Kardinal begrüßt Änderung des kirchlichen Gesetzbuchs

Schönborn: Frauen im liturgischen Dienst sind ein "alter Wunsch"

Veröffentlicht am 12.01.2021 um 11:44 Uhr – Lesedauer: 

Wien/Vatikanstadt ‐ Am Montag hat der Papst Frauen "offiziell" als Lektorinnen und Kommunionhelferinnen zugelassen. Für Kardinal Schönborn ist damit ein fast 50 Jahre alter Wunsch wahr geworden. Er selbst habe schon bei der Amazonas-Synode auf das Problem hingewiesen.

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Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hat die offizielle Zulassung von Frauen als Lektorinnen und Kommunionhelferinnen durch Papst Franziskus begrüßt und als "alten Wunsch" bezeichnet. "Das ist ein Wunsch, der seit inzwischen fast 50 Jahren in der Kirche immer wieder geäußert worden ist", sagte Schönborn in einem Interview mit "Vatican News" am Montag. Es sei "schön, dass er durch Papst Franziskus auch die offizielle kirchenrechtliche Gestalt bekommt, die er in der Praxis der Kirche bereits hat."

Papst Paul VI. (1963-1978) habe 1972 in seinem Dokument "Ministeria Quaedam" bereits klargestellt, dass es sich bei Lektoren und Kommunionhelfern um Laienämter handele, die sich von mit der Weihe verbundenen Ämtern wie Diakon, Priester oder Bischof unterschieden. "Er hat aber damals in einem kleinen zusätzlichen Paragrafen verfügt, dass sie aus Respekt vor der Tradition Männern vorbehalten sein sollen", so Schönborn. Darüber habe es schon damals und seitdem immer wieder Diskussionen gegeben.

Bei der Amazonas-Synode 2019 habe er selbst in seiner Wortmeldung darauf hingewiesen, "dass diese Klausel im Dokument von Papst Paul VI. wirklich nicht erforderlich ist und es wünschenswert wäre, dass sie einfach gestrichen wird", so der Wiener Erzbischof weiter. "Diese Bitte der Amazoniensynode, aber auch früherer Synoden, hat Papst Franziskus mit seinem Motu Proprio jetzt verwirklicht."

Dienst am Wort Gottes und in der Liturgie nicht an Weihesakrament gebunden

Nicht nur im deutschsprachigen Raum, sondern auch in den meisten Teilen der Weltkirche würden Laiendienste seit Langem von Männern und Frauen ausgeübt. Die rechtliche Verfügung des Papstes sei eine Klarstellung dessen, "was von der Taufe jedem Christen und jeder Christin grundsätzlich offensteht, nämlich dass der Dienst am Wort Gottes und der Dienst in der Liturgie nicht mit dem Weihesakrament verbunden ist, sondern ein genuiner, ursprünglicher Laiendienst ist", so Schönborn.

Am Montag hatte Papst Franziskus mit dem Erlass "Spiritus Domini" (Der Geist des Herrn) den Kanon 230 Paragraf 1 des kirchlichen Gesetzbuchs geändert. Demnach können nun Laien – bislang hieß es dort "männliche Laien" – mit "dem festgelegten liturgischen Ritus dauerhaft in den Diensten der Lektoren und Akolythen eingesetzt werden". Bisher konnten Frauen wie nicht geweihte Männer mit einer zeitlich begrenzten Beauftragung die Aufgabe eines Lektors oder Kantors übernehmen. Neu ist nun, dass diese Dienste mit einer offiziellen Beauftragung zum Lektor oder Akolythen verbunden sind. Aufgaben von Akolythen sind etwa das Austeilen der Kommunion sowie der Ministrantendienst. Auch das Leiten liturgischer Gebete kann dazugehören.

In seinem Erlass betonte der Papst darüber hinaus den Unterschied der Dienste von Lektor und Akolyth zum Weiheamt. In einem zusätzlichen Begleitschreiben an die Glaubenskongregation wiederholte er zudem die Aussage seines Vorgängers Johannes Paul II. (1978-2005) von 1994, wonach die Kirche nicht die Macht habe, Frauen zu Priestern zu weihen. (cbr)