Tatbestand des Ehebruchs schon durch obszöne Äußerungen in sozialen Netzwerken

Koptische Kirche überarbeitet Scheidungsrecht

Veröffentlicht am 21.07.2015 um 11:28 Uhr – Lesedauer: 
Ein Kreuz vor einem Meer von ägyptischen Flaggen.
Bild: © KNA
Ägypten

Kairo ‐ In der koptischen Kirche sollen die Möglichkeiten einer Scheidung ausgedehnt werden. Schon durch obszöne Äußerungen soll künftig der Tatbestand des Ehebruchs als erfüllt gelten. Eine generelle Liberalisierung des Eherechts sei aber nicht vorgesehen.

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Ehebruch gehört zu den wenigen Gründen, die nach koptischem Kirchenrecht die Auflösung einer Ehe und eine Wiederheirat gestatten. Eine Neufassung des kirchlichen Personenstandsrechts ist derzeit in Arbeit. Auch das Verlassen der Familie oder der Übertritt eines Partners zu einer nichtchristlichen Religion soll früheren Berichten zufolge als Trennungsgrund anerkannt werden.

Scheidung wird nicht liberalisiert

Eine grundlegende Liberalisierung der Scheidung sei jedoch ungeachtet des Drucks zahlreicher koptischer Christen nicht geplant, so "Egypt Independent". Das neue Ehe- und Familiengesetz muss nach der Verabschiedung durch die Kirchenleitung dem ägyptischen Parlament vorgelegt werden.

In Ägypten gibt es keine Zivilehe. Das Personenstandsrecht ist Sache der Religionsgemeinschaften. Somit können ägyptische Christen kein zweites Mal heiraten, solange ihre Kirche die frühere Ehe als gültig betrachtet. Der von 1971 bis 2012 amtierende koptische Papst und Patriarch Schenuda III. hatte das Scheidungsrecht verschärft. (KNA)