Religiöse Dimension des islamistischen Anschlags angemessen würdigen

Französische Bischöfe treten Klage gegen Nizza-Attentäter bei

Veröffentlicht am 20.02.2025 um 12:15 Uhr – Lesedauer: 

Paris ‐ Erstmals tritt die Französische Bischofskonferenz einem Strafverfahren als Nebenklägerin bei: Im Verfahren gegen den mutmaßlichen Attentäter der Basilika von Nizza kämpft sie für die Opfer – und die Anerkennung als Hassverbrechen gegen Religion.

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Die Französische Bischofskonferenz (CEF) will sicherstellen, dass beim Prozess gegen den mutmaßlichen islamistischen Attentäter von Nizza die religionsfeindliche Motivation der Tat angemessen berücksichtigt wird. Daher tritt sie gemeinsam mit dem Bistum Nizza als Nebenklägerin in dem Verfahren gegen den Mann auf, der beschuldigt wird, im Oktober 2020 in der Kirche Notre-Dame-de-l'Assomption in Nizza drei Personen mit einem Messer getötet zu haben. "Mit der Klageerhebung wollen die CEF und das Bistum Nizza die religiöse Dimension des Anschlags hervorheben und eine gerichtliche Anerkennung des Angriffs auf die christliche Gemeinschaft erreichen", begründete die Bischofskonferenz am Mittwoch ihren Schritt. Außerdem wolle die Bischofskonferenz so ihre Solidarität mit den Opfern des Anschlags und ihren Angehörigen bekunden. Laut der Mitteilung handelt es sich um das erste Strafverfahren, bei dem die Bischofskonferenz als Nebenklägerin beteiligt ist.

Der Prozess gegen den zur Tatzeit 21-Jährigen hat am 10. Februar in Paris begonnen und wird voraussichtlich Ende Februar abgeschlossen sein. Dem wegen Mordes und Mordversuchs mit terroristischem Hintergrund angeklagten Mann droht lebenslange Haft. Bei der Prozesseröffnung war der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Hugues de Woillemont, anwesend. "Wir dürfen Nadine, Simone und Vincent nicht vergessen", erinnerte er an die verstorbenen Opfer, zwei Frauen und den Küster. Weitere Menschen wurden schwer verletzt. Auf eine Frau stach der Täter 24-mal ein, die andere enthauptete er fast. Dem Küster schnitt er die Kehle durch.

Bedrohung religiöser Gemeinschaften durch Terrorismus ernstnehmen

Bei seiner Festnahme hatte der Angreifer mehrere Male "Allahu akbar" ("Gott ist groß") gerufen. Die Tat soll im Zusammenhang mit der erneuten Veröffentlichung der "Mohammed-Karikaturen" durch das Satiremagazin "Charlie Hebdo" gestanden haben. Vier Tage vor dem Messerangriff hatte ein dem Terrornetzwerk Al-Kaida nahestehendes Medium einen Aufruf veröffentlicht, Franzosen "in ihren Kirchen zu enthaupten". Der Beschuldigte soll in Tunesien mit Dschihadisten in Kontakt gestanden haben und Frankreich als "Land der Ungläubigen" bezeichnet haben. "Wir erwarten, dass das Gericht erschwerende Umstände für Morde, die aufgrund der Religion der Opfer begangen wurden, feststellt", so de Woillemont weiter. Der Prozess sei ein wichtiger Schritt hin zur Anerkennung der spezifischen Bedrohung religiöser Gemeinschaften im Kampf gegen den Terrorismus.

Im Herbst 2020 wurde Frankreich von mehreren terroristischen Anschlägen getroffen. Vor dem Dreifachmord in Nizza verletzte ein junger Pakistaner zwei Menschen in Paris schwer, die er für Angestellte von "Charlie Hebdo" hielt, außerdem ermordete ein islamistischer Täter den Lehrer Samuel Paty, nachdem dieser im Unterricht die Mohammed-Karikaturen gezeigt hatte. (fxn)