Antrag von Jörg Alt wurde stattgegeben

Richter in Verfahren gegen "Klimakleber"-Pater für befangen erklärt

Veröffentlicht am 08.05.2025 um 12:58 Uhr – Lesedauer: 

Nürnberg ‐ Ein Nürnberger Richter ist in einem Verfahren gegen den Jesuitenpater Jörg Alt für befangen erklärt worden. Bei den Vorwürfen gegen den Ordensmann geht es erneut um Klimaaktivismus. Nun übernimmt ein neuer Richter.

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Ein Nürnberger Richter, der eine Verhandlung gegen den Jesuitenpater und Klimaaktivisten Jörg Alt (63) führen sollte, ist für befangen erklärt worden. Einem entsprechenden Gesuch von Alts Verteidiger sei stattgegeben worden, teilte das Amtsgericht Nürnberg am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Die Verhandlung gegen den Ordensmann wird demzufolge von einem anderen Strafrichter des Amtsgerichts fortgeführt. Einen neuen Termin dafür gebe es noch nicht, hieß es. Dem Jesuiten wird vorgeworfen, eine Rede zu einer Sitzblockade vor dem Nürnberger Hauptbahnhof gehalten und damit die Protestaktion unterstützt zu haben.

Einem Medienbericht zufolge hatte Richter Thomas Pucher noch vor Beginn der Beweisaufnahme erklärt, dass die Aktenlage eindeutig sei und er keine Bewährungsstrafe in Erwägung ziehe. "Ich schick Sie ins Gefängnis – das wissen Sie", sagte der Richter demnach zu dem Jesuiten. Alts Verteidiger Benjamin Schmitt erklärte dem Beitrag der "Nürnberger Nachrichten" zufolge: "Für meinen Mandanten ist das Vertrauen in die Unvoreingenommenheit des Richters zerstört." Der Richter selbst habe betont, nur "in drastischen und plakativen Worten volksnah und in einfacher Sprache" einem Angeklagten dargestellt haben zu wollen, welche Rechtsfolgen zu erwarten seien.

Reaktionen von Alt und Verteidiger

Alt erklärte, er freue sich, dass dem Antrag stattgegeben worden sei. Er sehe seinen Klimaprotest aber nach wie vor als angemessen an und werde auf Freispruch plädieren. Dafür wolle er sich auf Paragraf 34 Strafgesetzbuch berufen. Dort wird geregelt, dass, wer in einer akuten Notlage eine Straftat begeht, um sich oder andere vor größerem Schaden zu schützen, nicht rechtswidrig handelt – vorausgesetzt, das gerettete Gut ist deutlich wichtiger als das verletzte und die Tat war das passende Mittel zur Abwehr der Gefahr. Der Jesuit kritisierte zudem wiederholt eine "unverhältnismäßige Härte", mit der in Bayern Klimaaktivisten eingeschüchtert und ruhiggestellt werden sollten.

Alts Verteidiger Benjamin Schmitt zeigte sich ebenfalls erleichtert und teilte mit: "Die Entscheidung entspricht meiner Auffassung eines funktionierenden Rechtsstaats. Ich bin froh zu sehen, dass gesetzliche Kontrollmechanismen funktionieren und die Justiz die erforderliche Bereitschaft zur Selbstkorrektur gezeigt hat."

Alt saß vom 1. bis 25. April in der Justizvollzugsanstalt Nürnberg ein. Er verbüßte dort eine Ersatzfreiheitsstrafe. Wegen Beteiligung an einer Straßenblockade war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die er aber nicht zahlen wollte. Stattdessen ging er lieber ins Gefängnis, auch, um damit auf das Thema Klimaschutz aufmerksam zu machen. (KNA)

8.5, 14:05 Uhr: ergänzt um Statements von Pater Alt und seinem Verteidiger.