Zwischenbilanz nach der fünften Synodalversammlung

Beschlüsse, offene Enden und Hindernisse: Wo steht der Synodale Weg?

Veröffentlicht am 14.03.2023 um 12:00 Uhr – Von Felix Neumann – Lesedauer: 

Bonn/Frankfurt ‐ Mit der fünften Synodalversammlung hat der Synodale Weg einen wichtigen Meilenstein seiner Arbeit erledigt. Was beschlossen ist, was noch von wem zu tun ist und was jetzt noch schiefgehen kann, hat katholisch.de zusammengestellt.

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Der Synodale Weg hat sein erstes Ziel erreicht: Fünf Synodalversammlungen haben diskutiert und Beschlüsse gefasst. Damit diese Beschlüsse nicht nur Papier bleiben, soll es jetzt weitergehen – Aufgaben gibt es einige: Manches sollen die einzelnen Bischöfe umsetzen, manches die Bischofskonferenz, anderes braucht noch mehr Arbeit in neuen Kommissionen und Arbeitsgruppen, und was die Lehre der Kirche angeht, wird dem Papst als Votum vorgelegt. Schon die Synodalversammlungen waren turbulent – auch nach dem vorerst letzten Treffen bleibt der Weg steinig.

Was der Synodale Weg beschlossen hat

Grundtexte – der theologische Boden, auf dem der Weg verläuft

Beim Synodalen Weg wurden verschiedene Arten von Dokumenten beschlossen. Die theologischen Grundlegungen der Themenbereiche wurden in umfangreichen Grundtexten festgelegt. Darin sind noch keine konkreten Forderungen oder Arbeitsaufträge benannt, sie geben aber eine Interpretationshilfe und Richtungsbestimmung für die weitere Arbeit.

Auch wenn sie nicht so konkret sind wie die Handlungstexte, können sie eine große Wirkung erzielen. Noch heute werden die Beschlüsse der Würzburger Synode (1971–1975) häufig zitiert, einige von ihnen haben bis heute konkrete Auswirkungen, etwa der Text zu den pastoralen Diensten in der Gemeinde, der das Berufsbild der Pastoralreferentinnen und -referenten wesentlich entwickelt hat, oder der Text zur Mitbestimmung, auf dessen Grundlage die Laienräte auf verschiedenen Ebenen bis heute arbeiten.

Beim Synodalen Weg wurden insgesamt drei Grundtexte, ein Orientierungstext und eine Präambel beschlossen. Jedes der vier Synodalforen hat einen Grundtext eingebracht. Der Grundtext des Forums "Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft" scheiterte an der Zwei-Drittel-Mehrheit unter den Bischöfen. Angenommen wurden die Grundtexte "Macht und Gewaltenteilung in der Kirche - Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag", "Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche" sowie "Priesterliche Existenz heute".

Handlungstexte – was der Synodale Weg konkret will

Auf der Basis der Grundtexte wurden konkrete Umsetzungen für die dort formulierten Ziele beschlossen. Auch ohne Grundtext wurden die Handlungstexte des Sexualmoral-Forums angenommen.

Die Beschlüsse der Synodalversammlung können weder die einzelnen Diözesanbischöfe zu etwas verpflichten noch können sie die Lehre der Kirche verändern. Daher sind Beschlüsse, die auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz oder in einzelnen Diözesen umgesetzt wurden, Empfehlungen an die Bischöfe, während Dinge, die nur universalkirchlich entschieden werden können, Voten an den Papst.

Ein leerer Bischofsstuhl (Kathedra) aus dem 11. Jahrhundert in Verona.
Bild: ©picture-alliance/akg-images/Cameraphoto (Symbolbild)

Wenn der Bischofsstuhl leer ist, entscheidet derzeit der Papst, wer ihn wieder füllt – entweder durch direkte Ernennung oder durch Bestätigung der Wahl, die die Domkapitel aus den drei Kandidaten getroffen haben. Auch diese Liste kommt aus Rom. Nach dem Willen der Synodalversammlung sollen Laien bei diesem Prozess eine größere Rolle spielen.

Synodalforum 1 – Macht und Gewaltenteilung

Handlungstext "Synodalität nachhaltig stärken: Ein Synodaler Rat für die katholische Kirche in Deutschland": Eigentlich dachten die Synodalen, dass ein neues Mitbestimmungsgremium auf Ebene der Bischofskonferenz sowie der Diözese und der Pfarrei auch auf der jeweiligen Ebene eingerichtet werden kann. Im Januar erteilte Rom der Einrichtung eines Synodalen Rates aber eine Absage, da dadurch die Rolle des Bischofs entgegen der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils geschwächt würde. Die Mehrheit der deutschen Bischöfe zeigte sich zwar kämpferisch. Wie der klare Wille zu einem neuen Mitbestimmungsgremium mit den römischen Vorgaben zu vereinen ist, wird jedoch der als vorbereitendes Gremium eingerichtete Synodale Ausschuss beraten müssen. Laut Beschluss soll der Synodale Rat spätestens im März 2026 seine Arbeit aufnehmen.

