Piusbrüder aus Schweizer Klinikkapelle verbannt

Die Priesterbruderschaft St. Pius X. darf in der Kapelle des Lausanner Uniklinikums nicht mehr gegen Abtreibungen beten. Anhänger der Traditionalisten hatten sich dort jeden Monat zum Gebet "für die Wiedergutmachung der Verbrechen der Abtreibung" versammelt, berichtete die Schweizer Tageszeitung "Le Temps" am vergangenen Freitag. Die Krankenhausleitung habe die Gebete untersagt, als sie davon Kenntnis erlangte.
"Wir sind aus allen Wolken gefallen", erklärte der für die Kapelle zuständige Mitarbeiter Francois Rouiller gegenüber "Le Temps". Der Gebetsraum sei zwar nicht dauerhaft überwacht, man könne jedoch nicht ausschließen, dass solche Gebete dort tatsächlich stattgefunden haben. Die Kapelle sei Eigentum der Universitätsklinik und damit des Kantons Waadt. In ökumenischer Kooperation mit katholischer und evangelischer Kirche stelle man eine tägliche Präsenz von Seelsorgern sicher. Zur Piusbruderschaft bestehe jedoch keine Verbindung und diese habe auch keinen Zugang zur Sakristei.
Piusbruder: Das Leben muss verteidigt werden
Der für Lausanne zuständige Priester der Bruderschaft, Jean de Loye, habe gegenüber der Zeitung bestätigt, dass Gebete stattfinden. "Wir möchten damit keine Forderungen demonstrieren. Aber das Lebensrecht muss verteidigt werden", sagte der 30-Jährige. Weiter erklärte er, die Gebete fänden seit mindestens zehn Jahren statt. Demnach lade die Bruderschaft jeweils am 13. eines Monats - dem Tag der Muttergottes von Fatima - zur Votivmesse um 19:30 Uhr ein.

In der Schweiz sind Abtreibung bis in die zwölfte Schwangerschaftswoche legal. Viele gläubige Christen kritisieren diesen Umstand.
Der unter anderem für das Gesundheitswesen zuständige Chef der Kantonsregierung, Pierre-Yves Maillard, äußerte gegenüber der "Temps" deutliche Kritik an den Gebeten: "Wenn sich diese Praxis als wahr herausstellt, muss die Klinikdirektion dafür Sorge tragen, dass dieser Ort der Andacht als staatliches Eigentum nicht weiter dafür genutzt werden kann, Botschaften zu verbreiten, die das Recht auf Abtreibung infrage stellen." In der Schweiz ist die Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legal. Laut Angaben der Lausanner Klinik wurden dort im Jahr 2015 insgesamt 757 Kinder abgetrieben. Das Statistische Amt der Schweiz wies die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im gleichen Zeitraum bundesweit mit 10.255 aus.
Direktion will Recht auf Abtreibung verteidigen
"Die Abtreibung ist ein Recht. Und da wir im Staatsdienst stehen, verteidigen wir das Gesetz und dulden keine Bekehrungsversuche in unseren Einrichtungen", erklärte Klinikdirektor Pierre-Francois Leyvraz. Die Direktion habe daher den Sicherheitsdienst angewiesen, die Kapelle zukünftig an jedem 13. des Monats zwischen 19 und 20 Uhr zu schließen. Zudem wolle man die Piusbruderschaft schriftlich über das Verbot informieren sowie dazu auffordern, die Gebete in der Klinikkapelle aus ihrer Gottesdienstordnung zu streichen. (kim)