Richtlinien für katholische Gesundheitseinrichtungen erneuert

US-Bischöfe: Neue Regeln für Kliniken zum Umgang mit Transpersonen

Veröffentlicht am 14.11.2025 um 12:03 Uhr – Lesedauer: 

Baltimore ‐ Katholische Krankenhäuser in den USA sollen noch stärker als bisher katholische Moralvorstellungen umsetzen. Die US-Bischofskonferenz hat in ihren Richtlinien für Gesundheitseinrichtungen nun erstmals explizite Vorgaben zum Umgang mit Transpersonen.

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Katholische Krankenhäuser in den USA bekommen strengere Vorgaben zum Umgang mit transidenten Menschen. Die US-Bischofskonferenz hat auf ihrer Vollversammlung am Mittwoch eine neue Fassung ihrer ethischen und religiösen Richtlinien für katholische Gesundheitseinrichtungen verabschiedet. "Um die Natur des Menschen als Einheit von Körper und Seele zu respektieren, dürfen katholische Gesundheitseinrichtungen keine medizinischen Eingriffe vornehmen oder zulassen, seien es chirurgische, hormonelle oder genetische Eingriffe, die nicht darauf abzielen, die grundlegende Ordnung des menschlichen Körpers in seiner Form oder Funktion wiederherzustellen, sondern darauf, sie zu verändern", heißt es in einem neu eingefügten Abschnitt. Dazu gehören den Richtlinien zufolge insbesondere "Eingriffe, die darauf abzielen, die Geschlechtsmerkmale eines menschlichen Körpers in diejenigen des anderen Geschlechts umzuwandeln (oder die Geschlechtsmerkmale eines menschlichen Körpers aufzuheben)".

Im Umgang mit Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie betonen die Richtlinien, dass katholische Gesundheitseinrichtungen betroffenen Personen alle angemessenen Möglichkeiten eröffnen, um ihr Leiden zu lindern und sie umfassend medizinisch zu behandeln. Dies gelte jedoch nur für Maßnahmen, die die "grundlegende Ordnung des menschlichen Körpers" respektierten. Geschlechtsinkongruenz bezeichnet den Zustand, wenn die Geschlechtsidentität einer Person nicht mit ihrem biologisch zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Geschlechtsdysphorie ist der dadurch ausgelöste Leidensdruck.

Menschsein akzeptieren, wie es geschaffen wurde

In der Vorauflage wurde der Umgang mit Behandlungswünschen von transidenten Personen nicht thematisiert. Festgehalten wurde darin, dass Patientinnen und Patienten das Recht und die Pflicht hätten, "ihre körperliche und funktionale Integrität zu schützen und zu bewahren". Generell wird in der neuen siebten Auflage stärker als in der bisherigen Fassung betont, dass Behandlungen sich an der katholischen Morallehre orientieren müssen. "Die freie und informierte Entscheidung der Person oder ihres Vertreters in Bezug auf die Gesundheitsversorgung ist zu befolgen, solange sie nicht im Widerspruch zur katholischen Lehre steht", heißt es dazu etwa. Bei einem Wunsch nach einer Behandlung, die nicht mit der Lehre der Kirche vereinbar ist, soll eine Verlegung in eine andere Gesundheitseinrichtung ermöglicht werden "unter Vermeidung unmoralischer Mitwirkung".

Theologisch begründet werden die Änderungen unter Verweis auf die katholische Anthropologie, die den Menschen als Einheit von Körper und Seele versteht. Die Bischöfe verweisen dazu auf das nachsynodale Schreiben "Amoris laetitia" (2016) von Papst Franziskus. Darin heißt es im Abschnitt der dort so bezeichneten "Ideologie, die gemeinhin Gender genannt wird": "Die Schöpfung geht uns voraus und muss als Geschenk empfangen werden." Der Mensch sei dazu berufen, das "Menschsein zu behüten, und das bedeutet vor allem, es so zu akzeptieren und zu respektieren, wie es erschaffen worden ist".

Die Richtlinien für katholische Gesundheitseinrichtungen ("Ethical and Religious Directives for Catholic Health Care Services") wurden zuletzt 2018 aktualisiert. Um verbindlich zu werden, müssen sie von den einzelnen Diözesanbischöfen für ihren Bereich in Kraft gesetzt werden. Im vergangenen Jahr hatte die US-Bischofskonferenz eine lehrmäßige Note zu den moralischen Grenzen der technologischen Manipulation des menschlichen Körpers" veröffentlicht, in der sie katholische Krankenhäuser aufforderte, trans Menschen nicht durch Operationen und medizinische Maßnahmen bei ihrer Transition zu unterstützen. (fxn)