Auslöser sind Äußerungen von Erzbischof Georg Gänswein

Spekulation um mögliche Seligsprechung von Benedikt XVI.

Veröffentlicht am 16.01.2026 um 15:34 Uhr – Lesedauer: 

Rom ‐ Als aus Kardinal Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI. wurde, machte er den Weg frei für eine sehr rasche Seligsprechung seines Vorgängers: Johannes Paul II. kam in Rekordzeit zu dieser Ehre. Nun wird mit Blick auf Benedikt über Ähnliches spekuliert.

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In italienischen Medien wird derzeit darüber spekuliert, ob und wann ein Seligsprechungsprozess für den Ende 2022 verstorbenen Papst Benedikt XVI. (2005-2013) eingeleitet wird. Auslöser sind Äußerungen seines langjährigen Privatsekretärs, Erzbischof Georg Gänswein. Dieser hatte unlängst bei einer Veranstaltung in Litauen gesagt, dass er auf die baldige Eröffnung eines solchen Verfahrens hoffe.

Bald danach kursierten Berichte über die wundersame Heilung eines US-Amerikaners im Netz, die der damalige Papst noch zu Lebzeiten bewirkt haben soll. Allerdings sind Wunder zu Lebzeiten für Selig- oder Heiligsprechungsprozesse in der katholischen Kirche nicht relevant. Ausschlaggebend sind Wunder, die sich nach dem Tod eines Selig- oder Heiligsprechungskandidaten auf dessen Fürsprache bei Gott hin ereignet haben sollen.

Kirchenrecht diktiert Fünfjahresfrist

Nach dem Kirchenrecht muss zwischen dem Tod eines Menschen und der Eröffnung eines Seligsprechungsverfahrens eine Frist von fünf Jahren eingehalten werden. Nur der amtierende Papst kann eine Ausnahme von dieser Regel erlauben. Benedikt XVI., der als Kardinal Joseph Ratzinger ein Vierteljahrhundert unter Papst Johannes Paul II. (1978-2005) im Vatikan arbeitete, hatte nach seiner eigenen Wahl zum Papst eine solche Ausnahme für seinen Vorgänger gewährt. Das Verfahren wurde umgehend eröffnet, die Seligsprechung erfolgte sechs Jahre nach dessen Tod am 1. Mai 2011.

Wenn Leo XIV. für den Papst aus Deutschland keine Ausnahme macht, kann das Verfahren für Benedikt XVI. frühestens am 1. Januar 2028 beginnen. Ein ähnliches Verfahren für Papst Franziskus müsste gar bis Mai 2030 warten. Die erste Phase des Seligsprechungsverfahrens für einen Papst wird auf lokaler Ebene meist vom Bistum Rom durchgeführt. Ferner kann auch das Heimatbistum des verstorbenen Papstes etwas dazu beitragen. Im Falle von Ratzinger/Benedikt XVI. wäre dies das Bistum Passau. (KNA)