Australische Justiz sieht ausreichend Beweise

Missbrauch: Hauptverfahren gegen Pell wird eröffnet

Veröffentlicht am 01.05.2018 um 09:30 Uhr – Lesedauer: 
Australien

Melbourne ‐ Ein Gericht in Melbourne entschied am Dienstag, dass die Beweise gegen den Kardinal für eine Hauptverhandlung ausreichen. Einige besonders schwere Anschuldigungen wies die Justiz jedoch zurück.

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Kardinal George Pell (76) muss sich wegen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs vor Gericht verantworten. Ein Gericht in Melbourne entschied am Dienstag, dass die in der Anhörung vom März vorgelegten Beweise die Eröffnung der Hauptverhandlung rechtfertigten. Nach Angaben der Erzdiözese wies Richterin Belinda Wallington jedoch eine Reihe besonders schwerwiegender Anschuldigungen gegen den ehemaligen Erzbischof von Melbourne zurück. Pell selbst bestreitet alle Vorwürfe.

Die Verhandlung soll bereits am Mittwoch beginnen. Allerdings werden anfangs nur Terminfragen und sonstige administrative Dinge geklärt.

Gegen Kaution auf freiem Fuß

Das Publikum im Gerichtssaal habe nach der Entscheidung applaudiert, berichteten australische Medien. Der Kurienkardinal sei gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden, musste aber seinen Reisepass abgeben. Damit kann er Australien nicht verlassen und auch nicht zurück in den Vatikan.

Pell ist der bislang ranghöchste katholische Geistliche, der vor einem weltlichen Gericht wegen Missbrauchs angeklagt wird. Ihm werden mehrere Taten vorgeworfen, die er in den 1970er Jahren als Priester in seiner Heimatstadt Ballarat begangen haben soll. Die australischen Behörden gaben bislang keine Details zu den Vorwürfen bekannt. Für die Dauer des Verfahrens ist er von seinen Pflichten als vatikanischer Finanzminister freigestellt.

Vatikansprecher Greg Burke erklärte, man nehme die Entscheidung der australischen Justiz zur Kenntnis. Er verwies darauf, Papst Franziskus habe Pell vergangenen Juni beurlaubt, damit er sich gegen die Vorwürfe verteidigen könne. "Die Beurlaubung ist weiterhin in Kraft", so Burke. Melbournes amtierender Erzbischof Denis Hart betonte in einer Stellungnahme sein Vertrauen in das Rechtssystem Australiens. "Die Gerechtigkeit muss jetzt ihren Lauf nehmen", erklärte Hart.

Zur Bekanntgabe der Entscheidung musste der Kardinal persönlich vor dem Amtsgericht Melbourne erscheinen. Erstmals äußerte er sich auch selbst vor Gericht und bezeichnete sich erneut als "nicht schuldig". (gho/KNA/dpa)

01.05.2018, 11.20 Uhr: ergänzt um Statement des Vatikans und Erzbischof Hart

01.05.2018, 13.00 Uhr: ergänzt um Termin der Verhandlung