Mitteldeutsche Kirche möchte sich Vergangenheit in SED-Diktatur stellen

Evangelische Kirche will Leid kirchlicher Opfer aus DDR-Zeit anerkennen

Veröffentlicht am 26.05.2021 um 13:11 Uhr – Lesedauer: 

Erfurt/Magdeburg ‐ Über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung will die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland Verantwortung gegenüber Opfern von kirchlichem Handeln während der SED-Diktatur übernehmen. Dazu wurde jetzt ein Anerkennungsverfahren initiiert.

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Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) will sich ihrer Vergangenheit in der DDR stellen und Verantwortung gegenüber Opfern von kirchlichem Handeln während der SED-Diktatur übernehmen. Der Landeskirchenrat habe deshalb ein Anerkennungsverfahren für Personen initiiert, die aus politischen Gründen drangsaliert, in ihren Kirchen disziplinarisch belangt oder durch Verrat aus kirchlichen Kreisen inhaftiert, gedemütigt, traumatisiert oder zur Ausreise gedrängt worden seien, teilte die EKM am Mittwoch in Erfurt mit. Die Anerkennungsentscheidungen erfolgten durch einen Anerkennungsausschuss. Anträge, die über eine Ombudsperson zu beantragen seien, könnten bis 30. April 2023 gestellt werden.

"Die Kirchen haben während der SED-Diktatur einer staatlichen Vereinnahmung widerstanden. Aber kirchenleitendes Handeln war nicht immer unabhängig von staatlichen Einflüssen und politischen Rücksichtnahmen. Es gab Entscheidungen, die durch staatliche Stellen, unter anderem durch die Staatssicherheit, beeinflusst waren", sagte EKM-Gemeindedezernent Christian Fuhrmann. Davon seien Personen betroffen gewesen, die haupt- oder ehrenamtlich für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen sowie die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen tätig gewesen seien. Die EKM wende sich als Rechtsnachfolgerin der beiden Vorgängerkirchen an Mitarbeitende, die der SED-Diktatur gegenüber kritisch eingestellt gewesen und in Situationen persönlicher Bedrängnis von ihrer Kirche allein gelassen oder gar diszipliniert worden seien.

Formen der Anerkennung erlittenen Unrechts können nach Angaben der EKM die formale Feststellung des Unrechts, eine einmalige Anerkennungsleistung oder eine öffentliche Anerkennung und Würdigung sein. Für das Anerkennungsverfahren sei im Haushalt ein Budget von 500.000 Euro eingestellt worden. Das Bistum Magdeburg erklärte auf Anfrage von katholisch.de, derzeit gäbe es für die Diözese keine vergleichbaren Pläne für Anerkennungsleistungen. Über den diözesanen Caritasverband biete das Bistum jedoch seit vielen Jahren Beratungsangebote für Betroffene der SED-Diktatur an, so eine Sprecherin. Das Bistum Erfurt war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. (stz)