Frauen Union sieht Widerspruch zu einer offenen Gesellschaft

CDU-Frauen wollen Verbot der Vollverschleierung

Veröffentlicht am 29.11.2015 um 12:30 Uhr – Lesedauer: 
Politik

Berlin  ‐ Die CDU will sich im Dezember mit einem Verbot der Vollverschleierung befassen, weil die laut einem Antrag der Frauen Union einer offenen Gesellschaft widerspricht. Die Diskussion ist nicht neu. Und auch in der islamischen Welt ist man sich uneinig.

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Die Vorsitzende der Frauen Union, Annette Widman-Mauz, sagte der Zeitung, mit dem Antrag wolle man ein "doppeltes Signal" senden: "Zum einen erwarten wir von denen, die kommen, dass sie sich unserem Verständnis von Gleichberechtigung anschließen. Zum anderen sollen die Frauen der Zuwanderergesellschaft wissen: Sie müssen sich hier nicht verstecken."

Die rheinland-pfälzische CDU-Chefin Julia Klöckner, die schon länger ein Verbot fordert, sagte dazu der Zeitung: "Vollverschleierung ist die Manifestation der Desintegration und Ablehnung westlicher Werte. Wem unsere Art zu leben nicht passt, der muss hier nicht bleiben." Klöckner konnte sich mit dem Antrag auf ein Burka-Verbot auf dem CDU-Parteitag im vergangenen Jahr in Köln nicht durchsetzen.

CSU-Politiker Uhl begrüßt Urteil für Frankreich

Bereits am Freitag hatte der CSU-Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Uhl hat das jüngste Kopftuch-Urteil des Europäischen Gerichtshofs als richtungsweisend begrüßt. Die Richter hatten am Donnerstag für Frankreich ein striktes Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst gebilligt. "Auch in Deutschland sollten alle Bundesländer ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen einführen", sagte Uhl der "Huffington Post".

Das Kopftuch von Musliminnen gehört zu den meistdiskutierten Symbolen islamischen Glaubens. Für die einen ist es Zeichen der Unterdrückung der Frau im Islam, für die anderen Ausdruck der Religionsfreiheit und der weiblichen Selbstbestimmung.

Bild: ©dpa - Fotoreport

Im vergangenen März erklärte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen jedoch für unzulässig.

Hinter der Bezeichnung "Kopftuch" verbergen sich unterschiedliche Formen von Überwürfen. Der "Dschilbab" ähnelt am ehesten dem europäischen Kopftuch; er wird als Überwurf über Kopf, Schultern und Brust getragen. Der "Nikab" ist ein Gesichtstuch mit einem Schlitz für die Augen. Je nach Bedarf kann die Frau allerdings auch die Augen bedecken. Der "Tschador" ist ein langes, meist dunkles Tuch, das den Körper verhüllt und meist mit dem "Nikab" als Verhüllung des Kopfes kombiniert wird.

Eine besonders weitgehende Form der Verhüllung ist die "Burka", die während der Herrschaft der Taliban in Afghanistan für Frauen zur Pflicht wurde. Sie ist ein einteiliges Kleidungsstück, das den ganzen Körper einschließlich des Gesichts bedeckt. In Höhe der Augen ist ein Netz zur Durchsicht eingearbeitet.

Auch in der islamischen Welt herrscht Uneinigkeit

Auch in der islamischen Welt herrscht Uneinigkeit, in welcher Form sich Frauen in der Öffentlichkeit verhüllen sollen. Der Wortlaut des Koran ist nicht eindeutig. Manche Muslime lehnen eine Verpflichtung zum Tragen des Kopftuchs ab, weil sie im Koran nicht ausdrücklich gefordert und lediglich eine bereits zu Mohammeds Zeiten bestehende kulturelle Tradition sei.

In islamischen Ländern, deren Regierungen Reformen nach westlichem Muster durchgeführt haben oder durchführen wollten, wurde meist der Versuch unternommen, die islamischen Kleidungsvorschriften abzuschaffen. Diese Sichtweise wurde vor allem in der Türkei radikal vertreten. Im Gegenzug symbolisiert die "islamische" Kleidung in solchen Ländern den Protest gegen die durch die Regierungen repräsentierte westliche, materielle Kultur. Sie steht für die Forderung nach einer Re-Islamisierung von Staat und Gesellschaft. (bod/KNA)