Handlungstext "Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs": Gläubige sollen in die Bestellung neuer Diözesanbischöfe einbezogen werden. Dazu soll eine Musterordnung für die freiwillige Selbstbindung der jeweiligen Domkapitel bei der Bestellung von Bischöfen erarbeitet und erlassen werden. Eine Wahl der Bischöfe durch die Domkapitel gibt es aber nur in den Diözesen, in denen ein Konkordat das regelt. Das sind in Deutschland alle außer den bayerischen Diözesen. Bisher liegt eine solche Musterordnung noch nicht vor. Dazu kommt, dass die Domkapitel selbst über ihre Ordnung bestimmen.

Andrii Vytivskiy (28) bei seiner Priesterweihe in der griechisch-katholischen Gemeinde in München gemeinsam mit seinem Vater und seinen beiden Brüdern.
Bild: ©Andrii Vytivski (Symbolbild)

In der lateinischen Kirche wäre dieses Gruppenbild so nicht möglich: Der stolze Priestervater steht neben seinem Sohn, der wie er in der griechisch-katholischen Kirche zum Priester geweiht wurde. In den Ostkirchen gibt es regulär verheiratete Priester – der Synodale Weg ruft den Papst auf, das auch im Westen zu ermöglichen.

Synodalforum 2 – Priesterliche Existenz heute

Handlungstext "Der Zölibat der Priester – Bestärkung und Öffnung": Über die Zulassung von verheirateten Männern, die Dispens vom Zölibat und die Möglichkeit eines unterschiedlichen Umgangs mit dem Zölibat in verschiedenen Teilkirchen kann nur der Papst entscheiden. Der Handlungstext stellt also ein Votum an Rom dar.

Handlungstext "Prävention sexualisierter Gewalt, Intervention und Umgang mit Tätern in der katholischen Kirche": Die Synodalversammlung hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog für die Prävention beschlossen, der aus Primär- (Rahmenbedingungen schaffen, die Taten verhindern), Sekundär- (Umgang mit problematischem Handeln) und Tertiärprävention (Umgang mit begangenen Taten) besteht. Dazu sollen bestehende Präventions- und Interventionsordnungen sowie Ausbildungs- und Personalführungsstandards überprüft und verbessert werden. Außerdem soll eine Disziplinarordnung für Priester erarbeitet werden; diese Ordnung ist bereits in der Ausarbeitung. Zur Klärung noch offener Fragen soll ein Fachgremium eingerichtet werden. Die Maßnahmen dieses Handlungstextes sind in Deutschland umsetzbar.

Bischof Matthias Ring legt einer Frau bei deren Weihe zur alt-katholischen Diakonin die Hände auf.
Bild: ©KNA/Cornelis Gollhardt (Symbolbild)

In der alt-katholischen Kirche werden Frauen bereits heute zu Diakoninnen und Priesterinnen geweiht. Der Synodale Weg bittet Rom, die Frage nach der Diakoninnenweihe noch einmal zu prüfen.

Synodalforum 3 – Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche

Handlungstext "Verkündigung des Evangeliums durch Lai*innen in Wort und Sakrament": Auch wenn in einigen Bistümern Laien, Frauen wie Männer, schon seit Jahrzehnten auch in der Eucharistiefeier predigen, ist das eigentlich nicht erlaubt. Die Bischöfe sollen eine Partikularnorm erarbeiten, also ein für das Gebiet der Bischofskonferenz geltendes kirchliches Gesetz, mit der Laien in der Eucharistiefeier auch offiziell die Predigt erlaubt wird. Eine Partikularnorm benötigt die Genehmigung durch den Heiligen Stuhl. Grundsätzlich können Laien die Taufe spenden und bei der Eheschließung assistieren (die Eheleute spenden sich das Sakrament gegenseitig, daher wird der Dienst des Priesters oder Diakons als Assistenz bezeichnet). Im Bistum Essen taufen bereits jetzt Laien; die Pastoralkommission der DBK soll einen Konsultationsprozess veranstalten, um Fragen von Ämtern und Diensten zu klären, auch mit Blick auf die Gemeindeleitung von Laien.

