Bisheriger kommissarischer Leiter übernimmt Amt offiziell

Nachfolger für Lorenz Wolf: Erzbistum München hat neuen Offizial

Veröffentlicht am 31.05.2022 um 11:21 Uhr – Lesedauer: 

München ‐ Zwei Monate nach der Entpflichtung von Lorenz Wolf als Offizial hat Kardinal Reinhard Marx für das Erzbistum München und Freising einen Nachfolger für die Spitze des Kirchengerichts ernannt. Der ist auf dem Posten kein Unbekannter.

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Peter Förster wird neuer Erzbischöflicher Offizial des Erzbistums München und Freising. Kardinal Reinhard Marx habe den 47-Jährigen Domvikar mit Wirkung zum 1. Juni offiziell als Nachfolger von Lorenz Wolf ernannt, teilte die bayerische Erzdiözese am Dienstag in München mit. Förster hatte die Leitung des Konsistoriums und Metropolitangerichts Anfang Februar bereits kommissarisch übernommen, nachdem Wolf in Folge der Veröffentlichung des Münchner Missbrauchsgutachtens sein Amt in Absprache mit Marx hatte ruhen lassen.

Förster wurde 1975 in Rosenheim geboren und studierte in München und Münster Katholische Theologie. Nach seiner Priesterweihe 2007 arbeitete er zunächst als Kaplan in Wolfratshausen. Anschließend wirkte er von 2009 bis 2014 als Subregens am Herzoglichen Georgianum in München und studierte parallel am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik der Ludwig-Maximilians-Universität München Kanonisches Recht. Im März 2013 begann er seine Tätigkeit am Konsistorium, wo er ein Jahr lang als Ehebandverteidiger beschäftigt war, ehe er im April 2014 Diözesanrichter wurde. Seit Februar 2015 ist Förster auch Domvikar.

Vorgänger Wolf galt als einer der einflussreichsten Kirchenmänner

Lorenz Wolf galt über viele Jahre als einer der einflussreichsten Kirchenmänner in Bayern. Seit 1997 war er oberster Kirchenrichter im Erzbistum. Als Leiter des Katholischen Büros pflegte er zudem seit 2010 für die Kirche die Kontakte zur Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Freistaat. Wolf war neben Kardinal Marx der einzige Geistliche in Verantwortung, dem im Missbrauchsgutachten Fehler im Umgang mit Missbrauchsfällen vorgeworfen wurden. Nach der Veröffentlichung der Untersuchung waren deshalb Forderungen nach einem Rückzug des Geistlichen aufgekommen. Dieser reagierte darauf, in dem er seine Ämter zunächst ruhen ließ. Ende März wurde er dann jedoch von seiner Aufgabe als Offizial entbunden, auch das Amt des Leiters des Katholischen Büros stellte er zur Verfügung. Sein Rückzug war die erste personelle Konsequenz aus dem im Januar vorgestellten Missbrauchsgutachten. 

Das Offizialat ist die Bischöfliche Gerichtsbehörde und wird im Auftrag des Diözesanbischofs vom Offizial geleitet. Diesem können ein oder mehrere Vizeoffiziale zur Seite stehen, die laut Kirchenrecht Priester sein müssen. Außerdem muss der Bischof Diözesanrichter oder -richterinnen bestellen. Darüber hinaus gibt es die Ämter des Bandverteidigers, des Kirchenanwalts und des Notars. Das kirchliche Gericht kann in Streitsachen angerufen werden, die meist geistliche und damit verbundene Angelegenheiten zum Gegenstand haben, in Personenstandsverfahren sowie bei Verletzung kirchlicher Gesetze. Den größten Teil der Verfahren machen Ehenichtigkeitsprozesse aus. (stz)