"Ich finde, die Union könnte das 'C' auch streichen"

FDP-Politikerin hält CDU und CSU nicht für besonders christlich

Veröffentlicht am 19.05.2022 um 10:32 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Nach Ansicht der FDP-Politikerin Sandra Bubendorfer-Licht sind CDU und CSU nicht sonderlich christlich. Außerdem äußerte sich die religionspolitische Sprecherin der Liberalen zur Frage der Staatsleistungen und zum kirchlichen Arbeitsrecht.

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Die religionspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sandra Bubendorfer-Licht, hat CDU und CSU abgesprochen, besonders christliche Parteien zu sein. "Die Union trägt die christlichen Werte wie eine Monstranz vor sich her. Entscheidend ist aber das Handeln! Ich finde, die Union könnte das 'C' auch streichen", sagte Bubendorfer-Licht am Mittwoch in einem Interview der evangelischen Nachrichtenagentur "idea". Ihre eigene Partei verteidigte die 52-Jährige dagegen gegen den Vorwurf, Glaube und Religion keinen besonders hohen Stellenwert einzuräumen: "Wir betonen in unserem Programm die Freiheit des Individuums. Dazu gehört auch die Freiheit, sich zu einer Religion zu bekennen – oder eben auch nicht. Und Nächstenliebe und gemeinnütziges Engagement sind für uns selbstverständlich."

Bubendorfer-Licht unterstrich zudem das Ziel der FDP und der Ampelkoalition, in dieser Legislaturperiode die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Man verfolge diesen Wunsch schon viele Jahre, zuletzt habe die Große Koalition die Ablösung jedoch blockiert. "Jetzt kommt endlich Bewegung in die Sache. Auch die Kirchen sehen die Ablösung positiv – sie wollen das Geld und sie wollen auch das Thema vom Tisch haben und sich nicht ständig vorhalten lassen, dass sie vom Staat subventioniert werden", betonte die Bundestagsabgeordnete.

Politikerin zu Staatsleistungen: Irgendwann muss die Schuld getilgt sein

Offen zeigte sich Bubendorfer-Licht in dem Interview für weitere Diskussionen über die Höhe der zu zahlenden Ablösung. Zwar bezeichnete sie den unter anderem von ihrer Partei erarbeiteten Vorschlag, das 18,6-fache der Staatsleistungen im Jahr 2020 als Ablösebetrag anzusetzen, als "sehr realistisch". Allerdings seien die Kirchen mit diesem Wert nicht einverstanden und sie sähen noch Diskussionsbedarf. Gelassen beurteilte die Politikerin zudem die möglichen Auswirkungen einer Ablösung der Geldzahlungen auf die Staatsfinanzen: "Auch dafür wird es eine Lösung geben. Vielleicht wird die Summe verteilt über mehrere Jahre ausgezahlt. Aber irgendwann muss die Schuld getilgt sein, so wie man bei einem Hausbau ja auch die letzten Tilgungsraten begleicht." Wichtig sei, dass die Ablösung im Einvernehmen aller Beteiligten geschehe. "Ich bin zuversichtlich, dass es in dieser Legislaturperiode geschehen wird", so Bubendorfer-Licht.

Deutsche Verfassungen fordern seit mehr als 100 Jahren eine Ablösung der historisch bedingten Zahlungen an die Kirchen. Die Zahlungen, die die Kirchen zusätzlich zu den Kirchensteuern ihrer Mitglieder erhalten, gehen meist auf das Jahr 1803 zurück. Damals wurden zahlreiche Kirchengüter auf der rechten Rheinseite enteignet und verstaatlicht. Nutznießer waren deutsche Reichsfürsten, die damit für Gebietsverluste auf der linken Rheinseite entschädigt wurden. Sie verpflichteten sich wiederum, den Kirchen regelmäßige Unterhaltszahlungen zu leisten, damit diese weiter ihre Aufgaben erfüllen konnten.

"Nicht mehr zeitgemäß": Kritik an kirchlichem Arbeitsrecht

1919 bestimmte die Weimarer Reichsverfassung, dass diese Leistungen abzulösen sind; das Grundgesetz übernahm 1949 diese Verpflichtung. Demnach muss der Bund ein Grundsätzegesetz erlassen, um Rahmenbedingungen für Vereinbarungen zwischen den Bundesländern und den Kirchen zu schaffen. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP angekündigt, "im Dialog mit den Ländern und den Kirchen" einen "fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen" schaffen zu wollen. Derzeit arbeitet das Bundesinnenministerium an einem Zeitplan für die Vorlage eines Gesetzentwurfes.

Kritisch äußerte sich Bubendorfer-Licht zum kirchlichen Arbeitsrecht, das die Ampelkoalition ebenfalls reformieren will. Sie sehe vor allem ein Problem beim Kündigungsrecht, so die Abgeordnete. Es könne nicht sein, dass einem Angestellten einer kirchlichen Einrichtung gekündigt werde, weil er geschieden und wiederverheiratet sei, weil er sich als homosexuell geoutet habe oder einer anderen Konfession angehöre. "Das ist nicht mehr zeitgemäß, und die Kirchen müssen in der gesellschaftlichen Realität ankommen. Manchmal habe ich auch den Eindruck, dass das kirchliche Arbeitsrecht als Vorwand genommen wird, um einen unbequemen Mitarbeiter loszuwerden", betonte die FDP-Politikerin, die selbst katholisch ist und den Wahlkreis Altötting im Bundestag vertritt. (stz)