Deutsche Bischofskonferenz begrüßt Entscheidung

Kabinett beschließt Stiftung für Missbrauchsopfer

Veröffentlicht am 09.11.2016 um 15:15 Uhr – Lesedauer: 
Missbrauch

Berlin ‐ Bereits seit 2012 gibt es zwei Fonds für missbrauchte Heimkinder - jedoch nicht für solche mit Behinderung. Das ändert sich nun. Die deutschen Bischöfe begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung.

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Stiftung zur Entschädigung von missbrauchten Heimkindern mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" soll ab Anfang 2017 die von Bund, Ländern und Kirchen zugesicherten Hilfen an die Opfer von Gewalt und Missbrauch in früheren Heimen der Behindertenhilfe auszahlen. Die katholischen deutschen Bischöfe begrüßten die Entscheidung als "absolut notwendigen Schritt".

Mit der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" soll ein Hilfesystem für Menschen geschaffen werden, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben.

Bund, Länder und Kirchen werden die neue Stiftung mit einem Vermögen von insgesamt 288 Millionen Euro ausstatten. Betroffene sollen eine einmalige Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro erhalten. Wer während seiner Unterbringung arbeiten musste, ohne dass dafür ausreichende Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, soll bei einer Arbeitsdauer von bis zu zwei Jahren eine Rentenersatzleistung in Höhe von 3.000 Euro erhalten, bei längerer Arbeitsdauer in Höhe von 5.000 Euro. Die Stiftung hat eine fünfjährige Laufzeit und soll für den Zeitraum 2017 bis 2021 bestehen. Betroffene können sich bis Ende 2019 in den Ländern anmelden. Dafür errichten die Länder regionale qualifizierte Anlauf- und Beratungsstellen.

Bischofskonferenz begrüßt die Entscheidung

2012 waren die Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" und "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" von Bund, Ländern und Kirchen errichtet worden. Menschen mit Behinderungen wurden allerdings nicht in die Hilfen miteinbezogen. Der Bundestag hatte die Bundesregierung bereits 2011 aufgefordert, in Abstimmung mit den Bundesländern sowie den Kirchen auch für diese Gruppe Hilfen auf den Weg zu bringen.

Der Vorsitzende der Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Stephan Burger, zeigte sich erleichtert, dass Betroffene nun Hilfen erhalten können. Die Entscheidung der Bundesregierung sei zwar ein später, aber wichtiger und absolut notwendiger Schritt zur Anerkennung des Leids der Betroffenen. Auch die Kirche wolle sich ihrer Verantwortung stellen, betonte der Freiburger Erzbischof. "Das sind wir diesen Menschen schuldig". Laut einer Studie der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie hätten Kinder und Jugendliche mit Behinderung in den Anfangsjahren der Bundesrepublik auch in katholischen Einrichtungen Gewalt, Missbrauch und Leid erfahren.

Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte, mit der Stiftung solle eine "nicht hinnehmbare Gerechtigkeitslücke endlich geschlossen werden". Das Bundessozialministerium wird Träger der Stiftung. Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, sagte auf Anfrage, sie sei erleichtert, dass endlich eine Lösung im Sinn der Betroffenen gefunden worden sei. Viel zu lange hätten sich Bund, Länder und Kirchen nicht über die finanziellen Punkte einigen können. Das Leiden der Menschen sei durch diese langwierigen Diskussionen immer wieder unzumutbar thematisiert worden. (bod/KNA)