Lockerungen zu Weihnachten

Ausgangsbeschränkung in Bayern – Ausnahme auch für Gottesdienste

Veröffentlicht am 06.12.2020 um 17:31 Uhr – Lesedauer: 

München ‐ Ab Mittwoch soll es in Bayern landesweite Ausgangsbeschränkungen geben. Ausnahmen bilden dabei unter anderem Gottesdienste, in denen bestimmte Schutzmaßnahmen gelten. Über die Weihnachtstage soll es Lockerungen geben.

  • Teilen:

Als erstes Bundesland sieht Bayern landesweite Ausgangsbeschränkungen vor. Ab Mittwoch sollen die Menschen ihre Wohnungen nur noch aus triftigen Gründen verlassen dürfen, wie die Staatskanzlei am Sonntag in München nach einem Beschluss des Ministerrats mitteilte. Dazu zählen neben beruflichen Tätigkeiten oder Arztbesuchen auch Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften.

Ferner sollen Besuche bei Lebenspartnern, alten und kranken Menschen weiterhin möglich sein, hieß es. Auch die Begleitung Sterbender, die Versorgung von Kindern und Tieren sowie Weihnachtseinkäufe zählten zu den triftigen Gründen. Die neuen Maßnahmen stießen in der Opposition auf Kritik. Vor Inkrafttreten muss der Landtag am Dienstag zustimmen.

Lockerungen über Weihnachten

Für sogenannte Corona-Hotspots sind schärfere Einschränkungen vorgesehen, darunter eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. An den Weihnachtstagen (24. bis 26. Dezember) gilt als Ausnahmegrund, die Wohnung während dieser Zeit zu verlassen, auch die Teilnahme an einem Gottesdienst, insbesondere an der Christmette. Als Hotspots gelten Landkreise oder Städte mit einer Inzidenzzahl von mehr als 200.

Über Weihnachten sollen die Kontaktbeschränkungen gelockert bleiben. Zwischen dem 23. und dem 26. Dezember ist "der gemeinsame Aufenthalt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und weiteren Personen erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird", heißt es. Kinder unter 14 Jahren zählten dabei nicht mit. Dies entspricht den Regelungen, auf die Bund und Länder sich bereits verständigt hatten.

Maskenpflicht und Gesangsverbot in Gottesdiensten

In Gottesdiensten gelten landesweit weiterhin die Maskenpflicht – auch am Platz – und ein Gesangsverbot. Ziel der Maßnahmen ist es laut Ministerpräsident Markus Söder (CSU), die Zahl der Infektionen und der Corona-Toten zu senken. Mehrere Kliniken seien inzwischen ausgelastet, erklärte Söder. Die Regelung gilt bis zum 5. Januar.

Die Grünen unterstützen die Maßnahmen weitgehend. Zusätzlich fordern sie von den Unternehmen allgemeine Betriebsferien zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr. Dabei könnten mit nur drei freien Arbeitstagen elf Tage Kontakte im Job vermieden werden. Die SPD hält die Ausgangssperre in den Hotspots für unsinnig. Stattdessen sollte eine allgemeine Maskenpflicht auch auf der Straße gelten. Die FDP vermisst Massen-Schnelltests in Hotspots. Die AfD erklärte, nicht das Virus sei außer Kontrolle geraten, sondern der bayerische Ministerpräsident. (KNA)