US-Pfarrer sei auf "Liste Verdächtiger", obwohl er freigesprochen wurde

Priester verklagt Erzbistum auf 2,1 Millionen Dollar Schadensersatz

Veröffentlicht am 11.09.2020 um 12:46 Uhr – Lesedauer: 

Omaha ‐ Er fühlt sich unfair behandelt und spricht von Verleumdung: Obwohl ein US-Priester nach dem Vorwurf eines Fehlverhaltens freigesprochen wurde und wieder im Dienst war, wurde er doch abberufen – und sein Erzbistum setzte ihn auf eine "Liste Verdächtiger".

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Ein US-amerikanischer Priester hat sein Erzbistum auf 2,1 Millionen Dollar (1,7 Millionen Euro) Schadensersatz verklagt. Er sei verleumdet und unfair behandelt worden, wirft Pfarrer Andrew Syring der Erzdiözese Omaha im US-Bundestaat Nebraska vor, wie das Mediennetzwerk "CNA" am Donnerstag berichtete. Außerdem sei ihm ein ordentliches Verfahren verwehrt worden. Im vergangenen Monat reichte Syring Klage ein.

Laut Syring habe das Erzbistum ihn auf eine Liste von Priestern eingetragen, die sich in sexuellen Vergehen schuldig gemacht haben, obwohl er von den Missbrauchsvorwürfen freigesprochen wurde: Der Pfarrer, der seit 2011 als Priester in der Erzdiözese tätig war, wurde laut Medienbericht 2013 eines Fehlverhaltens beschuldigt. Unter anderem die Polizei und ein von der Erzdiözese angeheuerter pensionierter FBI-Agent untersuchten den Fall, stellten jedoch seine Unschuld fest. Zudem habe er laut Klage zwei psychiatrische Gutachten erhalten, die bestätigten, es liege keine Störung vor. Daraufhin genehmigte das Erzbistum ihm, in seinen Dienst zurückzukehren.

Neue Vorgaben für den Dienst

2018 wurde er jedoch wieder abberufen. Laut Klage habe Erzbischof George Lucas ihm mitgeteilt, sein Dienst sei über jeden Vorwurf erhaben gewesen; Grund für die Abberufung sei jedoch, dass sich die Vorgaben für den priesterlichen Dienst in Pfarreien geändert hätten. Zudem nahm die Erzdiözese ihn auf eine "Liste Verdächtigter" auf, gegen die ein "begründeter Verdacht" sexuellen Missbrauchs oder ein Verdacht auf Fehlverhalten mit Minderjährigen vorliegt.

Laut örtlichem TV-Sender "WOWT" teilte das Erzbistum mit, es könne keine Äußerungen vornehmen, da die Personalangelegenheit mit der internen Kirchendisziplin zu tun habe und Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sei. (mpl)