Bischöfe nach Gutachten: Kirche in "großer und vielfältiger Krise"

Die deutschen Bischöfe sprechen sich angesichts der Veröffentlichung des Münchner Missbrauchsgutachtens für einen umfassenden kirchlichen Kulturwandel aus, "den wir aus Respekt vor den Betroffenen, aus Achtung vor den Gläubigen und aus innerer Verpflichtung heraus vollziehen müssen". In einer Erklärung des Ständiges Rates der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) betonten die Bischöfe am Dienstag, dass es "um der Wahrheit willen" nötig sei, "dass wir Bischöfe uns der Verantwortung stellen, die uns und unsere Vorgänger im Wesentlichen alle gleich betrifft". Die Aufarbeitung werde weitergehen und bringe nicht nur das "schändliche Verhalten der Täter ans Licht", sondern zeige auch, wie sich kirchliche Führungsverantwortliche "unangemessen und falsch" verhalten hätten. "Persönliche Verantwortung – auch früherer Verantwortungsträger – darf nicht nivelliert werden", so die Stellungnahme. Die Bischöfe äußerten Verständnis gegenüber dem Vertrauensverlust und dem Misstrauen, das ihnen aus der Gesellschaft und von den Gläubigen entgegengebracht werde.
Die Kirche befinde sich in einer "großen und vielfältigen Krise": "Wir sehen die hohen Austrittszahlen, wir erleben den extremen individuellen wie öffentlichen Vertrauensverlust. Wir spüren auch die Entmutigungen und Enttäuschungen bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei den Gläubigen, bei engagierten und treuen Gliedern der Kirche, die sich an vielfältigen Stellen im christlichen Sinne für die Menschen und die Kirche einsetzen", so die Bischöfe. Als wesentlichen Baustein für die nötige Erneuerung betrachten sie den Synodalen Weg, der eingerichtet wurde, "um Möglichkeiten zu finden, systemische Ursachen von Missbrauch künftig auch durch strukturelle Veränderungen zu verhindern".
Weiterhin sollen systemische Konsequenzen aus den Erkenntnissen der Aufarbeitung gezogen werden. Die Bischöfe betonten, dass die kirchlichen Leitlinien zur Bekämpfung von Missbrauch bereits mehrfach verschärft wurden und diese sowie die Präventions- und Interventionsmaßnahmen international anerkannte Standards erreicht hätten. Die Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung gegen sexuellen Missbrauch (UBSKM) sei eng und gut. "Die von uns Bischöfen mit dem UBSKM im Juni 2020 geschlossene Vereinbarung ist weiter die Basis für alle institutionelle Aufarbeitung", heißt es in der Erklärung weiter, die außerdem die von der neuen Regierung geplante Stärkung des Beauftragten begrüßte. Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs müsse ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein. Die Bischöfe wollen dies insbesondere durch die Aufarbeitungskommissionen in den Bistümern unterstützen. "Dabei steht das kirchliche Recht nicht über dem staatlichen Recht", betonte die Erklärung. Dies hatte am Montag bereits der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf betont, zugleich jedoch auf die Vorteile eines eigenen kirchlichen Strafrechts verwiesen.
Tagung der Bischöfe geprägt von Missbrauchsgutachten und #OutInChurch
Dem Ständigen Rat gehören alle Diözesanbischöfe und die Diözesanadministratoren an. Er ist das höchste beschlussfassende Gremium der DBK zwischen ihren Vollversammlungen. Die aktuelle Tagung am Montag und Dienstag in Würzburg fand in der Woche nach der Vorstellung des Gutachtens über sexuellen Missbrauch in der Erzdiözese München und Freising zwischen 1945 und 2019 statt. Während der Sitzung outeten sich im Rahmen der Initiative "#OutInChurch" 125 haupt- und ehrenamtlich in der Kirche Tätige als queer. Am Montag begrüßte der Aachener Bischof Helmut Dieser im Namen der DBK die Initiative und betonte, dass man daran arbeite, dass ein Klima der Angstfreiheit in der Kirche entstehen müsse. Zu weiteren Beratungspunkten der Tagung äußerte sich die Bischofskonferenz bislang nicht.
Das Gutachen der Münchner Kanzlei WSW stellte bei allen Diözesanbischöfen seit 1945 Versäumnisse im Umgang mit Missbrauchstätern fest. Insbesondere die Rolle von Erzbischof Joseph Ratzinger (1977–1982), dem späteren Papst Benedikt XVI., wurde kontrovers diskutiert. Vor allem die Frage, ob Ratzinger bei einer Ordinariatssitzung im Januar 1980 anwesend war, bei dem die Aufnahme eines Missbrauchstäters in die Erzdiözese besprochen wurde, erfuhr große Öffentlichkeit. In seiner ursprünglichen Stellungnahme betonte der emeritierte Papst, an der Sitzung nicht teilgenommen zu haben. Dem hielten die Gutachter ein Protokoll der Sitzung entgegen. Am Montag korrigierte Ratzinger seine ursprüngliche Aussage. Der Fehler sei aber "nicht aus böser Absicht heraus geschehen", sondern "Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme". Dies tue ihm "sehr leid", und er bitte, dies zu entschuldigen. (fxn)