Papst verpasst seiner Verwaltung neue Geschäfts- und Personalordnung
Papst Leo XIV. hat der Verwaltung der Weltkirche eine neue Geschäfts- und eine neue Personalordnung gegeben. Der entsprechende Erlass wurde am Montag vom Vatikan veröffentlicht. Die neue Geschäftsordnung "Regolamento Generale della Curia Romana" wie die neue Personalordnung "Regolamento del Personale della Curia Romana" treten am 1. Januar in Kraft und gelten versuchsweise für fünf Jahre.
Lange waren die Anpassungen der Ordnungen an die neue Kurienverfassung "Praedicate Evangelium" erwartet worden. Sie trat vor über drei Jahren in Kraft und war ein Schwerpunkt der Amtszeit von Papst Franziskus (2013–2025). Zuletzt war die Geschäftsordnung der Römischen Kurie 1999 komplett überarbeitet worden. Damals leitete der Pole Johannes Paul II. (1978–2005) die katholische Kirche.
Die Geschäftsordnung regelt die (Zusammen-)Arbeit der Ämter und Institutionen unter Papst Leo XIV. Die umfangreichere Personalordnung regelt Rechte und Pflichten der Kurienangestellten; von Einstellungsvoraussetzungen über Wochenarbeitszeiten bis zu möglichen Abfindungszahlungen. Zuletzt im August hatte Leo einen inklusiveren Zugang für Menschen mit Behinderung zu Vatikan-Jobs im Kurien-Arbeitsrecht verfügt. (KNA)
