Interview über Menschenwürde und Kirchenkrise

Staatsrechtler Isensee: Die Kirche hat systemisch versagt

Veröffentlicht am 10.06.2022 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Der renommierte deutsche Staatsrechtler Josef Isensee wird heute 85 Jahre alt. Im Interview spricht er über die Würde des Menschen, das Naturrecht und darüber, wie die Kirche ihre eigene Krise überwinden könnte.

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Die katholische Kirche sei derzeit auf dem Tiefpunkt ihres gesellschaftlichen Ansehens, sagt Staatsrechtler Josef Isensee. Die Kirche habe mit der Anwendung ihrer Moraltheologie und ihres Kirchenrechts systemisch versagt. Im Interview erklärt Isensee auch, warum aus seiner Sicht aus der Missbrauchskrise eine Bischofskrise geworden ist. 

Frage: Professor Isensee, "Die Würde des Menschen ist unantastbar" heißt es feierlich am Anfang des Grundgesetzes. Was hat dieser Satz für eine Bedeutung?

Isensee: In diesem Satz zeigt sich, dass der Indikativ die schärfste Form des Imperativs ist. Seit Kindesbeinen können wir das feststellen. Wenn die Mutter sagt, "Es wird gegessen was auf den Tisch kommt", dann heißt das, es wird die Möglichkeit des Ungehorsams überhaupt nicht kalkuliert. So macht es auch die Verfassung. Die Aussage will nicht Wirklichkeit beschreiben, sondern Wirklichkeit schaffen.

Der Staat hat demnach die Würde des Menschen zu achten und zu beschützen. Und das hat zwei Seiten: Die staatliche Gemeinschaft hat die Menschenwürde hinzunehmen und darf sie nicht antasten. Zugleich können aber auch dritte, nicht-staatliche Kräfte die Menschenwürde beeinträchtigen. Und hier hat der Staat Schutz zu bieten und diese Gefahr zu bannen. 

Frage: Sie vertreten die Ansicht, dass der Begriff der Menschenwürde genuin christlich konnotiert ist ...

Isensee: Eine wichtige Basis dafür ist die Gottebenbildlichkeit des Menschen aus dem Alten Testament. Und die zweite Begründung kommt aus dem Neuen Testament: Gottes Sohn hat Menschennatur angenommen. Diese Begründung der Menschenwürde findet sich in den liturgischen Texten schon im ersten Jahrtausend. Leo der Große führte damals ein Gebet ein, dass in jeder heiligen Messe verwendet wurde: "Gott, du hast den Menschen in seiner Würde wunderbar erschaffen und noch wunderbarer erneuert." Interessanterweise hat die Kirche den Text gestrichen, als sie ihren vollen Frieden mit den Menschenrechten machte. 

Frage: Wir leben aber in einer immer säkularer werdenden Gesellschaft. Wie kann die Plausibilität dieses religiös fundierten Begriffs erhalten werden? 

Isensee: Wenn wir von dem Satz des Grundgesetzes ausgehen, dann ist eine Aussage gegeben, die völlig unabhängig von seinen Begründungen steht. Niemand der diesen Satz zitiert, hat eine theologische oder philosophische Begründung zu schlucken. Hier wird nur gesagt, auf welcher Basis dieser Satz steht. Man muss unterscheiden zwischen der Menschenwürde als solcher und den praktischen Konsequenzen. Denn die Menschenwürde als Letztbegründung lässt sich nur religiös aufrechterhalten.

Die unmittelbaren Konsequenzen sind recht unterschiedlich. Das Bundesverfassungsgericht ist allerdings sehr schnell dabei, irgendwelche praktischen Folgerungen aus der Menschenwürde abzuleiten. Und damit wird sie ein Totschlagargument. Nur sollte klar sein, sie ist eigentlich kein Grundrecht, sondern der letzte Grund der Grundrechte. 

Frage: In ethischen Fragen bezieht sich die katholische Kirche weniger auf die Bibel als auf das Naturrecht. Auch unsere Menschenrechte erheben diesen Anspruch. Doch welche Differenzen gibt es?

