"Ein Drittel aller eingegangenen Anträge haben wir nun geschafft"

Bislang über 1.500 Anträge von Missbrauchsopfern bei Kommission

Veröffentlicht am 02.12.2021 um 13:29 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ "Dieses wichtige Etappenziel wollten wir unbedingt erreichen": Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen konnte bislang ein Drittel der über 1.500 Anträge kirchlicher Missbrauchsopfer bearbeiten. Künftig soll es noch schneller gehen.

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Bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) sind bis Ende November 1.509 Anträge von Missbrauchsopfern in der katholischen Kirche eingegangen. Davon seien bisher 519 beschieden worden, teilte die Kommission am Donnerstag in Bonn mit. "Ein Drittel aller eingegangenen Anträge haben wir nun geschafft", so die UKA-Vorsitzende Margarete Reske. Die Zahl der noch zur Bearbeitung vorliegenden Anträge befinde sich mit 990 aktuell unter der Tausendergrenze. "Dieses wichtige Etappenziel wollten wir unbedingt erreichen."

Im September 2020 hatten die Bischöfe das seit 2018 bestehende System der "Anerkennungsleistungen" für Betroffene sexualisierter Gewalt grundlegend reformiert. Wer als Kind und Jugendlicher Missbrauch durch Kirchenmitarbeiter erlebt hat, soll seit Januar 2021 je nach Schwere des Falls ein bei Gerichtsverfahren übliches Schmerzensgeld von bis zu 50.000 Euro erhalten. Zugleich wurde zu Jahresbeginn die Unabhängige Kommission (UKA) aus Juristen, Pädagogen, Medizinern und Psychologen eingesetzt, die die Höhe der Leistungen individuell festlegt.

Kritik von Betroffenen

Betroffene hatten das Verfahren in den vergangenen Monaten zum Teil scharf kritisiert. Es führe zu zahlreichen Retraumatisierungen bis hin zu Krankenhausaufenthalten, gehe zu langsam und sei intransparent und ungerecht. Viele Bescheide fielen zudem "für die Beteiligten unverständlich und unangemessen gering" aus. Ende November hatte der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) unter anderem beschlossen, die UKA mit mehr Personal auszustatten. Zugleich betonten die Bischöfe, grundsätzlich am bestehenden System festhalten zu wollen. Die finanziellen Leistungen sollten nicht aufgestockt werden.

Durch eine personelle Aufstockung werde eine dritte Kammer als Gremium eingerichtet werden können, sodass eine weitere Verkürzung der Bearbeitungsdauer zu erwarten sei, hieß es jetzt vonseiten der UKA. Betroffene, deren Anträge zwischen Januar und April 2021 eingereicht worden seien und – auch mit Rücksicht auf notwendige Priorisierung von Eilfällen – noch nicht hätten bearbeitet werden können, erhielten bis Jahresende eine Nachricht, ob im ersten oder zweiten Quartal 2022 mit einer Entscheidung zu rechnen sei. (KNA)