Wenn man Ergebnisse vorwegnehme, werde Synodaler Weg nicht mehr ernst genommen

Kohlgraf: Werde die "Frankfurter Erklärung" nicht unterschreiben

Veröffentlicht am 16.02.2022 um 12:15 Uhr – Lesedauer: 

Mainz ‐ Die "Frankfurter Erklärung" will in Form einer Selbstverpflichtung für eine synodale Kirche eintreten. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf wird sie nicht unterzeichnen – und blickt skeptisch auf den Brief von elf Generalvikaren zum Arbeitsrecht.

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Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf wird nach eigenen Worten die von Mitgliedern des Synodalen Wegs initiierte "Frankfurter Erklärung" nicht unterzeichnen. "Wenn jetzt vor Abschluss dieser Beratungen und geistlicher Prozesse Erklärungen das Ende und Ergebnis im Grunde vorwegnehmen, nehmen wir den Synodalen Weg nicht mehr wirklich ernst", teilte Kohlgraf am Mittwoch in einer Stellungnahme mit. Wenn bereits vor dem Abschluss des Reformprozesses Selbstverpflichtungen abgegeben würden, müsse nicht weiter debattiert werden.

Kohlgraf verwies auf die festgelegten Verfahrensweisen beim Synodalen Weg. Bevor ein Text nicht alle Lesungen durchlaufen habe, sei er nicht verbindlich. Zudem gebe es Selbstverpflichtungen, die erst dann eingelöst werden könnten, wenn der Papst oder ein Konzil dieses Anliegen aufgreife und freigebe. "Jetzt aber Versprechen abzugeben, die ich in absehbarer Zeit nicht werde einlösen können, scheint mir problematisch", so der Mainzer Bischof. Gleichzeitig unterstrich er, dass er den Synodalen Weg engagiert mitgehe.

Für eine synodale Kirche

Die "Frankfurter Erklärung" war am vergangenen Donnerstag veröffentlicht worden und will dem Reformprozess Synodaler Weg zusätzliche Dynamik verleihen. Das Dokument spricht sich für eine synodale Kirche aus und tritt in Form einer Selbstverpflichtung der Unterzeichnenden gegen Machtmissbrauch und Diskriminierung in der Kirche an. Dabei fordert es "durchgreifende Aufarbeitung und Gerechtigkeit für die von Missbrauch Betroffenen". Zu den Zielen gehören auch Geschlechtergerechtigkeit, die Anerkennung von Diversität und breite Beteiligung an Beratungen und Entscheidungen in der Kirche. Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, als Co-Präsidenten des Synodalen Wegs sowie das gesamte Präsidium schlossen sich der Erklärung an.

Skeptisch zeigte sich sich Kohlgraf auch zu dem am Montag veröffentlichten Offenen Brief von elf Generalvikaren zur Debatte um eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts im Hinblick auf queere und wiederverheiratete Mitarbeitende. "Auch hier sehe ich die Gefahr, dass vorschnell Forderungen aufgestellt werden, die einer gründlicheren Reflexion bedürfen." Seine Position zu dem Thema sei zwar bekannt, er könne sich jedoch nicht der Haltung anschließen, "dass jeder Aspekt des Privatlebens ohne dienstrechtliche Relevanz sei – wie es zumindest in manchen öffentlichen Beiträgen rezipiert wird". Es brauche eine sorgfältige Überarbeitung des Arbeitsrechts, die den Mitarbeitenden Klarheit und Rechtssicherheit verschaffe.

Mainzer Weihbischof Udo Bentz
Bild: ©KNA (Archivbild)

Er wolle sich "mit Beharrlichkeit in den dafür vorgesehenen Verfahren" an der "notwendigen" Veränderung der Grundordnung beteiligen, so der Mainzer Weihbischof und Generalvikar Udo Bentz.

Die Generalvikare mehrerer deutscher Bistümer hatten in dem Brief an den DBK-Vorsitzenden Bätzing einen sofortigen Verzicht auf arbeitsrechtliche Konsequenzen für queere und wiederverheiratete Mitarbeitende gefordert. Zudem solle die Überarbeitung der Grundordnung bis zum Sommer abgeschlossen sein. Der Mainzer Weihbischof und Generalvikar Udo Bentz gehört nicht zu den Unterzeichnern. In einer ebenfalls am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme betonte Bentz, er wolle das Grundanliegen des Briefes mittragen, die Frage nach der Loyalitätsverpflichtung im kirchlichen Arbeitsrecht auf eine neue Begründungsbasis zu stellen. Allerdings müssten die Generalvikare diesen Brief an sich selber richten, da sie sich in einer Arbeitsgruppe mit der Neuformulierung der Loyalitätsobliegenheiten befassten. "Es müsste eher eine Selbstverpflichtung der Generalvikare sein, noch besser eine gemeinsame Stellungnahme der Generalvikare, in der deutlich der Wille formuliert wird, gemeinsam mit den Bischöfen solche Veränderungen zeitnah, aber auch rechtlich gut belastbar herbeizuführen", so Bentz.

Auch er teile die Ansicht, dass man nicht sagen könne, jeder Aspekt des Privatlebens sei "völlig ohne Relevanz für das dienstliche Verhältnis", betonte der Mainzer Weihbischof. Die persönliche Lebensführung der kirchlichen Mitarbeiter präge auch die Glaubwürdigkeit der Kirche. Auf die Notwendigkeit, Loyalität als einen Baustein der kirchlichen Grundordnung zu beschreiben, könne man somit nicht verzichten. Allerdings sei sie nicht einfach eine Frage des Personenstandes: "Loyalität meint Haltung und innere Einstellung im Blick auf mein Wirken in meinem Dienst", so Bentz. Er betonte, "dass das Bistum Mainz keinen Gebrauch von den in der Grundordnung vorgesehenen arbeitsrechtlichen Maßnahmen in den vergangenen Jahren gemacht hat, wenn Menschen sich als Geschiedene standesamtlich wiederverheiraten oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben". Er wolle sich "mit Beharrlichkeit in den dafür vorgesehenen Verfahren" an der "notwendigen" Veränderung der Grundordnung beteiligen. (mal)