet sei. "Wir sind überzeugt, dass 'Fiducia supplicans' ausreichend Hinweise und Erläuterungen enthält, damit die Seelsorgenden gemäß diesem Schreiben handeln können." Das Bistum Lugano bezog sich auf die zusätzliche Erklärung zu "Fidicia supplicans" von Anfang Januar: "Das zweite und klärende Schreiben des Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre hat die Umsetzung umfassend erklärt und ist bekannt genug, um zusätzliche Kommentare zu erübrigen", so ein Sprecher. Der Medienverantwortliche des Bistums Sitten wies zudem darauf hin, das die Frage nach Richtlinien "falls überhaupt" ein Thema für die Bischofskonferenz sei.

Bischöfe hatten Dokument begrüßt

Die Segens-Erklärung an sich hatten die Schweizer Bischöfe bereits kurz nach deren Veröffentlichung begrüßt. "Die Entscheidung entspricht dem Wunsch der Schweizer Bischöfe nach einer offenen Kirche, welche Menschen in unterschiedlichen Beziehungssituationen ernst nimmt, achtet und begleitet", hieß es in einer Stellungnahme der Bischofskonferenz.

Im Dezember hatte das Glaubensdikasterium mit Billigung von Papst Franziskus die Erklärung "Fiducia supplicans" veröffentlicht, in der eine Segnung von homosexuellen Paaren und Paaren in "irregulären" Situationen, also beispielsweise wiederverheirateten Geschiedenen, unter engen Bedingungen für zulässig erklärt wurde. Es müsse aber sichergestellt werden, dass weder die irreguläre Situation selbst gutgeheißen werde noch eine Verwechslungsgefahr mit Eheschließungen bestehe. Das Dokument hatte weltweit für starke zustimmende und ablehnende Reaktionen sowie Debatten gesorgt. Anfang Januar sah sich das Glaubensdikasterium veranlasst, noch einmal eine erneute Erklärung in Form einer Pressemitteilung zu veröffentlichen. Darin betonte der Präfekt des Dikasteriums, Kardinal Víctor Manuel Fernández, dass der Segen spontan erfolgen und nicht länger als 15 Sekunden dauern solle.

Der Synodale Weg in Deutschland hatte sich dafür ausgesprochen, Segensfeiern für Paare, die keine sakramentale Ehe schließen können, zu ermöglichen und dazu die Ausarbeitung einer speziellen Handreichung beschlossen. An dieser werde man auch nach „Fiducia supplicans“ weiterarbeiten, betonte Birgit, Mock, Vizepräsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), im Dezember im Interview mit katholisch.de. Sie hatte gemeinsam mit dem Aachener Bischof Helmut Dieser das Synodalforum "Leben in gelingenden Beziehungen und Partnerschaften" geleitet. "In Deutschland haben wir ja schon viele Praxiserfahrungen mit Segenshandlungen. Diese werden wir sammeln und zur Verfügung stellen, weil wir eben auch dazu beitragen wollen, dass Seelsorgende ein qualifiziertes Angebot machen können, dass sie sich nicht alles selbst zurechtsuchen müssen", so Mock wörtlich. (mal)