Isensee: Die Grundrechte, wie sie beispielsweise in der französischen Menschenrechtserklärung von 1789 in Erscheinung treten, sind naturrechtlich begründet. Die Franzosen beschwören geradezu, dass das Unglück, in dem die Menschheit stecke, aus der Missachtung der natürlichen Menschenrechte rühre. Jetzt gelte es, sie im Gedächtnis festzuhalten, damit man alles staatliche Handeln an ihnen messen könne. Das ist eine naturrechtliche Ableitung. Nur dieses Naturrecht hat wenig damit zu tun, was die Kirche darunter versteht. Sie geht dagegen von einer ewigen, überindividuellen Ordnung aus, weniger vom Individuum.

Unter Naturrecht können also sehr unterschiedliche Inhalt verstanden werden. Dennoch gibt es Gemeinsames: die Vorstellung, die man bei Paulus findet, dass es Rechtsvorstellungen gibt, die ins Herz eingegraben sind. Das sieht man bei der Entwicklung eines Kindes. Wer Kinder hat wird auf einmal erleben, dass die Kinder Rechtspositionen wahrnehmen, die sich aus der Gerechtigkeit ableiten, ohne dass diese Position den Kindern beigebracht worden wäre: "Du hast es aber versprochen" – Versprechen müssen eingelöst werden: Pacta sunt servanda! Das ist die eigentliche Wurzel der Gerechtigkeitsidee und ein naturrechtliches Fundament.

Wie das Naturrecht zur moralischen Allzweckwaffe der Kirche wurde

Die Vorstellung eines natürlichen Gesetzes, das alle Menschen bindet, reicht bis in die Antike zurück. Für die kirchliche Lehre ist sie bis heute prägend – vor allem in Fragen der Sexualmoral. Doch seit geraumer Zeit regt sich auch in den eigenen Reihen Widerspruch.

Frage: Die Kirche steht für die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen und die Ehe aus Mann und Frau ein. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes werden es auch so gesehen haben. Aber warum kann die Kirche ihre Position heute kaum mehr vermitteln?

Isensee: Das Grundgesetz selbst ist nicht Naturrecht, es ist positives Recht und unterliegt den Interpretationsregeln des positiven Rechts. Jetzt stellt sich die Frage, in welchem Maße christliche naturrechtliche Vorstellungen in das positive Recht einflossen und sich verfestigten. Hier wird man auf Differenzierungen stoßen. Das Grundgesetz ging bei der Ehe von der auf Dauer ausgelegten Gemeinschaft von Mann und Frau aus. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch bestätigt, jedoch auch den Weg zur "Ehe für alle" vorbereitet. Dazu hat das Gericht ein Wort im Artikel 6 des Grundgesetzes unterschlagen. Vom "besonderen Schutz" der Ehe blieb nurmehr der "Schutz" übrig. Denn wo ein "besonderer Schutz" besteht, können sich nicht alle darauf berufen.

Damit war der Weg zur mechanischen Gleichstellung der "Lebenspartnerschaften" zur "Ehe für alle" geebnet! Der Gesetzgeber fand ein gerichtlich vorbereitetes Feld. Das ist ein Wandel der Rechtsordnung und letztlich auch ein Wandel der Verfassung. 

Frage: Das deutsche Strafrecht stellt Abtreibung unter Strafe, wenn nicht besondere Bedingungen erfüllt sind. Das wird nun infrage gestellt. Was erwarten Sie?

Isensee: Der Trend geht dahin, dass sich durchsetzt, was die feministische Bewegung fordert: ein ungeschriebenes Grundrecht auf Abtreibung. Und selbst das schlechte Gewissen derer, die dem vorgeburtlichen Leben ein Ende bereiten, soll ausgelöscht werden. Bislang sollte der Schutz des Lebens durch die Beratungsregelung und andere Vorkehrungen ausgefüllt werden. Diese haben sich aber als unzulänglich erwiesen. Sie haben nicht die Wirkung auf das allgemeine Rechtsbewusstsein, wie es das Strafrecht ausübt. Immerhin ist noch ein Rest geblieben in der Bestimmung des Paragraf 219. Der soll nun abgeschafft werden. Doch wo Werbung möglich wird, wird Legitimität und Legalität vorausgesetzt.

