Ablösesumme der Staatsleistungen von Bischofskonferenz nicht bestätigt

"Bild"-Zeitung: Bundesländer sollen 10,2 Milliarden an Kirchen zahlen

Veröffentlicht am 16.12.2022 um 09:39 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Die Ampel-Koalition arbeitet mit Hochdruck an einem Ende der Staatsleistungen. Das soll durch eine Ablöse geschehen. Nach "Bild"-Informationen steht schon eine konkrete Summe im Raum. Die Deutsche Bischofskonferenz bestätigt die Zahlen allerdings nicht.

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Für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen könnten die Bundesländer nach Informationen der "Bild"-Zeitung (Freitag) rund 10,2 Milliarden Euro oder mehr zahlen. Diese Summe würde dem 18,6-fachen der bisherigen jährlichen Zahlungen entsprechen. Diesen Faktor hatte ein in der letzten Legislaturperiode von FDP, Grünen und Linken vorgelegter Gesetzentwurf vorgesehen, der aber letztlich gescheitert war. Welchen Faktor der neue Anlauf der Ampelregierung vorsehen werde, stehe noch nicht fest, sagte die Religionsbeauftragte der FDP, Sandra Bubendorfer-Licht, der Zeitung: "18,6 wurde damals von uns veranschlagt, aber dieser Faktor kann sich noch nach oben oder unten verändern." Laut "Bild" fordern die Kirchen selbst eine Ablösesumme für mindestens 20 Jahre, die sich dann auf mindestens 11 Milliarden Euro belaufen würde. "Einige Bischöfe hofften sogar auf 27,5 Milliarden", so die Zeitung weiter.

Die Deutsche Bischofskonferenz wollte die von der "Bild" genannte Summe auf Anfrage nicht bestätigen. "Die Zahlen können wir nicht bestätigen, da die Haushalte und Vermögenswerte individuell in den Bistümern abgefragt werden müssen", sagte der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, katholisch.de. Die Gespräche zum Thema "Ablösung" liefen auf verschiedenen Ebenen. Eine Zeitperspektive könne man aber nicht nennen.

Derzeit fließen pro Jahr rund 550 Millionen Euro aus den meisten Länderhaushalten an die evangelischen und katholischen Landeskirchen und Bistümer, davon rund 60 Prozent an die evangelischen Landeskirchen. Die Staatsleistungen gehen zumeist auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden. Sie umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen aber auch die Übernahme der Besoldung von Bischöfen, Domherren und Zuschüssen zu Pfarrergehältern. Der Auftrag zur Ablösung ist schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 festgeschrieben. 1949 wurde er ins Grundgesetz übernommen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen.

Kirchen sind aufgeschlossen

Die Kirchen stehen einer möglichen Ablösung aufgeschlossen gegenüber. Derzeit gibt es in mehreren Bundesländern und auf kirchlicher Seite Diskussionen darüber. Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke sagte der "Bild"-Zeitung, er sei für eine schnelle und einvernehmliche Lösung. "Wenn die Kirchen jetzt pokern, stehen sie bei der rasant nachlassenden gesellschaftlichen Bedeutung der Kirchen am Ende ohne nennenswerte Ablöse da. Problematisch ist, wenn der Bund Gesetze beschließt und die Länder müssen zahlen."

Erst vor wenigen Tagen hatte der SPD-Kirchenbeauftragte Lars Castellucci betont, die Koalition wolle die Staatsleistungen "unbedingt" ablösen. Sie sollten aber nicht einfach gestrichen werden, sondern durch eine einmalige Ablösesumme enden. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz sagte, die Koalition sei "schon in der konkreten Umsetzung". "Der Zeitplan ist straff: 2023 die Eckpunkte, 2024 muss das Gesetz durch sein", erklärte Castellucci. (bod/tmg/KNA)

16.12., 11:30 Uhr: Ergänzt um Stellungnahme der Bischofskonferenz.
16.12., 17:50 Uhr: Erster Absatz präzisiert.