Neues Statut des Metropolitankapitels aber kein Hindernis

Bischofswahl in Hamburg weiter ohne festgeschriebene Laienbeteiligung

Veröffentlicht am 01.06.2023 um 12:16 Uhr – Lesedauer: 

Hamburg ‐ Der Hamburger Dom gehört dem Domkapitel und nicht mehr der Pfarrei St. Ansgar – das steht im neuen Statut des Metropolitankapitels. Was dort nicht steht: Laienbeteiligung bei der Bischofswahl. Doch das muss kein Hindernis sein, sagt der Dompropst.

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Das Hamburger Metropolitankapitel hat in seinen neuen Statuten keine Laienbeteiligung bei der Wahl des Erzbischofs festgeschrieben. Ein Hindernis für eine Beteiligung über den Kreis der Domkapitulare hinaus sei das aber nicht, sagte Dompropst Berthold Bonekamp gegenüber katholisch.de am Donnerstag: "Bereits 2014 hatte das Metropolitankapitel nach der Emeritierung von Erzbischof Werner Thissen rund 250 Personen um eine persönliche Stellungnahme zur bevorstehenden Wahl des neuen Erzbischofs gebeten", erläutert der seit April amtierende Vorsitzende des Metropolitankapitels. Die vom Kapitel beschlossenen neuen Statuten wurden von Erzbischof Stefan Heße approbiert und am Mittwoch im aktuellen Amtsblatt veröffentlicht. Sie ersetzen die seit 1997 geltenden bisherigen Regelungen.

Die Neufassung ist nach Angaben Bonekamps vor drei Jahren angestoßen worden. "Grund war die Übertragung des St.-Marien-Doms von der Pfarrei auf das Metropolitankapitel. Dadurch waren Veränderungen und Anpassungen der Statuten erforderlich", so der Dompropst. Im Frühjahr wurde das Eigentum am Dom, der zugleich Pfarrkirche ist, von der Pfarrei St. Ansgar an das Domkapitel übertragen: "Der Grund dafür war die Kostenentlastung der Pfarrei, für die die Kathedrale eine unvergleichbare finanzielle Belastung darstellt", so Bonekamp weiter. "In den meisten deutschen Diözesen steht die Kathedrale unter der Verwaltung des Domkapitels."

Absetzung von Domkapitularen geregelt

Neben der Eigentümerschaft des Mariendoms wurden insbesondere die Bestimmungen zum Verlust der Mitgliedschaft im Domkapitel genauer und umfassender festgelegt. Im bisher geltenden Statut war nur die Emeritierung bei Erreichen der Altersgrenze von 75 Jahren und eine Emeritierung "aus wichtigen Gründen" geregelt. Das neue Statut führt neben einer Emeritierung auf Antrag des jeweiligen Domkapitulars auch die Möglichkeit von Amtsenthebungen und strafweisen Absetzungen ein. In diesen Fällen kann die Führung des Titels "Emeritus" und der damit verbundenen Rechte verweigert werden. "Die Ausführungen mussten und sollten ausführlicher und konkreter gefasst werden. Der Aspekt der Transparenz war hier ausschlaggebend", erläutert Bonekamp diese Änderungen.

Dem Hamburger Metropolitankapitel gehören acht Geistliche aus dem Erzbistum Hamburg an, die mindestens die Priesterweihe empfangen haben. Die drei Bistumsregionen Hamburg, Mecklenburg und Schleswig-Holstein werden durch je einen nichtresidierenden Domkapitular vertreten. Das Kapitel wirkt als Konsultorenkollegium an der Leitung und Verwaltung der Erzdiözese mit und ist insbesondere für die Liturgie an der Kathedralkirche St. Marien verantwortlich. Bei der Bischofswahl wählen die acht Domkapitulare gemäß dem Preußischen Konkordat den neuen Erzbischof von Hamburg aus einer Liste von drei Kandidaten, die der Papst aufgestellt hat.

Der Synodale Weg hat sich in einem Beschluss für eine Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung der Diözesanbischöfe ausgesprochen. Das dort vorgeschlagene Verfahren sieht die Beteiligung von Laien an der Aufstellung der Vorschlagslisten sowie bei den Beratungen des Domkapitels vor der Wahl vor. Dazu soll eine Musterordnung für die freiwillige Selbstbindung der jeweiligen Domkapitel bei der Bestellung von Bischöfen erarbeitet und erlassen werden. Anlässlich der anstehenden Wahl des neuen Erzbischofs von Paderborn teilte die westfälische Erzdiözese mit, dass der Vatikan gegen eine Beteiligung von Laien bei der Beratung der Dreierliste vor der Wahl interveniert hatte und daher nur eine Beteiligung bei der Aufstellung der Vorschlagsliste des Domkapitels möglich sei. Kurz darauf teilte das Bistum Osnabrück mit, dass auch dort Laien lediglich bei der Aufstellung der Liste des Kapitels mitwirken werden. Im vergangenen Jahr teilte das Erzbistum Bamberg mit, dass das Domkapitel dort keine Möglichkeit einer Laienbeteiligung sieht. (fxn)