Kirche interveniert bei Landkreisen – will zur Not Rechtsweg einschlagen

Kommunion-Verbot in Sachsen: Scharfe Kritik von Bischof Ipolt

Veröffentlicht am 10.12.2020 um 14:56 Uhr – Lesedauer: 

Görlitz/Dresden/München ‐ Seit Donnerstag ist in Gottesdiensten in den Landkreisen Görlitz und Bautzen die Austeilung von Kommunion und Abendmahl untersagt. "Das ist ein klarer Übergriff in das Recht auf freie Religionsausübung", sagte der Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt.

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Die katholische Kirche in Sachsen interveniert gegen eine Verschärfung der Corona-Verordnung in den Landkreisen Görlitz und Bautzen. Dort ist seit Donnerstag in Gottesdiensten die Austeilung von Kommunion und Abendmahl untersagt. "Wir sind sehr verwundert darüber. Das ist ein klarer Übergriff in das Recht auf freie Religionsausübung", sagte der katholische Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Zugleich betonte er: "Ich glaube allerdings, nicht böser Wille, sondern Unwissenheit führte zu dieser Verschärfung." Er sehe es aber als problematisch an, dass entgegen Vereinbarungen nicht mit den Kirchen vorab Rücksprache über die Verschärfung genommen wurde.

Die Kirche will nun zunächst "besonnen" vorgehen, wie der Leiter des Katholischen Büros in Sachsen, Daniel Frank, auf Anfrage erklärte. Er sei derzeit bemüht, mit den beiden Landräten zu sprechen, um sie zu einer "Korrektur und Klarstellung" zu bewegen. Wenn dies nicht erfolge, werde die Kirche den Rechtsweg einschlagen, so Frank. Dies könnte zu einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Dresden führen. Wörtlich verbieten die Verordnungen in beiden Landkreisen die "Aufnahme ritueller Speisen und Getränke durch Besucher" bei "Zusammenkünften von Kirchen und Religionsgemeinschaften zum Zwecke der Religionsausübung".

Am Donnerstagnachmittag teilte der Landkreis Bautzen via Twitter mit, dass nach Rücksprache mit der Sächsischen Staatskanzlei die "Allgemeinverfügung in diesem Punkt korrigiert worden" sei. Auch der Landkreis Görlitz nahm die Verschärfung der Corona-Maßnahmen für die Religionsgemeinschaften zurück. Das damit verbundene Verbot, in Gottesdiensten Protestanten das Abendmahl und Katholiken die Kommunion auszuteilen, sei ab Mitternacht wieder aufgehoben, teilte der Leiter des Katholischen Büros in Sachsen, Daniel Frank, am Freitag nach einem Gespräch mit Landrat Bernd Lange (CDU) mit. Dies habe der Landkreis den Kirchen bereits schriftlich mitgeteilt, bevor die neue "Allgemeinverfügung" des Landkreises Görlitz am kommenden Montag entsprechend geändert sei.

Bischof Ipolt erklärte zuvor: "Ich vermute, im Landratsamt weiß man schlicht nicht, wie bei uns die Heilige Kommunion ausgeteilt wird. Dabei sind wir gerade an dieser Stelle seit einem dreiviertel Jahr äußerst besorgt und haben strenge Hygiene-Vorschriften dafür erlassen." Zudem wies der Bischof ausdrücklich darauf hin: "Es gibt in der katholischen Kirche keine Verpflichtung, zur Heiligen Kommunion zu gehen. Das ist eine freiwillige Sache. Und ich empfehle den Gläubigen jetzt auch, wenn jemand dort Sorge vor Ansteckung hat, soll er nicht kommunizieren." Aber eine grundsätzliche Untersagung der Kommunionausteilung, "das geht nicht", so Ipolt. "Es ist ein Element unserer Messe, das wir nicht herausnehmen wollen und können." In beiden Landkreisen sind die Landräte evangelische CDU-Politiker. Ipolt betonte, zum Görlitzer Landrat Bernd Lange habe er ein "gutes Verhältnis", dieser sei ein "aktiver Christ". Auf eine zügige Klärung hoffte Ipolt indes auch, weil er am kommenden Sonntag einen Gottesdienst in Hoyerswerda im Landkreis Bautzen feiert.

Kirchen in Bayern reagieren auf verschärfte Schutzmaßnahmen

Auch die seit Mittwoch in Bayern geltende neue Infektionsschutzverordnung hat Folgen für die dortigen Gottesdienste. Zwar dürfen sie weiter bei Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen gefeiert werden; zugleich aber besteht für alle Besucher auch am Platz Maskenpflicht sowie ein Gesangsverbot für die Gemeinde. Für die musikalische Umrahmung gelte weiterhin, dass zehn Sänger mit entsprechendem Abstand von jeweils zwei Metern zueinander erlaubt seien, sagte der Leiter des Katholischen Büros in Bayern, Prälat Lorenz Wolf, auf Anfrage. Der Pressesprecher des Evangelischen Landeskirchenamts in Bayern, Johannes Minkus, ergänzte, Ensembles und Liturgen im Gottesdienst müssten keinen Mund-Nase-Schutz tragen, aber ausreichend Abstand halten. Chöre dürften weder singen noch proben.

Untersagt sind laut Verordnung Gottesdienste, die den Charakter von Großveranstaltungen haben. Eine Maximalzahl von Teilnehmern wird nicht genannt. Bis vor Allerheiligen hatte für Freiluftgottesdienste eine staatliche Obergrenze von 200 gegolten. Wolf appellierte an den gesunden Menschenverstand: "Man schaut auf uns." Für die Kirchen gelte es, mit Augenmaß zu agieren, sie hätten eine Vorbildfunktion. Es müsse die Öffentlichkeitswirkung bedacht werden. Außerdem sei der Aufwand an Sicherheitskräften sowie die An- und Abfahrt der Teilnehmenden nicht zu unterschätzen.

Bereits abgesagt sind die für Heiligabend geplanten ökumenischen Gottesdienste im Englischen Garten in München und im Nürnberger Max-Morlock-Stadion. Dort wäre Platz für einige tausend Menschen gewesen. Für einen Gottesdienst auf dem Würzburger Residenzplatz laufen die Planungen dagegen noch. Gerechnet wird dort mit mehreren hundert Teilnehmern. (tmg/KNA)

10.12., 19 Uhr: Ergänzt um Anpassung im Landkreis Bautzen. 11.12., 13:45 Uhr: Ergänzt um Anpassung im Landkreis Görlitz. /rom