Bayerisches Gericht stützt Sonntagsschutz

Keine "Shoppingevents" am Sonntag

Veröffentlicht am 12.11.2015 um 16:40 Uhr – Lesedauer: 
Justiz

München ‐ Verkaufsoffene Sonntage müssen dringend kritisch überprüft werden, sagt die "Allianz für den freien Sonntag". Am Mittwoch hatte das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass die sonntäglichen "Shoppingevents" einer bayerischen Gemeinde unzulässig waren.

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Wie die aus kirchlichen Verbänden und Gewerkschaften bestehende Allianz am Donnerstag in München erklärte, verstoßen viele Kommunen in Bayern gegen den Sonntagsschutz. Zahlreiche verkaufsoffene Sonntage, besonders in Gewerbegebieten, dürften nach dem jetzt ergangenen Urteil rechtswidrig sein. Auch in München stehe noch eine gerichtliche Klärung an. So habe Verdi gegen den innenstadtweiten Verkaufssonntag beim diesjährigen Stadtgründungsfest geklagt.

Die Leipziger Richter hatten sich mit einem Fall in Eching nördlich von München beschäftigt. Laut Allianz hatte die Kommune ihre sonntäglichen Shoppingevents im Gewerbegebiet Eching-Ost zunächst mit einem zwei Kilometer entfernten Markt im Ortskern, dann mit einem kleinen Markt auf dem Parkplatz eines Baumarktes zu begründen versucht. Anlass für die Öffnung mehrerer großer Möbelhäuser und anderer Geschäfte mit insgesamt rund 600 Beschäftigten sollte ein "Alibi-Markt" mit 14 Ständen und eine Torwand sein. Gemeinsam mit dem einem Betriebsrat habe sich die Initiative seit 2012 gegen diese Praxis gewandt. Verdi klagte schließlich vor Gericht. (KNA)