Missbrauchs-Untersuchung sieht 235 mutmaßliche Täter und 497 Betroffene

Münchner Gutachten: Fehlverhalten von Ratzinger, Marx und Wetter

Veröffentlicht am 20.01.2022 um 12:21 Uhr – Lesedauer: 

München ‐ Es wurde mit Spannung erwartet – nun ist es veröffentlicht: Das Münchner Gutachten sieht Fehlverhalten beim Umgang mit Missbrauch durch den derzeitigen Erzbischof Reinhard Marx sowie die früheren Oberhirten Joseph Ratzinger und Friedrich Wetter. Und nicht nur durch sie.

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Das am Donnerstag vorgestellte Münchner Missbrauchsgutachten belastet den emeritierten Papst Benedikt XVI./Joseph Ratzinger, Kardinal Reinhard Marx, Kardinal Friedrich Wetter und weitere Verantwortungsträger. Die Anwälte werfen Benedikt in vier Fällen während seiner Amtszeit als Erzbischof von München und Freising (1977-1982) Fehlverhalten vor. Marx wird Fehlverhalten in zwei, Wetter in 21 Fällen vorgeworfen. Rechtsanwalt Martin Pusch wies zugleich darauf hin, dass das emeritierte Kirchenoberhaupt in einer persönlichen Stellungnahme seine Verantwortung in allen Fällen zurückgewiesen habe. Seine Stellungnahme ist mit seiner Einwilligung mit dem Gutachten veröffentlicht worden.

Nach Puschs Ausführungen betreffen zwei Fälle Priester, die unter Erzbischof Ratzinger wegen Missbrauchs strafrechtlich sanktioniert worden waren, aber beide weiter als Seelsorger arbeiten durften. Kirchenrechtlich sei gegen sie nicht vorgegangen worden, von Fürsorge gegenüber ihren Opfern "nichts erkennbar". Benedikts Einlassungen bieten aus Sicht der Anwälte "einen authentischen Einblick" zur persönlichen Haltung eines herausgehobenen Kirchenvertreters zum Missbrauchsgeschehen. Zweifel äußerte Pusch an der in einigen Fällen von Benedikt XVI. behaupteten Unkenntnis. Diese sei mit den aus den Akten gewonnenen Erkenntnissen bisweilen "kaum in Einklang zu bringen".

Gutachter werfen Marx mangelndes Engagement vor

Die Gutachter werfen Marx vor, sich nicht ausreichend um die Behandlung der Fälle sexuellen Missbrauchs gekümmert zu haben. "Wann, wenn nicht im Fall des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger ist die Einordnung einer Thematik als Chefsache zutreffend", sagte Pusch. Dies gelte erst recht mit Blick auf die zentrale Rolle des Diözesanbischofs in den einschlägigen Regelwerken. "Dass Erzbischof Kardinal Marx diese wahrgenommen hätte, war für uns jedoch nicht feststellbar." Eine gewisse Änderung habe sich erst ab dem Jahr 2018 ergeben.

Ungeachtet der Vielzahl der seit 2010 eingegangenen Meldungen zu Missbrauch durch noch lebende Kleriker sei für Marx als Erzbischof in einer nur verhältnismäßig geringen Zahl eine unmittelbare Befassung feststellbar, kritisieren die Gutachter. Im wesentlichen habe er sich darauf beschränkt, die verwaltungsseitig vorgeschlagenen Maßnahmen, die ihm als Diözesanbischof oblägen, umzusetzen. Der Kardinal sehe die regelkonforme und sachgerechte Behandlung von Missbrauchsfällen in erster Linie bei Generalvikar und Ordinariat. Er selber sei primär für die Verkündigung des Wortes Gottes zuständig.

Diese Sichtweise teile man nicht uneingeschränkt. Sie greife angesichts der "zentralen, mit einer Vielzahl von erheblichen Risiken verbundenen Thematik" zu kurz, so Pusch. Konkret fehlerhaftes Verhalten attestieren die Gutachter Marx in zwei Fällen. Dabei handele es sich vor allem um die Frage, ob eine Meldung an die Glaubenskongregation erfolgt sei.

Gutachter werfen Wetter Fehlverhalten in 21 Fällen vor

Das Missbrauchsgutachten attestiert dem früheren Erzbischof Wetter (1982-2008) Fehlverhalten in 21 Fällen. Dabei müsse man die lange Amtszeit Wetters von mehr als 25 Jahren berücksichtigen, sagte Pusch. Nennenswerte Aktivitäten des Erzbischofs mit Blick auf Beschuldigte oder einer Aufklärung seien von einzelnen Ausnahmen abgesehen nicht ersichtlich.