Handlungstext "Frauen in sakramentalen Ämtern – Perspektiven für das weltkirchliche Gespräch": Die Bischöfe sollen sich für die Zulassung von Frauen zum sakramentalen Diakonat auf weltkirchlicher Ebene einsetzen, jedenfalls für die Teilkirchen, in denen das gewünscht ist. Außerdem sollen sie die Diskussionsergebnisse allgemein zu sakramentalen Weihen von Frauen in den weltkirchlichen Diskurs einbringen.

Ein T-Shirt mit Regenbogenfarben bei der vierten Synodalversammlung des Synodalen Wegs im September 2022.
Bild: ©Synodaler Weg / Maximilian von Lachner (Archivbild)

Der Umgang der Kirche mit geschlechtlicher Vielfalt war ein großes Thema beim Synodalen Weg. Die Lehre kann nur Rom ändern. Das Kirchliche Arbeitsrecht dagegen liegt in den Händen der Bischöfe – und die haben schon gehandelt.

Synodalforum 4 – Leben in gelingenden Beziehungen

Handlungstext "Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität": Die Synodalversammlung fordert ein Überdenken der Lehre zur Homosexualität: Homosexualität soll ethisch nicht anders bewertet werden als Heterosexualität. Dazu soll der Katechismus geändert werden. Außerdem soll die Kirche ihre Schuld bekennen, sich gegen "Konversionstherapien" aussprechen und niemanden aufgrund seiner oder ihrer Sexualität von Diensten und Ämtern ausschließen. Der Handlungstext ist ein Votum an den Papst.

Handlungstext "Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt": Die deutschen Bischöfe sollen in Pastoral und Verwaltung die Belange trans- und intersexueller Menschen berücksichtigen. Erste Bistümer haben bereits ihr Kirchenbuchwesen auf die Abbildung geschlechtlicher Vielfalt hin reformiert. An den Papst votiert die Synodalversammlung, "dafür Sorge zu tragen, dass transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Menschen in unserer Kirche unbeschadet, ohne Anfeindungen und ohne Diskriminierung ihr Leben und ihren Glauben in ihrem So-Sein als Geschöpfe Gottes leben können". Im persönlichen Umgang ist Papst Franziskus in der Vergangenheit auf queere Menschen zugegangen. Lehramtlich ist die Thematik aber bislang unverändert und in der Weltkirche hoch umstritten.

Handlungstext "Grundordnung des kirchlichen Dienstes": Die Synodalversammlung forderte von den Bischöfen, die Grundordnung des kirchlichen Dienstes sowie die Musterordnung für die Verleihung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis "Missio Canonica" geändert werden, damit die persönliche Lebensform, Sexualität und Identität keine Rolle mehr im kirchlichen Dienst spielt. 

Dieser Beschluss wurde besonders schnell umgesetzt: Die deutschen Bischöfe haben sich im vergangenen November auf eine neue Grundordnung geeinigt, die in den meisten Bistümern schon zum Jahresbeginn in Kraft trat. Anfang März gab die DBK bekannt, dass auch die Missio-Rahmenordnung entsprechend geändert wurde. Wenn alle Bistümer diese Ordnungen in Kraft setzen, gelten die bisherigen Anforderungen an die persönliche Lebensführung nur noch für die Erteilung des "Nihil obstat" für Hochschullehrende, das auf Ebene der Universalkirche geregelt ist.

Handlungstext "Segensfeiern für Paare, die sich lieben": DBK und ZdK sollen zusammen eine Handreichung für Segensfeiern erarbeiten. Niemand soll verpflichtet werden, solche Feiern zu leiten, niemand, der einer solchen Segnung vorsteht, soll mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen müssen.

Weiterarbeit im Synodalen Ausschuss

Seit der fünften Synodalversammlung stehen alle Mitglieder des Synodalen Ausschusses fest: Die 27 Diözesanbischöfe, 27 vom ZdK gewählte Mitglieder sowie die nun von der Versammlung gewählten 20 weiteren Mitglieder.

Eigentlich hatte der Synodale Ausschuss die Aufgabe, Vorarbeit für den Synodalen Rat zu leisten. Nach dem römischen Verbot kommt dem Ausschuss die Aufgabe zu prüfen zu, was überhaupt noch möglich ist. Außerdem berät der Synodale Ausschuss über vertagte und nicht behandelte Anträge, die die Synodalversammlung nicht abschließend beraten konnte. Dazu gehört auch der Text zu den synodalen Räten, in dem unter anderem die Forderung nach einer Selbstbindung von Bischöfen auftaucht, die ein wesentlicher Grund für die römische Ablehnung ist.

