Festhalten am Sonderweg schade der Glaubwürdigkeit

Dreyer dringt auf Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Veröffentlicht am 23.11.2023 um 12:20 Uhr – Lesedauer: 

Mainz ‐ Das kirchliche Arbeitsrecht gesteht Mitarbeitern unter anderem nicht zu, zu streiken. Der sogenannte Dritte Weg sei außerhalb der Kirche jedoch kaum noch nachzuvollziehen, kritisiert die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

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Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat ihre Forderung nach einer grundlegenden Reform des kirchlichen Arbeitsrechts bekräftigt. Der sogenannte Dritte Weg zum Aushandeln von Gehältern und Arbeitsbedingungen könne außerhalb der Kirche kaum noch nachvollzogen werden, sagte sie am Mittwochabend beim Parlamentarischen Abend der evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz im Mainzer Landtag. Anlass für den Parlamentarischen Abend war der Buß- und Bettag, der bis 1994 in Deutschland als gesetzlicher Feiertag begangen wurde.

"Es wäre sehr schlau, von der Kirche zu sagen: Wir packen das mal am Schopf", sagte Dreyer. Ein Festhalten an dem Sonderweg im Arbeitsrecht schade der eigenen Glaubwürdigkeit. In einer Gesprächsrunde mit der Regierungschefin widersprach der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung. Das auf Konsens beruhende kirchliche Modell habe als Alternative zu Tarifverhandlungen mit Streiks und Aussperrungen weiterhin seine Berechtigung, sagte er.

Das Grundgesetz räumt den großen Kirchen weitreichende Freiheiten bei der Ausgestaltung des Arbeitsrechts für ihre Mitarbeiter ein. Für kirchliche Beschäftigte werden Gehälter und Arbeitszeiten zwischen Mitarbeiter-Vertretern und Kirchenverwaltung in paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt. Streiks und Aussperrungen sind nicht zulässig. Hintergrund des sogenannten Dritten Wegs ist der Gedanke, dass alle Kirchenmitarbeiter eine Dienstgemeinschaft bilden. (epd)