Er werde Auflagen gegen ihn respektieren

"Abgemahnter" Mettmanner Pfarrer: Andere Wege der Seelsorge finden

Veröffentlicht am 07.08.2023 um 12:31 Uhr – Lesedauer: 

Mettmann ‐ Nach einer Verwarnung durch das Erzbistum Köln hat der Mettmanner Pfarrer Herbert Ullmann eine Welle der Solidarität erfahren. In einem Facebook-Statement hat er sich nun erstmals persönlich zu dem Vorgang geäußert.

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Der wegen eines Segnungsgottesdienste für alle sich liebenden Paare vom Erzbistum Köln verwarnte Pfarrer Herbert Ullmann hat angekündigt, die ihm erteilten Auflagen umzusetzen. "Die mir erteilten Auflagen respektiere ich und werde als Priester und Seelsorger andere Wege finden, auch solche Menschen in Glaube und Kirchesein zu unterstützen, die ins 'lehramtliche Kreuzfeuer' geraten sind, wozu ausdrücklich nicht nur 'queere Menschen', sondern im Kölner Schreiben auch weiterhin Wiederverheiratet-Geschiedene genannt werden", schreibt Ullmann in einer Stellungnahme, die die Katholische Kirchengemeinde St. Lambertus Mettmann am Sonntag bei Facebook veröffentlichte. Er sehe sich als leitender Pfarrer in der Herausforderung, "allen Menschen guten Willens Wertschätzung und Aufmerksamkeit entgegen zu bringen und im Sinne des katholischen Begriffs von 'allumfassend' und von Weite auch im Sinne der Liebe und Barmherzigkeit Jesu Christi aktive Mitgestaltung der Ortsgemeinde zu ermöglichen im Rahmen des Grundverständnisses von der e i n e n Kirche."

Wegen eines von ihm und der Arbeitsgruppe "Regenbogenkirche für alle" veranstalteten "Segnungsgottesdienstes für alle sich liebenden Paare" war Ullmann zuvor von einer unbekannten Person im Vatikan angezeigt worden. Daraufhin war er von der Kölner Bistumsleitung verwarnt worden. Eine "Abmahnung" für Priester gebe es im Kirchenrecht nicht, schreibt Ullmann in der Stellungnahme. "Gleichwohl wurde mir mündlich erklärt, dass die mir erteilten Auflagen im bürgerlichen Recht einer 'Abmahnung' entsprächen." Die von Generalvikar Guido Assmann erteilten Auflagen bezögen sich "auf den seitens des vatikanischen Dikasteriums geäußerten Vorwurf, Beschlüsse des 'Synodalen Weges' sollten wohl in den Gemeinden des mir anvertrauten Sendungsraumes unmittelbar umgesetzt werden".

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Die Gemeinde veröffentlichte auf Facebook ebenfalls ein Zitat aus einem Brief Assmanns an Ullmann vom 25. April, in dem der Generalvikar den Vorwurf des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung aufgreift und um eine Stellungnahme des Priesters bittet. In dem ebenfalls zitierten Antwortschreiben Ullmanns vom 5. Mai betont dieser, dass "etwa 25 getrenntgeschlechtliche Paare" am Gottesdienst teilgenommen hätten. "Lediglich  e i n  Paar war offensichtlich 'queer'", so Ullmann. Gleichwohl sei explizit niemand ausgeschlossen gewesen. Der Begriff "LGBTQ" sei nicht erwähnt worden und das Thema lediglich in den Fürbitten vorgekommen. Die Idee für ein gottesdienstliches Angebot sei von der Gruppe "Regenbogenkirche" angeregt worden und habe große Zustimmung in der Gemeindeöffentlichkeit hervorgerufen.

"Um Schaden von der Kirche abzuwenden ..."

"Um Schaden von der Kirche abzuwenden (!) und den Strom der Kirchenaustritte einzudämmen, habe ich nach Gesprächen mit Seelsorgeteam und Pfarrgemeinderäten entschieden, als Pilotprojekt einen solchen Gottesdienst zuzulassen", schrieb Ullmann demnach in seinem Brief an den Generalvikar. "Alles andere hätte totales Unverständnis, eine Welle von Protesten und erneut negative Presse zur Folge gehabt." Für ihn als Priester sei es eine Gewissensfrage, inwieweit Menschenwürde und Respekt vor Diversität in jeder Beziehung in den Gemeinden Platz finden dürften. "Ich habe vor Jahren als Mitglied des Priesterrates den Erzbischof so verstanden: Mut machend indem er einlud, vor Ort zu experimentieren und dabei auch möglicherweise Fehler riskieren zu dürfen." Dass Einzelinitiativen lehramtlich nun restriktiv angegangen würden, irritiere ihn.

In den im Facebook-Posting zitierten Auflagen heißt es nun, dass Ullmann verdeutlicht worden sei, dass "sein Verweis auf ein (vermeintliches) Zitat des Erzbischofs" seine Grenzen "durch die Lehre der Kirche findet, für die eben dieser Erzbischof Verantwortung trägt". Zudem wurde festgehalten, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften sowie Partnerschaften wiederverheiratet Geschiedener von der Kirche nicht gesegnet werden können. "Einzelpersonen können unabhängig von Disposition und Lebensstatus immer gesegnet werden." Bei Segnungsfeiern und auch Einzelsegnungen solle daher alles vermieden werden, "was den Anschein eines Sakraments erwecken könnte, z.B. Salbungen". Zudem sei die Bewerbung des Segnungsgottesdienstes dazu geeignet gewesen, "unter den Gläubigen Verwirrung über die Lehre der Kirche hervorzurufen". Ullmann sei daher angehalten, "zukünftig im öffentlichen Auftreten der Pfarrei sowie durch sein Handeln für ein eindeutiges Bild einzutreten". (cbr)