Insgesamt vier Geistliche beschuldigt

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Bischof Mixa ein

Veröffentlicht am 21.03.2024 um 13:41 Uhr – Lesedauer: 

Augsburg ‐ Ein heute 39-Jähriger wirft vier Geistlichen Übergriffe vor – darunter der ehemalige Augsburger Bischof Walter Mixa. Nach seiner Anzeige erfolgten Ermittlungen in der Schweiz und Deutschland. Die wurden nun eingestellt. Auch der Grund ist bekannt.

  • Teilen:

Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt nicht mehr gegen den emeritierten Augsburger Bischof Walter Mixa. Gegenüber der "Augsburger Allgemeinen" (Donnerstag) teilte Oberstaatsanwalt Andreas Dobler mit, dass die Ermittlungen wegen eines Verdachts auf Nötigung Anfang März eingestellt wurden. Gegenüber katholisch.de erläuterte Dobler am Donnerstag, dass das Verfahren aufgrund von Verjährung eingestellt wurde. Mixa wurde durch einen heute 39-jährigen beschuldigt, ihn im Jahr 2012 gegen seinen Willen am Kopf umklammert und auf den Mund geküsst zu haben. Der Mann habe in einer eidesstattlichen Versicherung einen Übergriff in der Sakristei einer Hauskapelle am Arbeitsplatz des Mannes geschildert. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn als Zeugen einvernommen. Mixa wies die Vorwürfe über eine Anwältin "auf das Schärfste als unwahr" zurück.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg wurde durch das Bistum Eichstätt informiert, wo Mixa von 1996 bis 2005 Diözesanbischof war. Die Diözese hat nach eigenen Angaben durch eine Medienanfrage von den Vorwürfen erfahren. Auch in St. Gallen in der Schweiz wurde der Vorwurf angezeigt. Die Schweizer Behörden hatten ein Strafverfolgungsübernahme-Ersuchen an die Augsburger Staatsanwaltschaft gerichtet. Mit der Übernahme des Verfahrens in Deutschland geht der Oberstaatsanwalt davon aus, dass durch die Einstellung seiner Behörde auch das Verfahren in der Schweiz erledigt ist. Gegenüber katholisch.de teilte die Staatsanwaltschaft St. Gallen am Freitag mit, dass sie am Morgen von der Augsburger Behörde in Kenntnis gesetzt wurde, dass diese auf das Strafübernahmeersuchen eingegangen ist. Die Zuständigkeit liege damit in Augsburg.

Keine Information über kirchliche Verfahren

Über den Stand eventueller kirchlicher Ermittlungs- oder Strafverfahren ist noch nichts bekannt. Auf Anfrage von katholisch.de teilte das Erzbistum Bamberg mit, dass Erzbischof Gössl entsprechend dem kanonischen Recht durch den Bischof von St. Gallen im Dezember über die Vorwürfe informiert wurde. Gössl ist als Metropolit der Kirchenprovinz Bamberg gemäß den Verfahrensregeln des Motu proprios "Vos estis lux mundi" über Vorwürfe gegen Bischöfe zu informieren, die in seiner Kirchenprovinz ihren Wohnsitz haben. Laut dem Sprecher des Erzbistums wurde Gössl auch mitgeteilt, dass die zuständigen Behörden im Vatikan eingeschaltet wurden. "Darüber hinaus ist das Erzbistum Bamberg nicht eingebunden, da die Zuständigkeit beim Bischof von St. Gallen liegt", so der Sprecher weiter. Laut dem zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt geltenden kirchlichen Recht verjähren mit Gewalt verübte Verfehlungen gegen das sechste Gebot, also Sexualdelikte nach kirchlichem Verständnis, nach fünf Jahren. 

Im November wurde bekannt, dass der 39-jährige mutmaßliche Betroffene Anzeige gegen vier Geistliche erstattet hat. Neben Mixa wurden auch ein Pater der Ordensgemeinschaft Diener Jesu und Mariens (SJM) und Diözesanpriester der Bistümer St. Pölten (Österreich) und Chur (Schweiz) beschuldigt. Die SJM teilte mit, dass sie die Vorwürfe gegen ihr Mitglied gegenüber staatlichen und kirchlichen Behörden angezeigt habe. (fxn)

22. März 2023, 10.40 Uhr: Ergänzt um Auskunft der Staatsanwaltschaft St. Gallen.