Viele neugeweihte katholische Priester in England sind Ex-Anglikaner
Etwa ein Drittel der in England und Wales in den vergangenen gut 30 Jahren geweihten katholischen Priester waren vorher anglikanische Geistliche. Das geht aus einer Studie des "Benedict XVI Centre for Religion, Ethics and Society" der St.-Mary's-Universität Twickenham hervor, die am Mittwoch vorgestellt wurde. Die meisten Übertritte fanden nach der Einführung der Frauenordination in der Church of England 1994 und nach Errichtung des Ordinariats für ehemalige Anglikaner durch Papst Benedikt XVI. (2005–2013) im Jahr 2011 statt.
Im Untersuchungszeitraum von 1992 bis 2024 traten etwa 700 ehemalige anglikanische Geistliche in die katholische Kirche über. Davon empfingen 491 eine katholische Weihe, fünf davon zu ständigen Diakonen. 35 Personen kehrten zur anglikanischen Kirche zurück, davon fünf, die in der katholischen Kirche geweiht wurden. In der jüngeren Vergangenheit ging der Anteil der Übertritte an den Weihen etwas zurück. In den vergangenen zehn Jahren waren 19 Prozent der Neugeweihten in England und Wales ehemalige anglikanische Geistliche.
Anglikanische Weihen nicht anerkannt
Die Kirche von England hat 1992 beschlossen, Frauen zu Priesterinnen zu weihen. Die Entscheidung wurde 1994 wirksam, dem Jahr mit den meisten Übertritten von anglikanischen Geistlichen in die katholische Kirche. Mit der Einführung der Personalordinariate für ehemalige Anglikaner durch Benedikt XVI. kam es zur zweitgrößten Zahl von Übertritten. Die Personalordinariate ermöglichen es ehemaligen Anglikanern, ihre Liturgie und Spiritualität auch in der katholischen Kirche zu pflegen.
Die Zahlen für 2025 sind noch nicht in die Studie eingeflossen. Die Ernennung von Sarah Mullally zur Erzbischöfin von Canterbury, der ersten Frau in diesem Amt, sorgte im Oktober für Spannungen in der anglikanischen Gemeinschaft. Der Zusammenschluss konservativer anglikanischer Kirchen GAFCON hat die bisherige Kirchengemeinschaft mit der Erzbischöfin von Canterbury und damit der gesamten bisherigen anglikanischen Gemeinschaft aufgekündigt.
Die katholische Kirche erkennt die Weihe in den Kirchen der anglikanischen Gemeinschaft nicht als gültig an. Papst Leo XIII. (1878 bis 1903) stellte 1896 mit der Bulle "Apostolicae curae" fest, dass anglikanische Weihen wegen Mängeln in der Form und der Intention ungültig sind. Diese Entscheidung gilt bis heute. Daher müssen geweihte anglikanische Geistliche, die ihr Amt nach einem Übertritt weiter ausüben wollen, neu und nach katholischem Verständnis zum ersten Mal gültig geweiht werden. (fxn)
