Nationalrat hatte Regelung diese Woche geändert

Kardinal Schönborn: Freigabe des assistierten Suizids "tut weh"

Veröffentlicht am 19.12.2021 um 15:42 Uhr – Lesedauer: 
Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof von Wien, bei der Pressekonferenz zur Familiensynode am 16. Oktober 2014 im Vatikan.
Bild: © KNA

Wien ‐ In Österreich ist ab Januar der assistierte Suizid für einige Gruppen freigegeben. Das kritisiert der Wiener Kardinal Christoph Schönborn. "Der Mensch soll nicht durch die Hand eines Menschen sterben, sondern an der Hand eines Menschen", sagt er.

  • Teilen:

Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hat die ab Januar in Österreich geltende Freigabe der Möglichkeit des assistierten Suizids kritisiert. "Der Mensch soll nicht durch die Hand eines Menschen sterben, sondern an der Hand eines Menschen", erinnerte er an ein Zitat von Kardinal Franz König (1905-2004). Bis zu der für ihn "verwunderlichen" Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sei dies All-Parteien-Konsens und österreichische Linie gewesen, sagte er in der am Sonntag ausgestrahlten Sendung "Club 3" von "Kronen Zeitung", "Kurier" und "profil".

Er anerkenne zwar die Bemühungen, bei der Formulierung des aktuellen Gesetzes die Freigabe des assistierten Suizids auf möglichst niedrigem Niveau zu halten; im Gesetzwerdungsprozess seien "aber alle unsere Einwände, die sehr gut begründet waren, vom Tisch gewischt worden", so der Kardinal: "Das tut weh. Aber wir werden eben anders handeln."

"Wir werden eben anders handeln"

Nun müsse die Hospiz- und Palliativarbeit Vorrang bekommen, forderte der Wiener Erzbischof. Die Regierung habe "Gott sei Dank" eine massive finanzielle Stärkung der Hospizbewegung versprochen, erklärte Schönborn. Er sei hoffnungsvoll, dass die Palliativmedizin gestärkt werde und die mobile und stationäre Hospizarbeit Priorität bekommen. Dank des Einsatzes von Caritas, vielen weiteren christlichen Einrichtungen, aber auch von säkularen Spitälern sei die Hospizbewegung in Österreich stärker als in den meisten europäischen Ländern. "Die Sterbebegleitung ohne aktive Sterbehilfe ist stark in Österreich."

Der Österreichische Nationalrat hatte am Donnerstagabend mit großer Mehrheit beschlossen, Beihilfe zur Selbsttötung künftig weitgehend straffrei zu stellen. Ab Januar können demnach dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, eine Sterbeverfügung hinterlegen. Weiter strafrechtlich verboten bleibt Tötung auf Verlangen. Die Österreichische Bischofskonferenz zeigte sich enttäuscht. Damit sei das bis dahin geltende absolute Tötungsverbot am Lebensende aufgehoben worden, sagte der Konferenz-Vorsitzende und Salzburger Erzbischof Franz Lackner am Freitag.

Schönborn sieht weiterhin die hohe Zahl an Kirchenaustritten mit Sorge. "Die Österreicher wollen ihre Identität bewahren; die hat aber auch etwas mit dem Christentum zu tun", sagte er. "Wenn wir uns sang- und klanglos davon verabschieden, dürfen wir uns nicht wundern, dass Menschen, die sich von ihrer Religion, dem Islam, nicht verabschieden, mehr Profil haben", so der Wiener Erzbischof. Zugleich wolle er "diskret daran erinnern", dass das schon seit 2.000 Jahren immer wieder totgesagte Christentum lebt. "Es ist geht durch Krisen, weil das Christentum genauso aus Menschen gemacht ist wie andere Religionen", sagte Schönborn: "Aber es hat eine tiefe, innere Kraft." (cph/KNA)