Hinter Werbeverbot für Abtreibungen stehe "faschistisches Frauenbild"

BDKJ begrüßt Streichung von § 219a als "überfällig"

Veröffentlicht am 05.04.2022 um 13:00 Uhr – Lesedauer: 

Düsseldorf ‐ Nachdem sich die deutschen Bischöfe und mehrere Verbände ablehnend zur geplanten Streichung von § 219a geäußert haben, meldet sich nun auch die katholische Jugend zu Wort: Der BDKJ begrüßt die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen.

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Die Bundesfrauenkonferenz des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) hat die geplante Abschaffung von § 219a des Strafgesetzbuches, in dem das Informationsverbot über Abtreibungen geregelt wird, als "überfällig" begrüßt. "Es ist nicht hinnehmbar, dass die bloße Information darüber, wo und wie Abtreibungen durchgeführt werden, strafbar sein soll", heißt es im Beschluss des Gremiums, das vom 2. bis zum 3. April tagte. Als Begründung führten die weiblichen BDKJ-Mitglieder an, dass die Gleichsetzung von Information mit Werbung frauenfeindlich sei. Somit werde unterstellt, dass Frauen "die Informationen, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht selbst angemessen einordnen und zu einer informierten Entscheidung kommen können", sondern sich wie durch Produktwerbung "manipulieren lassen". Dahinter stehe ein "faschistisches Frauenbild", da die Nationalsozialisten unterstellt hätten, dass erst Annoncen für Abtreibungspraxen Frauen auf die Idee eines Schwangerschaftsabbruchs bringen würden.

Manipulation und Unfreiheit würden hingegen dort gedeihen, "wo verlässliche Informationen fehlen", heißt es im Beschluss der BDKJ-Bundesfrauenkonferenz weiter. Der beste Schutz des ungeborenen Lebens sei es, "wenn schwangere Menschen die Sicherheit haben, sich sicher informieren zu können". Die Kriminalisierung von Informationen über den Schwangerschaftsabbruch befördere zudem "frauenfeindliche und aggressive Einschüchterungskampagnen radikaler Abtreibungsgegner*innen". Weiter beklagten die Mitglieder des Gremiums, dass es in einigen Regionen Deutschlands keine Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch gebe. "Somit geraten schwangere Menschen im Konflikt unter einen zusätzlichen Zeitdruck, der eine Entscheidung für oder gegen einen Abbruch erschwert." Insgesamt sei eine Vermischung der Argumente in den Debatten um §219a und §218, der den Schwangerschaftsabbruch regelt, abzulehnen.

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Im März hat das Bundeskabinett die Abschaffung von §219a auf den Weg gebracht. Die Regelung untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Die Parteien der Ampel-Koalition hatten die Abschaffung des Werbeverbots bereits in ihren Wahlprogrammen versprochen und im Koalitionsvertrag festgehalten. Der Gesetzesentwurf muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und mehrere katholische Verbände lehnten die Gesetzesvorlage zur Streichung des Paragrafen im März ab. Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) warnte vor der Abschaffung als erstem Schritt zur Aufhebung des gesellschaftlichen Konsenses beim Thema Abtreibung. Auch das Kolpingwerk Deutschland kritisierte das Vorhaben der Regierung, da es die Prioritäten zu Ungunsten des ungeborenen Lebens verschiebe. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) sah die geplante Streichung ebenfalls kritisch. (rom)