Vatikan: Alle Geistlichen der Piusbruderschaft exkommuniziert

Das Glaubensdikasterium hat die Exkommunikation der Bischöfe der Piusbruderschaft festgestellt. Außerdem gelten alle Geistlichen der Piusbruderschaft als Schismatiker. Das geht aus dem am Donnerstag veröffentlichtem Dekret zur Exkommunikation und einer erklärenden Note des Glaubensdikasteriums hervor. Das Dekret stellt fest, dass der weihende Bischof Alfonso de Galarreta und die vier geweihten Bischöfe Pascal Schreiber, Michael Goldade, Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier aufgrund der unerlaubten Bischofsweihe und der Verwirklichung eines Schismas exkommuniziert sind. Der Kokonsekrator, Bischof Bernard Fallay, zieht sich die Exkommunikation nur wegen Schismas zu. "Die Geistlichen und die gläubigen Laien werden ermahnt, sich nicht dem Schisma der Priesterbruderschaft St. Pius X. anzuschließen, da sie sich sonst ipso facto der Exkommunikation latae sententiae aussetzen würden", heißt es in dem Dekret.
Zusammen mit dem Dekret wurde außerdem eine erklärende Note veröffentlicht. Darin wird erläutert, dass zahlreiche Versuche, die Piusbruderschaft wieder in die volle Gemeinschaft der Kirche zu führen, seit der Zeit von Papst Paul VI. (1963–1978) vergeblich gewesen seien. Die Note stellt fest, dass alle Geistlichen, die der Piusbruderschaft angehören, sich im Schisma befinden und damit Schismatiker sind. Damit sind sie exkommuniziert. Laien gelten dann als schismatisch und exkommuniziert, wenn sie der Piusbruderschaft beitreten; dies trifft etwa auf Seminaristen zu. Außerdem wird festgestellt, dass die Geistlichen der Piusbruderschaft die Sakramente unrechtmäßig spenden und damit das Sakrament der Buße und von ihnen assistierte Eheschließungen ungültig sind. Damit sind Zugeständnisse von Papst Franziskus an die Piusbruderschaft aufgehoben.
De Galarreta und Fellay sind nun erneut exkommuniziert. Sie hatten sich die Exkommunikation bereits 1988 mit ihrer Bischofsweihe zugezogen. 2009 wurde sie von Papst Benedikt XVI. (2005–2013) als Akt der Gnade in Hoffnung auf eine Rückkehr der Piusbruderschaft in die volle Gemeinschaft mit der Kirche aufgehoben.
Folgen der Exkommunikation
Mit der Weihe haben die unmittelbar Beteiligten zwei kirchliche Straftatbestände vollendet: die Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat und das Schisma. Bei beiden ist das Strafmaß die Exkommunikation als Tatstrafe. Tatstrafen treten mit dem Begehen der Tat ein. Exkommunizierte dürfen unter anderem Sakramente weder spenden noch empfangen und keine kirchlichen Ämter, Aufgaben, Dienste und Funktionen ausüben. Damit die Strafe ihre volle Wirkung entfaltet, muss sie nach ihrem automatischen Eintritt durch die zuständige Autorität festgestellt werden. Wenn die Exkommunikation derart festgestellt ist, können die Exkommunizierten unter anderem keine kirchliche Leitungsgewalt ausüben.
Am Folgetag der ersten Bischofsweihen der Piusbruderschaft 1988 wurde die Exkommunikation des Weihespenders Marcel Lefebvre und der vier geweihten Bischöfe aufgrund unerlaubter Bischofsweihe und Schisma festgestellt, des Kokonsekrators Antonio de Castro Mayer nur aufgrund Schismas.
Alle Dialogversuche des Vatikans vor der Weihe sind gescheitert. Das Angebot des Präfekten des Glaubensdikasteriums, Kardinal Víctor Manuel Fernández, in einen Dialog über theologische Streitfragen sowie über einen künftigen kirchenrechtlichen Status einzutreten, hatte die Piusbruderschaft abgelehnt. Zuletzt hatte sich Papst Leo XIV. persönlich in einem Schreiben an den Generaloberen der Piusbruderschaft, Pater Davide Pagliarani, gewandt und an sie appelliert, von ihrem Vorhaben abzusehen: "Ich bete für euch, weil das Zerreißen des nahtlosen Gewandes Christi eine äußerst schwere Sünde ist. Der Herr erleuchte euer Gewissen und rüttle eure Herzen auf." Der Generalobere antwortete umgehend, sah aber nicht von den Weihen ab. (fxn)
Im Volltext: Dekret und erklärende Note
Dekret des Glaubensdikasteriums (italienisch)
"Trotz der Ermahnungen an den Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X. hat Bischof Alfonso de Galarreta durch die Bischofsweihe von vier Priestern eine schismatische Handlung begangen; ohne päpstliches Mandat und gegen den Willen des Papstes eine schismatische Handlung begangen hat, hat er sich ipso facto den in can. 1387 und can. 1364 § 1 CIC 2021 vorgesehenen Strafen ausgesetzt." (Auszug, Übersetzung katholisch.de)
Erklärende Note des Glaubensdikasteriums (italienisch)
"Schließlich werden alle Gläubigen aufgefordert, fest in der Gemeinschaft mit dem Papst, mit den mit ihm verbundenen Bischöfen und mit der gesamten Kirche zu verbleiben (vgl. Lumen Gentium, 22; can. 751 CIC) standhaft zu bleiben und von der Teilnahme an den von der oben genannten Priesterbruderschaft St. Pius X. organisierten Feiern und Aktivitäten abzusehen." (Auszug, Übersetzung katholisch.de)