Heute 88-Jähriger von Glaubenskongregation schuldig gesprochen

Wegen Missbrauch: Papst entlässt ehemaligen Pfarrer aus Klerikerstand

Veröffentlicht am 31.05.2022 um 11:42 Uhr – Lesedauer: 

Osnabrück ‐ Die Glaubenskongregation hat einen ehemaligen Pfarrer des Bistums Osnabrück des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger für schuldig befunden. Der heute 88-Jährige wurde als Folge von Papst Franziskus aus dem Klerikerstand entlassen.

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Papst Franziskus hat einen ehemaligen Pfarrer des Bistums Osnabrück strafweise aus dem Klerikerstand entlassen. Zuvor habe die für das Verfahren zuständige Glaubenskongregation im Vatikan den heute 88-jährigen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig befunden, teilte das Bistum Osnabrück am Dienstag mit. Damit komme ein kirchenrechtlicher Prozess zum Abschluss, der mit der Veröffentlichung von Vorwürfen sexualisierter Gewalt im Jahr 2018 begonnen habe.

Mit der Entscheidung verliert der ehemalige Pfarrer den Angaben zufolge dauerhaft alle kirchlichen Vollmachten, die ihm aufgrund der Priesterweihe übertragen worden waren. Er dürfe weder die Messe zelebrieren oder andere Sakramente spenden noch irgendeinen Dienst in der Kirche ausüben. Zudem verliere er sämtliche Pensionsansprüche. "Seine künftige Altersversorgung wird derzeit durch das Bistum gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung geprüft", so das Bistum.

Bischof Bode: Entscheidung ist wichtiger Schritt der Aufarbeitung

"Es ist gut, dass das seit Jahren laufende kirchenrechtliche Verfahren damit endlich zu einem Abschluss und zu einem klaren Schuldspruch kommt", erklärte der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode. Und weiter: "Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt der Aufarbeitung, und ich hoffe, dass es insbesondere den Betroffenen auch eine Hilfe sein kann."

Das Bistum Osnabrück hatte die Vorwürfe gegen den früheren Pfarrer bereits 2018 öffentlich gemacht, nachdem sich mehrere Betroffene bei den unabhängigen Ansprechpersonen der niedersächsischen Diözese gemeldet hatten. Nachdem die zuständige Staatsanwaltschaft festgestellt hatte, dass die vorgeworfenen Taten nach staatlichem Recht bereits verjährt waren, leitete das Bistum nach eigenen Angaben das jetzt abgeschlossene kirchenrechtliche Verfahren in Rom ein. (stz)