Deutsche Bischöfe setzen Schreiben der Glaubenskongregation um

DBK: Trauungen durch Piusbrüder nicht vorgesehen

Veröffentlicht am 01.08.2017 um 11:17 Uhr – Lesedauer: 
Bischofskonferenz

Bonn/Würzburg ‐ Seit März können Katholiken durch Piusbrüder getraut werden - wenn der zuständige Bischof es erlaubt. Die deutschen Bischöfe haben dazu einen Beschluss gefällt, der am Dienstag veröffentlicht wurde.

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Die deutschen Bischöfe haben neue Vorgaben zu Trauungen im außerordentlichen Ritus erlassen. Demnach sind Trauungen durch die Piusbrüder nicht vorgesehen. Zum 1. August veröffentlichten sie dazu in den Amtsblättern ihrer Diözesen einen entsprechenden Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Dieser präzisiert ein Schreiben der Glaubenskongregation aus dem März.

Wörtlich heißt es im Beschluss: "Die Erteilung der Befugnis zur Eheschließung an Priester, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehören, ist nicht vorgesehen." Die Glaubenskongregation hatte den Bischöfen zuvor die Entscheidung freigestellt, ob sie eine solche Erlaubnis erteilen wollen. Die 27 deutschen Diözesanbischöfe hatten sich bei ihrer Sitzung im Ständigen Rat Ende Juni damit befasst und dagegen entschieden.

Bischöfe verweisen auf "Summorum pontificum"

"Es ist der allgemeine Konsens der deutschen Bischöfe, die Eheschließung nicht an Priester der Bruderschaft zu delegieren", sagte der Offizial des Bistums Würzburg, Stefan Rambacher, am Dienstag gegenüber katholisch.de. Sollten Paare eine Hochzeit im außerordentlichen Ritus wünschen, würde das jeweilige Bistum diesem nachkommen. Ein solcher Gottesdienst würde dann jedoch mit einem dazu befähigten Priester der Diözese gefeiert, so der Leiter des Würzburger Kirchengerichts. Im DBK-Beschluss heißt es dazu, dass eine entsprechende Bitte an den Bischof weiterzuleiten ist, der dann einen "Priester gemäß der Leitlinien zum Motuproprio Summorum Pontificum von 2007" beauftrage. Vorbereitung und Formalia der Trauung müssten dabei entsprechend der gültigen Bestimmungen erfolgen.

Linktipp: Papst erlaubt Trauungen bei Piusbrüdern

Papst Franziskus geht weiter auf die Piusbruderschaft zu. Künftig können Katholiken bei den Traditionalisten erlaubt ihre Hochzeit feiern. Am Status der Bruderschaft soll das jedoch nichts ändern. (Artikel von April 2017)

Die Glaubenskongregation hatte im März verfügt, dass die Ortsbischöfe Hochzeitsfeiern bei der Piusbruderschaft erlauben können. In der Regel solle jedoch ein Diözesanpriester die eigentliche Trauung vornehmen, während ein Vertreter der Bruderschaft die anschließende Messe zelebriert. In Ausnahmefällen könne auch die gesamte Feier dem Priester der Bruderschaft anvertraut werden.

Der vatikanische Beschluss war Teil der anhaltenden Bemühungen des Vatikan, eine Einigung mit der Piusbruderschaft zu erreichen. So hatte Papst Franziskus bereits zum Ende des Heiligen Jahres im November 2016 erlaubt, bei den traditionalistischen Priestern das Bußsakrament zu empfangen. Im Mai diesen Jahres erklärte der Generalobere der Piusbrüder, Bischof Bernard Fellay, der Vatikan habe zudem bereits vor Monaten die als illegal geltenden Weihen der Bruderschaft anerkannt. Demgegenüber hatte der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer vor kurzem erneut Priesterweihen auf dem Gebiet seines Bistums untersagt. (kim)

Themenseite: Traditionalisten

Lange spielten sie in der öffentlichen Wahrnehmung kaum eine Rolle. Doch als Papst Benedikt XVI. die Messe nach tridentinischem Ritus 2007 wieder erlaubte, fanden auch sie wieder mehr Beachtung: die Traditionalisten. Die bekanntesten unter ihnen sind die Piusbrüder.

Der Beschluss im Wortlaut

Katholisch.de dokumtentiert den Beschluss des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz im Wortlaut:

Ausführungsbestimmung zum Brief der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" vom 27.03.2017

In Abstimmung mit dem Kardinalpräfekten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei hat der Ständige Rat am 19./20. Juni 2017 beschlossen:

Anfragen von Gläubigen, die eine Eheschließung in der Liturgie des Vetus ordo (ritus extraordinarius) erbitten, sind an das jeweilige Ordinariat weiterzuleiten. Dieses wird dafür sorgen, dass der Bitte Rechnung getragen wird und ein Priester gemäß den Leitlinien zum Motuproprio Summarum Pontificum von 2007 beauftragt wird. Die Ehevorbereitung, die Erstellung des Ehevorbereitungsprotokolls und die Registrierung der Trauung erfolgen gemäß den kirchenrechtlichen Bestimmungen. Die Erteilung der Befugnis zur Eheschließung an Priester, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehören, ist nicht vorgesehen.

Hinweis: Der Wortlaut des Beschlusses wurde am 01.08, 17:05 Uhr ergänzt