Bistum Aachen darf weiterhin vor dem Mann warnen

Oberlandesgericht Köln weist Berufung von angeblichem Erzbischof ab

Veröffentlicht am 24.07.2025 um 11:50 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Offensichtlich unbegründet – so hat das OLG Köln die Berufung eines angeblichen Erzbischofs gegen das Bistum Aachen abgewiesen, das vor ihm gewarnt hatte. Die Entscheidung hatte formale Gründe. Doch auch in der Sache überzeugte er das Gericht nicht.

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Erneut kein Erfolg für den selbsternannten Erzbischof Gioacchino Collica in seinem Streit mit dem Bistum Aachen: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Berufung des Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen abgelehnt, wie ein Sprecher des Gerichts gegenüber katholisch.de am Dienstag bestätigte. Die Entscheidung (Az. 15 U 21/25) fiel bereits am 17. Juni. Das Bistum Aachen darf damit weiterhin die Warnung verbreiten, dass es sich bei Collica nicht um einen Erzbischof im Sinne der römisch-katholischen Kirche handelt. Auf Anfrage von katholisch.de wollte das Bistum Aachen die Entscheidung nicht kommentieren.

Das OLG Köln habe die Berufung im Eilverfahren als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, nachdem die Eilbedürftigkeit der Sache nicht dargelegt werden konnte. Laut dem Sprecher hat das Gericht in seiner Entscheidung außerdem zu erkennen gegeben, dass es die Entscheidung des Landgerichts auch in der Sache teilt. Sollte der Kläger doch noch eine Entscheidung in einer Hauptverhandlung anstreben, ist eine Niederlage damit wahrscheinlich. Collica war im Januar mit seiner Klage gescheitert, nachdem beide Seiten einen Vergleich abgelehnt hatten. Der zuständige Richter hatte vorgeschlagen, dass das Bistum nur von einem "Hinweis" und nicht von einer "Warnung" sprechen soll.

Schon länger als "Erzbischof" unterwegs

Das Bistum Aachen hatte in seinem Amtsblatt im vergangenen Jahr vor Collica gewarnt und die Gemeinden darauf hingewiesen, dass ihm die Nutzung von katholischen Kirchenräumen und die Mitwirkung an liturgischen Feiern untersagt sind. Collica betrachtet sich selbst als Erzbischof einer "Katholisch-Apostolischen Kirche Europas" und einer "Autonomen Bischöflichen Prälatur". Unter anderem bezeichnete das Bistum ihn als "nach katholischer Lehre von der römisch-katholischen Kirche abgefallenen Katholiken". Der Krefelder hält sich laut der Warnung hauptsächlich im Gebiet von Krefeld (Bistum Aachen), Kaarst und Düsseldorf (Erzbistum Köln) sowie Duisburg (Bistum Essen) auf und suche die Nähe zur syrisch-orthodoxen Kirche.

Collica tritt mindestens seit 2014 als Erzbischof auf. Damals berichtete die Lokalpresse von Plänen, ein Klostergut in Kaarst zu errichten. Bereits 2016 warnte das Erzbistum Köln vor der "Autonomen Bischöflichen Prälatur". Laut der damaligen Warnung habe Collica in Kaarst in einer Kapelle im Keller eines Mietshauses vorgegeben, Messen zu feiern und weitere Sakramente zu spenden. Laut dem Erzbistum bezeichnet sich die Gruppierung selbst als "autonom und rom-unabhängig". Sie stehe in keiner Verbindung mit der katholischen Kirche und dürfe nach kirchlichem Recht nicht die Bezeichnung "katholisch" führen. (fxn)