Wirbel um Corona-Datenabfragen zu kirchlichen Feiern
Datenabfragen des Ordnungsamts zu kirchlichen Veranstaltungen im Landkreis Oldenburg sorgen für Wirbel. Nach einem Bericht des Evangelischen Pressedienstes (epd) vom Dienstag hat das Kreisordnungsamt Namen und Adressen von Konfirmanden erfragt. Mit der Datenabfrage habe man ermitteln wollen, ob im Anschluss an die Gottesdienste möglicherweise private Feiern geplant seien, die der Corona-Schutzordnung widersprechen könnten. Angefragt worden seien neben evangelischen Gemeinden auch katholische und freikirchliche. Gegenüber katholisch.de betonte die Leiterin des Kreisordnungsamt Sonnhild Lindemann am Donnerstag, dass zwar tatsächlich durch einen Mitarbeiter in einzelnen Fällen derartige Anfragen gestellt worden seien. Nachdem sie davon Kenntnis erlangt hatte, habe die Amtsleiterin dieses Vorgehen aber sofort unterbunden und sieht dafür auch weder Bedarf noch eine Rechtsgrundlage.
Laut Kreisordnungsamt hatte es mit einer katholischen Pfarrei lediglich am Dienstag zwei Telefonate gegeben, bei denen allerdings keine Datenweitergabe erbeten wurde. "In beiden Fällen ging es um die Kommunikation und quasi noch einmal Sensibilisierung für die privaten Feiern", so die Sprecherin des Ordnungsamts. Beide Gespräche seien "entspannt und verständnisvoll" abgelaufen.
Großes Medieninteresse
Auf Anfrage von katholisch.de teilte das Offizialat Vechta mit, zu dem die Pfarreien des Kreises Oldenburg gehören, dass Anfragen zur Datenabfrage nicht bekannt seien. "Darüber hinaus sehen wir derzeit auch keine Rechtsgrundlage zur Herausgabe derartiger Daten", so der Sprecher des Offizialats am Mittwoch. Diese Rechtsauffassung teilt auch die zuständige Datenschutzaufsicht, die bisher nicht tätig geworden ist. "Derzeit ist weder der Vorgang bekannt noch haben wir Kenntnis davon, dass solche Anfragen bereits bei den katholischen Kirchengemeinden eingegangen sind", so die Katholische Datenschutzaufsicht Nord auf Anfrage am Donnerstag.
Seit der ersten Veröffentlichung durch die Oldenburger Nordwest-Zeitung habe es ein großes Medieninteresse an dem Fall gegeben, berichtet Lindemann. Eine Kontrolle oder Überwachung von privaten Feiern nach kirchlichen Veranstaltungen sei aber nie geplant gewesen. Gemäß der niedersächsischen Corona-Schutzverordnung sind Religionsgemeinschaften verpflichtet, bei Veranstaltungen mit zehn oder mehr Personen Art und Umfang der Veranstaltung den örtlich zuständigen Behörden anzuzeigen. Für die regelmäßig stattfindenden Gottesdienste sei in Absprache mit den jeweiligen Religionsgemeinschaften auf diese Anzeigepflicht verzichtet worden, so das Ordnungsamt.
Auf die Problematik von Feiern im Zusammenhang mit Konfirmationen und anderen kirchlichen Anlässen sei man unter anderem durch Anfragen von Caterern beim Ordnungsamt aufmerksam geworden, ob eine Belieferung von Privatadressen mit Essen für mehrere Dutzend Personen zulässig sei. Außerdem seien Nachfragen zu Sondergenehmigungen für Familienfeiern eingegangen. Daher sehe man die Problematik privater Feier mit Sorge angesichts der hohen Inzidenzwerte. Zwei Drittel der Corona-Infektionen im Kreis fänden im privaten Umfeld statt. (fxn)