Daher stellt sich die Frage, ob das Gericht hier tatsächlich konsequent bleibt oder sogar den offenen Widerspruch zu seiner früheren Entscheidung riskiert. Unausweichlich ist die Legitimierung der Abtreibung nicht. Es kann immer noch Einsicht eintreten.

Frage: Während man im Staat manches über Bord wirft, was lange rechtlich fixiert war, geht die Kirche anders mit ihrem Recht um. Warum ist das so?

Isensee: Die Kirche schafft formell sehr selten ihre Regelungen ab. Sie schafft neue Gesetze, die die alten überlagern. Das habe ich mal die "Kompostierungstheorie" genannt. Man hat nicht wie im positiven staatlichen Recht den Aufhebungsakt, um die Geltung einer Norm zu beenden. Man schafft eine neue Regelung, die überlagert die untere. Das kann man mit einem vornehmen Wort Benedikt XVI. die "Hermeneutik der Kontinuität" nennen.

Die Kirche kann aber auch viel vom Rechtsstaat lernen. Das rechtliche Gehör ist so ein Gebot des Rechtsstaats. Wenn die Kirche die hierarchische Struktur wahren möchte, muss sie darauf achten, wer Adressat der Botschaft ist, die sie interpretiert. Sie muss hier für die Gemeinde empfänglich sein. Das heißt nicht, dass sie ihr nach dem Munde redet, denn sie muss auch im Widerspruch zur Welt leben. Aber doch so, dass sie auch die Botschaft trifft. Solange die Kirche an ihrem Komposthaufen festhält, hat sie ein Reservoir, dass vergrößerungsfähig ist und zugleich mächtige Rückgriffsmöglichkeiten bietet. 

Frage: Die katholische Kirche erlebt gerade eine große Krise. Worin liegen die Ursachen?

Isensee: Die katholische Kirche ist im Moment auf dem Tiefpunkt ihres gesellschaftlichen Ansehens, weil sie ihrerseits zutiefst gegen das neue Naturrecht der Menschenrechte gesündigt hat. Und zwar hat sie mit der Anwendung ihrer Moraltheologie und ihres Kirchenrechtes systemisch versagt. Die Perspektive kirchlicher Macht ignorierte die Opfer des Missbrauchs. Die Verurteilung des Missbrauchs Abhängiger hat sich gesellschaftlich durchgesetzt, aber das hat die Kirche mit ungeheurer Verspätung erkannt. Sie muss sich den moralischen Vorwurf gefallen lassen, dass sie das Opfer kirchlicher Macht schutzlos gestellt hat. Das ist auch der Grund, dass sich die Missbrauchsaffäre inzwischen in eine Bischofskrise verwandelt hat.

Es ist kein Zufall, dass die Bischöfe, die lange Zeit all diese Dinge weggelogen haben, jetzt wo es ihnen an den Kragen geht, ihrerseits systemische Ursachen geltend machen. Somit wälzen sie ihre persönliche Verantwortung für unverantwortlichen Umgang mit Missbrauchstätern in den eigenen Reihen ab. 

Frage: Welcher Ausweg könnte sich der katholischen Kirche aus dieser Situation bieten?

Isensee: Was diese in mancher Hinsicht sklerosierte Kirche nicht versteht, erklären Augustinus und später auch Thomas von Aquin. Gott sei pädagogisch mit der Offenbarung umgegangen. So dass er den Menschen in seinen Botschaften immer nur so viel zugemutet habe, wie es ihrem Entwicklungszustand entsprochen habe. Die Texte sind zwar identisch, aber die Adressaten nicht. Die Adressaten sind geschichtlich, und die Kirche hat die Aufgabe der Mittlerin. Sie muss ihrerseits Pädagogik üben.

Denken Sie an Paul VI., der das brennende Thema der Geburtenkontrolle dem Konzil entzog, um es aufgrund seiner Komplexität später zu klären. Er verkannte die schnelle Entwicklung auch der katholischen Welt. Seine dann erst 1968 erschienene Enzyklika Humanae Vitae wurde zum Stalingrad der katholischen Moraltheologie. Die Beichte wurde dadurch faktisch abgeschafft – und das dazugehörige Gebot ebenfalls.

Von Ludwig Ring-Eifel und Simon Kajan (KNA)