Laut Erzbistum Verstoß gegen die Aufklärungspflicht in einem Fall

Nach Gutachten: Weihbischof Puff vorläufig freigestellt

Veröffentlicht am 19.03.2021 um 11:49 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Nächste personelle Konsequenz aus dem Kölner Missbrauchsgutachten: Auch Weihbischof Ansgar Puff wurde vorläufig freigestellt. Konkret werde im Gutachten ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht in einem Fall benannt, hieß es.

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Kardinal Rainer Maria Woelki hat seinen Weihbischof Ansgar Puff vorläufig freigestellt. Wie das Erzbistum Köln am Freitag mitteilte, hatte Puff nach Veröffentlichung des Missbrauchsgutachten am Donnerstag den Erzbischof selbst um die Freistellung gebeten, nachdem er dort ohne namentliche Nennung in seiner Funktion als ehemaliger Hauptabteilungsleiter Seelsorge-Personal auftaucht. Konkret werde im Gutachten ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht in einem Fall benannt.

Woelki habe der Bitte Puffs entsprochen, ihn vorläufig bis zur Klärung der Umstände zu beurlauben. "Er tut dies, um eine sachgerechte Bewertung der im Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger benannte Pflichtverletzung zu ermöglichen", so die Presseerklärung.

Am Nachmittag äußerte sich Puff auch in einer über seine Facebookseite verbreiteten Videobotschaft. Darin zeigte er sich selbstkritisch. In der letzten Zeit habe er viel darüber nachgedacht, ob er in seiner Zeit als Personalchef Fehler gemacht habe und im Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt richtig gehandelt habe. Eine zusätzliche externe Untersuchung habe er immer befürwortet. Nun komme er im Gutachten vor. "Mir tut das unendlich leid. Ich muss zugeben, dass ich auch da juristisch nicht ganz im Blick hatte, was ich tun musste. Ich entschuldige mich dafür", so Puff. Er habe einen hohen moralischen Anspruch und frage sich jetzt, ob er diesem Anspruch genüge getan habe. Die Zeit der Freistellung wolle er nutzen, "um über mich nachzudenken und zu prüfen, wo meine Fehler liegen", so der Weihbischof. "Selbst wenn ich nicht mehr als Bischof arbeiten könnte, ich würde genügend Möglichkeiten finden, wo ich auch mit armen Menschen seelsorglich tätig sein kann", so Puff gegenüber domradio.de. "Ich hoffe, dass der liebe Gott mich dann noch brauchen kann."

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Ansgar Puff war ab 2012 Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal im Erzbischöflichen Generalvikariat. Bereits 2013 wurde er zum Weihbischof ernannt und von Kardinal Joachim Meisner geweiht. Als Bischofsvikar ist Puff für den Pastoralbezirk Süd des Erzbistums Köln, für die Armen, die Caritas und den Diözesanrat der Katholiken zuständig, zudem ist er Vorsitzender des Diözesancaritasverbands.

Für benannte Verantwortliche bereits am Donnerstag Konsequenzen

Bereits am Donnerstag hatte der ehemalige Generalvikar der Erzdiözese, der heutige Weihbischof Dominikus Schwaderlapp, dem Papst seinen Rücktritt angeboten und wurde durch Erzbischof Woelki ebenso wie Offizial Günter Assenmacher vorläufig freigestellt.  Schwaderlapp werden acht Pflichtverletzungen in fünf Aktenvorgängen angelastet, die Rolle von Assenmacher wird als nicht zu klären bewertet.

Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße, der ebenfalls zunächst Hauptabteilungsleiter Seelsorge-Personal und später Generalvikar unter den Kardinälen Meisner und Woelki war, hatte Papst Franziskus am Donnerstagnachmittag gebeten, seinen Rücktritt mit sofortiger Wirkung anzunehmen. Die Kölner Gutachter stellten bei Heße insgesamt elf Pflichtverletzungen fest, die sich auf neun Aktenvorgänge beziehen. (fxn)

Freitag, 19. März 2021, 14.40 Uhr: Ergänzt um Statement von Weihbischof Puff.