Bistum Eichstätt nennt Termin für die Wahl des Diözesanadministrators
Nach dem Rücktritt des bisherigen Bischofs Gregor Maria Hanke hat das Bistum Eichstätt den Termin für die Wahl eines Diözesanadministrators bekanntgegeben. Der Übergangsverwalter der Diözese werde am Freitag, 13. Juni, von den aktiven Mitgliedern des Domkapitels gewählt, erklärte die Diözese am Mittwoch.
Das Kirchenrecht sieht vor, dass das Domkapitel als Konsultorengremium innerhalb von acht Tagen nach Beginn der Sedisvakanz einen Diözesanadministrator wählen muss. Bis dahin leitet normalerweise der dienstälteste Weihbischof das Bistum übergangsweise. Da Eichstätt keinen Weihbischof hat, leitet das Domkapitel bis zur Wahl des Diözesanadministrators das Bistum. Ein Diözesanadministrator hat nahezu dieselben Rechte und Pflichten wie ein Diözesanbischof, darf allerdings keine grundlegenden strukturellen oder pastoralen Veränderungen beschließen, die einen künftigen Diözesanbischof betreffen würden.
Domkapitel arbeitet an Vorschlagsliste
Der bisherige Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke war am Pfingstsonntag auf eigenen Wunsch hin zurückgetreten. Papst Franziskus habe den Amtsverzicht des 70-Jährigen noch kurz vor Ostern "nunc pro tunc" – also auf einen noch festzulegenden Termin – angenommen. Hanke begründete seinen Rücktritt mit dem Wunsch, nach rund 19 Jahren als Diözesanbischof als "einfacher Pater Gregor" in die Seelsorge zurückkehren.
Wie das Bistum mitteilte, arbeite das Domkapitel derzeit an einer Vorschlagsliste mit Kandidaten für das Amt des künftigen Bischofs, die dem Vatikan übermittelt werde. Auch die übrigen bayerischen Domkapitel und die bayerischen Diözesanbischöfe legen dem Vatikan ähnliche Listen vor. Der Papst kann sich bei seiner Ernennung an diese Listen halten, ist jedoch nicht an sie gebunden.
Inwieweit Laien bei der Auswahl von Kandidaten für das Eichstätter Bischofsamt beteiligt werden, teilte das Bistum nicht mit. Der Synodale Weg hatte in einem seiner ersten Beschlüsse festgelegt, dass auch Laien an der Bestellung eines Diözesanbischofs mitwirken sollen. Auch das Schlussdokument der Weltsynode hatte sich für ein "größeres Mitspracherecht" des Gottesvolkes bei der Wahl eines Bischofs ausgesprochen. (cbr)
