Nach Komplettverbot im Kanton Genf bis zum Ersten Advent

Emeritierter Weihbischof nennt Gottesdienstverbot "kirchenfeindlich"

Veröffentlicht am 06.11.2020 um 15:37 Uhr – Lesedauer: 

Genf ‐ Es sind die härtesten Corona-Vorgaben für die Kirche in der ganzen Schweiz: Der Kanton Genf verhängte ein totales Gottesdienstverbot bis einschließlich Ersten Advent. Der emeritierte Weihbischof Pierre Farine übt deutliche Kritik daran.

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Der emeritierte Schweizer Weihbischof Pierre Farine hat das komplette Verbot von Gottesdiensten im Kanton Genf als "zu drastisch" kritisiert. "Ich verstehe, dass es Einschränkungen geben muss", sagte der 80-Jährige dem Portal kath.ch (Freitag). Doch sei das Infektionsrisiko in den Kirchen durch großen Abstand, Mund-Nasenschutz und Handdesinfektion "minimal". "Ich verstehe nicht, warum die Genfer Regierung sich so kirchenfeindlich benimmt", so Farine, der von 1996 bis 2015 Weihbischof des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg war.

"Wenn der Mensch nur ein Aggregat von Zellen wäre, könnte er auf Gottesdienste verzichten", gab Farine zu bedenken. "Wir gehen aber davon aus: Die Menschen haben eine Seele. Sie brauchen etwas, was ihr Herz wärmt, sie streben nach Transzendenz." Er verwies auf besonders von der Pandemie Betroffene: Kranke, Einsame und jene, die ihre Arbeit verloren haben oder ihre Liebsten nicht mehr sehen können. "Viele leiden unter psychischen Problemen. Mit diesen Menschen fühle ich mich sehr verbunden", so Farine.

"Wir müssen dieses Jahr Weihnachten neu erfinden"

Mit Blick auf das Weihnachtsfest erklärte der Bischof: "Wir müssen dieses Jahr Weihnachten neu erfinden." Er hoffe, dass die Gottesdienste dann wieder stattfinden dürfen. "Aber wir brauchen auch neue Formen. Jesu Worte werden an Weihnachten aktueller, denn: 'Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen'", sagte Farine.

Der Kanton Genf hat mit Blick auf die Kirche schweizweit die strengsten Corona-Vorgaben: Er verhängte ein Gottesdienstverbot bis einschließlich 29. November, den ersten Adventssonntag. In der gesamten Schweiz gilt eine Obergrenze von 50 Gläubigen im Gottesdienst. Ein paar Kantone haben strengere Regeln: von maximal 30 Teilnehmern pro Gottesdienst in Obwalden, Schwyz und Solothurn über Obergrenzen von 15 in Bern und zehn im Wallis bis maximal fünf im Kanton Neuenburg. (tmg/KNA)