Jetzt wird's Recht

Wie der Vatikan mitteilte, sind etwa sexuelle Gewalt gegen Kinder sowie Produktion und Besitz von Kinderpornografie künftig eigene Straftatbestände. Als Reaktion auf die "Vatileaks"-Affäre ist auch die Verbreitung vertraulicher Dokumente als Delikt in das Gesetzeswerk eingefügt worden. Mit dem ergänzenden Motu proprio des Papstes würden die Gesetze nicht nur auf dem Territorium des Vatikanstaates in Kraft treten, sondern erstreckten sich auf den gesamten Bereich des Heiligen Stuhls , sagte der Vorsitzende des vatikanischen Gerichtshofes, Giuseppe Dalla Torre.
Keine lebenslange Haftstrafe im Vatikan mehr
Bei den sexuellen Verbrechen gegen Minderjährige gelten künftig Personen unter 18 Jahren als minderjährig, "ohne Ausnahmen", so Della Torre bei der Vorstellung der Gesetze. Namentlich genannt seien die Delikte "Verkauf, Prostitution, Anwerbung und sexuelle Gewalt gegenüber Kindern; die Pädopornographie, der Besitz von pädopornographischem Material und sexuelle Akte mit Kindern."

Die Zentrale der Vatikanbank IOR in unmittelbarer Nähe zum Apostolischen Palast.
Zudem schafft der Vatikanstaat die lebenslange Haftstrafe ab. Das höchste Strafmaß beträgt künftig 30 bis 35 Jahre Gefängnis. Die Reform sei notwendig geworden, weil der Vatikan in den vergangenen Jahren zahlreichen internationalen Abkommen beigetreten sei, sagte Dalla Torre.
Die neuen Straftatbestände seien zwar auch bislang schon vom vatikanischen Strafrecht erfasst, erläuterte der Richter. Ihre ausdrückliche Nennung erleichtere jedoch die Strafverfolgung. Für Geldwäsche und Korruption können künftig wie in vielen anderen Ländern auch juristische Personen haftbar gemacht werden, so der italienische Rechtslehrer. Dies gelte für alle vatikanischen Einrichtungen. So könnte zum Beispiel die Vatikanbank IOR haftbar gemacht werden, erläuterte Dalla Torre.
Lombardi kündigt weitere Gesetze an
Einige Ergänzungen sind demnach auch eine Folge jenes Gutachtens, das die Anti-Geldwäsche-Experten des Europaratskomitees "Moneyval" im Sommer 2012 veröffentlicht hatten. Vatikansprecher Federico Lombardi kündigte an, dass weitere Gesetze zur wirksameren Bekämpfung von Geldwäsche vorbereitet würden.
Das überarbeitete Strafrecht soll am 1. September in Kraft treten. Die Gesetze sind auf der Homepage der Staatsverwaltung der Vatikanstadt einsehbar. Weitere Gesetze, die vor allem verwaltungstechnischer Natur sind, werden nach der Sommerpause erwartet, wie Radio Vatikan berichtet. (luk/dpa/KNA/Radio Vatikan)