Mainzer Bischof zu neuem Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

Kohlgraf: Menschennahe Pastoral auch bei neuen Bestattungsformen

Veröffentlicht am 09.01.2026 um 13:24 Uhr – Lesedauer: 

Freiburg/Mainz ‐ Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf wirbt angesichts neuer Bestattungsformen in Rheinland-Pfalz für mehr pastorales Verständnis. Statt Verdächtigungen brauche es Nähe zu Trauernden – bei gleichzeitiger Sorge um die Friedhofskultur.

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Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf spricht sich mit Blick auf das seit Herbst geltende neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz und die dadurch neu erlaubten Bestattungsformen für eine menschennahe Pastoral und grundsätzliches Verständnis gegenüber den Wünschen Verstorbener und ihrer Hinterbliebenen aus. "Mein Plädoyer wäre: mehr Unterstützung und weniger Verdächtigung wegen möglichen Unglaubens", schreibt Kohlgraf in einem Beitrag für die Wochenzeitung "Christ in der Gegenwart" (2/2026).

Bestattungsformen hätten sich immer verändert, und es sei seiner Meinung nach nur natürlich, dass die Politik auf die sich verändernden Einstellungen der Menschen reagiere, so der Bischof weiter. Die Motive, aus denen heraus sich Menschen für eine bestimmte Bestattungsform entschieden, seien vielfältig und könnten etwa finanzielle Motive oder die Haltung umfassen, nach dem Tod niemandem zur Last fallen zu wollen. "Einen bewusst antikirchlichen Affekt wird man den meisten Menschen wohl kaum unterstellen können", schreibt Kohlgraf.

Neues Bestattungsgesetz seit Herbst

In Rheinland-Pfalz ist es seit Herbst unter anderem möglich, die Asche Verstorbener zu einem Erinnerungsstück verarbeiten und sie unter dem heimischen Apfelbaum oder in einem der großen Flüsse des Bundeslandes bestatten zu lassen. Weitere Änderungen betreffen Ehrengräber für im Auslandseinsatz gestorbene Soldaten sowie das Begräbnis sogenannter Sternenkinder. Dabei handelt es sich um Kinder, die vor, während oder unmittelbar nach der Geburt gestorben sind.

Kohlgraf verweist in seinem Beitrag darauf, dass die vatikanische Glaubenskongregation 2016 die private Aufbewahrung der Asche von Verstorbenen in einer Wohnung, das Verstreuen der Asche in der Luft, an Land oder im Wasser sowie das Erstellen von Erinnerungsstücken verboten habe. Allerdings würden sich auch Menschen katholischen Glaubens für derartige Formen entscheiden. Es sei dabei nicht automatisch zu unterstellen, dass Gründe, die der christlichen Glaubenslehre widersprächen, den Verstorbenen zu der Entscheidung für eine bestimmte Bestattungsform bewogen hätten. "Es entspricht einer christlichen Grundhaltung, zunächst die Möglichkeit einer christlichen Bestattung zu erwägen und die Trauernden in diesem Sinne zu begleiten. Eine würdige und gläubige Bestattung dient schließlich auch der Unterstützung der Hinterbliebenen. Bei aller Klarheit in Glaubensfragen sind die Begegnungen und die Unterstützung im Trauerfall Ausdruck der Nähe der Kirche zu trauernden Menschen, die dem Evangelium entspricht – und manchmal ein weites Herz erfordert."

Warnung vor Ende der Friedhofskultur

Zugleich warnt Kohlgraf in seinem Beitrag vor einem Ende der Friedhofskultur. Friedhöfe seien Orte des öffentlichen Gedenkens und der öffentlichen Trauer. "Friedhöfe halten das Thema der Sterblichkeit gegenwärtig und sie halten die Personen mit Namen, manchmal auch mit einem Bild oder einer liebenden persönlichen Erinnerung gegenwärtig. Jeder und jede hat Zutritt dazu. Im Falle einer Entscheidung, die Asche im privaten Haus aufzubewahren oder sie in öffentlicher unbekannter Erde zu verstreuen, fällt diese Möglichkeit aus."

Was geschehe etwa, so fragt Kohlgraf, wenn bestimmten Personen zum Beispiel wegen eines Familienkonflikts der Zugang zu einem verstorbenen Menschen verweigert werde? Und weiter: "Zum Wesen der Trauer gehört auch ein schrittweises Abschiednehmen. Ein zeichenhafter Ausdruck dafür ist das Versenken des Sarges oder der Urne bei der Bestattung in die Erde. Zwar hört die Trauer nicht auf, aber es gibt Stufen des Abschieds. Ist ein derartiger Abschied möglich, wenn die Urne etwa dauerhaft in der Wohnung steht?" (stz)