GKP: Erzbistum soll Anwaltskanzlei von Verschwiegenheitspflicht entbinden

Journalisten fordern Herausgabe von Kölner Missbrauchsgutachten

Veröffentlicht am 18.11.2020 um 13:40 Uhr – Lesedauer: 

Kürten ‐ Das bisher unveröffentlichte Missbrauchsgutachten im Erzbistum Köln schlägt weiter hohe Wellen: Jetzt fordert die Gesellschaft Katholischer Publizisten die Herausgabe. Geduld und Vertrauen seien aufgebraucht.

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Katholische Medienschaffende fordern die Herausgabe des bisher unveröffentlichten Missbrauchsgutachtens im Erzbistum Köln. "Die Verantwortlichen für Vertuschung von Missbrauch, Täterschutz und mangelnder Opferfürsorge müssen sich dem stellen, was sie getan oder unterlassen haben", erklärte die Gesellschaft Katholischer Publizisten (GKP) am Mittwoch im bergischen Kürten. Ausdrücklich lobte die GKP das Bistum Aachen, das ein vergleichbares Gutachten in der vergangenen Woche publik gemacht hatte. Den Umgang des Erzbistums Köln mit seinem Bericht hatten bereits eine Reihe katholischer Organisationen sowie Personen der Zivilgesellschaft kritisiert.

"Geduld und Vertrauen sind aufgebraucht", mahnte die GKP. Die katholischen Journalisten würden in ihrer Arbeit sowie privat mit der erneuten Enttäuschung vieler Menschen konfrontiert. Die Öffentlichkeit habe ein Recht "auf die ganze Wahrheit". Die Medienschaffenden bemängelten zudem den Umgang des Erzbistums Köln mit dem Betroffenenbeirat in der Diözese. Die Beiratsmitglieder sähen sich nun ein zweites Mal missbraucht.

Das Erzbistum Köln hatte Ende Oktober überraschend mitgeteilt, einen Strafrechtsexperten mit einer neuen Untersuchung zum Thema Missbrauch beauftragt zu haben. Zugleich wurde darüber informiert, dass ein Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) wegen methodischer Mängel nicht veröffentlicht wird. Der Betroffenenbeirat im Erzbistum hatte der Entscheidung zunächst zugestimmt. Mittlerweile haben jedoch die beiden Sprecher Patrick Bauer und Karl Haucke ihre Ämter niedergelegt. Sie fühlten sich instrumentalisiert, gaben sie an.

Erzbistum solle Anwaltskanzlei von Verschwiegenheitspflicht entbinden

Solange das Erzbistum Köln die Anwaltskanzlei nicht von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbinde, blieben die erhobenen Vorwürfe gegen das Gutachten unüberprüfbar, kritisierte die GKP. "Diese Art, Deutungshoheit zu behaupten, steht im Widerspruch zu Transparenz, Fairness und rechtsstaatlichen Standards."

Zuvor hatten bereits die Bundesverbände der Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten eine ehrliche und schonungslose Aufklärung aller Missbrauchsfälle gefordert. Aktuell sei hier vor allem das Erzbistum Köln mit Kardinal Rainer Maria Woelki an der Spitze gefordert, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der beiden Verbände. "Wenn durch die Ereignisse der letzten Wochen im Erzbistum Köln in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass Erkenntnisse unter Verschluss gehalten oder gar Betroffene benutzt werden, so schadet das fundamental dem Aufklärungsinteresse und der Glaubwürdigkeit des Synodalen Wegs", hieß es. Kritik am Vorgehen des Erzbistums kam zudem vom Kölner Diözesanverband des Bunds der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) sowie vom Kölner Diözesanrat. (tmg/KNA)