Bild: ©KNA/Lukas Barth (Archivbild)

Die Kardinäle Friedrich Wetter (links) und Reinhard Marx.

Der Kardinal selbst habe mit Ausnahme eines Falles ein Fehlverhalten bestritten. Erst ab dem Jahr 2010 sei offen über die Thematik des sexuellen Missbrauchs in der Kirche gesprochen worden. Wetter mache eine mangelnde Kenntnis über die Dimensionen sexuellen Missbrauchs geltend. Dies sei angesichts der Berichterstattung, etwa über den Fall Groer und die Ereignisse in den USA, eine "wenig tragfähige Schutzbehauptung", so Pusch. "Plausibler erscheint uns die Verdrängung eines mit Händen greifbaren Problems."

Gutachter: 235 mutmaßliche Täter, 497 Betroffene

Die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) sieht im Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum München und Freising in insgesamt 42 Fällen ein Fehlverhalten noch lebender kirchlicher Verantwortungsträger. Vorwürfe richten sich auch gegen die verstorbenen Erzbischöfe und Kardinäle Michael Faulhaber, Joseph Wendel sowie Julius Döpfner. Die Gutachter ermittelten bei ihrer Prüfung von Missbrauchstaten 235 mutmaßliche Täter von 1945 bis 2019. Davon seien 173 Priester gewesen, sagte Pusch. Die Zahl der Geschädigten liege bei 497. Davon seien 247 männliche Betroffene gewesen, 182 weiblich. Bei 68 Personen sei das Geschlecht nicht festzustellen gewesen. Dies bestätige, dass überwiegend männliche Kinder und Jugendliche betroffen gewesen seien.

Bei fast 60 Prozent von diesen seien die Taten im Alter zwischen 8 und 14 Jahren erfolgt. Bei den weiblichen Betroffenen gelte dies für ein Drittel der Personen. Die meisten Taten seien in den 1960er- und 1970er-Jahren begangen worden, so Pusch. Auffällig viele Tatvorwürfe seien von Betroffenen erst ab dem Jahr 2015 gemeldet worden. Der Anwalt betonte, bei diesen Zahlen handle es sich um das "Hellfeld", das "Dunkelfeld" sei weitaus größer.

67 Kleriker hätten laut Pusch aufgrund der "hohen Verdachtsdichte" aus Sicht der Anwälte eine kirchenrechtliche Sanktion verdient. In 43 Fällen sei jedoch eine solche unterblieben. 40 von ihnen seien weiter in der Seelsorge eingesetzt worden, darunter auch 18 Priester nach einer strafrechtlichen Verurteilung eines weltlichen Gerichts. Pusch sagte, Geschädigte seien bis 2002 von den Kirchenverantwortlichen "so gut wie überhaupt nicht wahrgenommen worden", falls doch, "dann nicht aufgrund des ihnen zugefügten Leids, sondern weil man sie als Bedrohung für die Institution sah". Anwalt Ulrich Wastl sprach von einer "Bilanz des Schreckens".

Gutachterin rügt Fernbleiben von Marx

Anwältin Marion Westpfahl rügte zu Beginn das Fernbleiben von Marx von der Vorstellung. "Wir hatten ihn ausdrücklich eingeladen", sagte sie. Die Entscheidung von Marx sei vor allem bedauerlich mit Blick auf das Interesse Missbrauchsbetroffener, "wahrgenommen zu werden". Stellvertretend für die Erzdiözese nahmen Generalvikar Christoph Klingan und Amtschefin Stephanie Herrmann das Gutachten entgegen.

Westpfahls Kanzlei hatte bereits 2010 einen damals nicht veröffentlichten Untersuchungsbericht für die Erzdiözese erstellt. Die Anwältin sagte, man müsse heute von keiner der damals getroffenen Grundaussagen abrücken. Eine "Korrektur" sei jedoch bei der Bewertung des Verhaltens Ratzingers erforderlich. Die Untersuchung im Auftrag des Erzbistums München und Freising wurde von der Kanzlei WSW am Mittag im Internet vollständig veröffentlicht. Sie umfasst mit Anlagen fast 1.900 Seiten. Benedikt XVI. hat dazu eine Stellungnahme von 82 Seiten abgegeben. (tmg/KNA)

20.1., 12:45 Uhr: Ergänzt um Details zu Marx und Wetter.

Das vollständige Gutachten

Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019 – Verantwortlichkeiten, systemische Ursachen, Konsequenzen und Empfehlungen.