Kanzlei WSW: "Niederschwellige" Pflichtwidrigkeit bei Weihbischof Puff

Die Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) sieht beim Kölner Weihbischof Ansgar Puff (65) nur eine "niederschwellige" Pflichtwidrigkeit im Umgang mit einem Missbrauchsfall. Da es sich überdies um "die einzige" dem ehemaligen Kölner Personalchef vorzuwerfende Pflichtverletzung gehandelt habe, sei dieser "aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes" nicht im Missbrauchsgutachten von WSW für das Erzbistum Köln erwähnt worden, sagte Anwalt Ulrich Wastl am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Das Erzbistum Köln hält das WSW-Gutachten zurück, weil es darin methodische und äußerungsrechtliche Mängel sieht, gewährt aber derzeit Interessierten Einblick in die rund 500 Seiten starke Untersuchung. Das Zweitgutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke, das vorige Woche veröffentlicht wurde, schildert den Fall – allerdings ohne den Namen des Weihbischofs zu nennen.
Puff soll in seiner Zeit als Personalchef im Erzbistum zwischen 2012 und 2013 einen des Missbrauchs beschuldigten Priester nicht befragt haben und damit gegen die Aufklärungspflicht verstoßen haben. Den Vorwurf gegen den Geistlichen hatte nicht das mögliche Opfer selbst, sondern nur der Bruder erhoben. Nach der Veröffentlichung des Gercke-Gutachtens bat der Weihbischof den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki um Freistellung von seinen Aufgaben. Er ist vorläufig bis zur Klärung der Umstände beurlaubt. (KNA)