Ethikrat fordert rechtlichen Rahmen für Embryonenspende

Adoption schon vor der Geburt

Veröffentlicht am 22.03.2016 um 11:30 Uhr – Lesedauer: 
Ethik

Berlin ‐ Die Embryonenspende an ungewollt kinderlose Paare sollte nach Ansicht des Deutschen Ethikrats auch in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Notwendig seien jedoch klare gesetzliche Regelungen, heißt es in einer Stellungnahme.

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Bislang ist die Embryonenspende oder Embryonenadoption nicht ausdrücklich verboten. Grundsätzlich will der Gesetzgeber aber eine "gespaltene" Mutterschaft zwischen genetischer und rechtlicher Mutter verhindern. Seit 2013 nutzt das Netzwerk Embryonenspende eine rechtliche Grauzone und vermittelt zwischen Spender- und Empfängereltern. Bislang sei es zu 57 Spenden, 43 Transfers, 15 Schwangerschaften und sieben Geburten mit neun Kindern gekommen, so der Ethikrat.

Eine Güterabwägung kommt zum Tragen

Das Gutachten betont, dass das Embryonenschutzgesetz eine gezielte Herstellung von Embryonen zum Zweck einer Embryospende verbietet. Nur bereits vorhandene Embryonen, die ungeplant nicht mehr auf ihre genetische Mutter übertragen werden könnten, sollten auf eine fremde Frau übertragen werden dürfen. Dann kommt eine Güterabwägung zum Tragen: Das Überleben des Embryos ist wichtiger als das Ziel, eine gespaltene Mutterschaft zu verhindern.

Das Gutachten weist auf offene familienrechtliche Fragen hin. So sollte klar geregelt sein, dass das Spenderpaar nach einem Embryotransfer keine Elternrechte und -pflichten mehr hat. Dem Kind soll das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung zugesichert werden. Eine Embryonenadoption sollte nur dann erfolgen, wenn zwei Elternteile gemeinsam Verantwortung übernehmen - verheiratet oder in Lebenspartnerschaft. Allerdings sollten Alleinerziehende nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

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Andreas Lob-Hüdepohl, Professor für Theologische Ethik, ist in den Deutschen Ethikrat berufen worden. Im Interview mit katholisch.de erklärt er unter anderem, warum die Perspektive behinderter Menschen für alle wichtig ist.

Zugleich drängt der Ethikrat den Gesetzgeber, die Herstellung von Embryonen auf Vorrat eindeutiger zu regeln. Ursprünglich war das Embryonenschutzgesetz so interpretiert worden, dass innerhalb eines Zyklus nur maximal drei Embryonen herangezüchtet werden durften. Zahlreiche Mediziner interpretieren diese sogenannte Dreierregel aber inzwischen weniger strikt und lassen mehr Embryonen heranreifen. Damit entsteht eine größere Zahl überzähliger Embryonen, die möglicherweise später vernichtet werden.

Katholische Mitglieder warnen vor Ausweitung

In einem Sondervotum warnen drei aus dem Bereich der katholischen Kirche stammende Ethikratsmitglieder vor einer Ausweitung der Embryonenspende. Sie könne eine schwere Hypothek für die Identität des Kindes bedeuten, schreiben der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff und der in Vallendar lehrende Ethiker Thomas Heinemann.

Zusammen mit elf weiteren Ethikratsmitgliedern appellieren sie an den Gesetzgeber, eine striktere Interpretation des Embryonenschutzgesetzes durchzusetzen. Embryonenadoption sei nur als "Notmaßnahme" gerechtfertigt, da sie Embryonen vor der Vernichtung bewahre. Es müsse aber zuerst alles getan werden, um das Entstehen überzähliger Embryonen zu verhindern. Das Sondervotum drängt zudem darauf, eine Embryonenadoption nur Ehepaaren oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen zu erlauben. Zwölf andere Mitglieder des Gremiums lehnen die strikte Interpretation ab. (bod/KNA)