Wann der Synodale Ausschuss die Arbeit aufnimmt, ist noch nicht bekannt. Beobachter rechnen damit, dass es schon in diesem Herbst losgehen könnte. Genauere Festlegungen zu Arbeitsweise, Satzung und Geschäftsordnung müssen noch getroffen werden. Ob dieses Gremium wie die Synodalversammlungen öffentlich tagt, ist nicht bekannt.

Durch die Zusammensetzung verschieben sich auch die Stimmgewichte: Nur noch die Diözesanbischöfe stimmen mit, die Weihbischöfe sind nicht mehr beteiligt. Lediglich der Essener Weihbischof Ludger Schepers wurde von ihnen gewählt. Damit dürften bischöfliche Zweidrittelmehrheiten leichter zu erreichen sein.

Stolpersteine auf dem Weg

Streit um Geschäftsordnungsauslegung

Vor und während der Synodalversammlung wurden Entscheidungen der Interpretationskommission und des Präsidiums des Synodalen Wegs kontrovers diskutiert. Sowohl die Zählung von Enthaltungen als auch die Modalitäten, nach denen eine geheime Abstimmung beantragt werden kann, waren umstritten. Während der jüngsten Versammlung sprachen Vertreter der Minderheit mehrfach von "Rechtsbruch". Das Synodalpräsidium hat sich in dieser Sache mit einem Brief an die Öffentlichkeit gewandt und sieht kein Problem mehr. Mangels einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit kann der Streit in Deutschland nicht gerichtlich geklärt werden. Denkbar wäre eine Überprüfung vor den zuständigen Dikasterien oder Kirchengerichten in Rom – damit würden klagende Parteien aber kirchenrechtliches Neuland bestreiten. Die Erfolgsaussichten sind unbekannt.

Eine Hand hält ein Gerät für die digitale Abstimmung am 5. Februar 2022 in Frankfurt. Auf dem Display stehen die Worte "Ja" und "Nein".
Bild: ©KNA/Julia Steinbrecht (Archivbild)

Beim Synodalen Weg wurde nicht nur in der Sache hart diskutiert, sondern auch über das Verfahren – unter welchen Bedingungen geheime Abstimmungen möglich sind und wie Enthaltungen zu zählen sind, führte zu Streit.

Verschiedene Positionen unter den deutschen Bischöfen

Einige Bischöfe sind vehemente Gegner der Stoßrichtung des Synodalen Wegs. Daher ist mit einer einheitlichen deutschlandweiten Umsetzung nur bei den wenigsten Beschlüssen zu rechnen. Aktuell hält die große Mehrheit der Diözesanbischöfe den eingeschlagenen Weg grundsätzlich für richtig, wie sich am Abstimmungsverhalten bei der Synodalversammlung ablesen lässt. Deutliche Differenzen in der Bischofskonferenz tragen aber nicht dazu bei, ohnehin in der Weltkirche kontroverse Themen kraftvoll in den internationalen kirchlichen Diskurs einzubringen.

Römische Interventionen

Aus Rom weht dem Synodalen Weg deutlicher Gegenwind entgegen. Der Spielraum des Synodalen Ausschusses ist begrenzt durch das Verbot Synodaler Räte. Zuletzt hat Papst Franziskus gezeigt, dass er sich zwar mit persönlichen Äußerungen zurückhält, etwa durch sein Fernbleiben am Ende des Ad-limina-Besuchs der deutschen Bischöfe, aber durchaus bereit ist, auch massive Eingriffe seitens der zuständigen Präfekten mit seiner Autorität zu unterstützen.

Weltsynode

Viele Themen des Synodalen Wegs tauchten auch im Arbeitspapier der Bischofssynode auf, das im letzten Jahr veröffentlicht wurde. Die meisten der Beschlüsse der Synodalversammlung sind in der Weltkirche aber hochgradig konfliktbehaftete Themen, insbesondere mit Blick auf den Zölibat, die Macht- und Rollenverteilung zwischen Laien und Klerikern und die Sexualethik. Zuletzt haben die Synodenverantwortlichen betont, dass es bei der Weltsynode um Synodalität geht und nicht darum, alle Themen zu behandeln, über die in der Kirche debattiert wird. Trotz Unterstützung aus den ersten Rückmeldungen ist nicht damit zu rechnen, dass von der Weltsynode nur Rückenwind kommt.

Wann endet der Synodale Weg?

Die Satzung des Synodalen Wegs sieht vor, dass die Synodalversammlung drei Jahre nach ihrer letzten Synodalversammlung noch einmal zusammentritt, um die Umsetzung der Ergebnisse zu evaluieren. Das ist im März 2026. Dann sollte nach der ursprünglichen Planung spätestens der Synodale Rat seine Arbeit aufgenommen haben.

Von Felix Neumann