Nach Missbrauchsgutachten geschlossen

Münsteraner Domkapitel lässt Bischofsgruft wieder öffnen

Veröffentlicht am 28.10.2022 um 11:44 Uhr – Lesedauer: 

Münster ‐ Als Folge der Erkenntnisse aus dem Münsteraner Missbrauchsgutachten wurde die Bischofsgruft im St.-Paulus-Dom geschlossen. Nun soll sie wieder geöffnet werden – das sei jedoch noch keine Entscheidung auf Dauer, heißt es.

  • Teilen:

Das Münsteraner Domkapitel will die Bischofsgruft im St.-Paulus-Dom zu Allerheiligen wieder für das Totengedenken und damit auch für die Öffentlichkeit zugänglich machen. "Mit dieser Entscheidung ist noch nicht darüber befunden worden, wie man auf Dauer mit der Grablege und dem Thema einer angemessenen Erinnerungskultur umgehen muss", sagte Weihbischof Christoph Hegge in seiner Funktion als Domdechant und damit als derzeitiger Leiter des Domkapitels laut Mitteilung der Diözese am Freitag. Totengedenken bedeute, die Verstorbenen der Barmherzigkeit Gottes anzuvertrauen, auch in ihren Schwächen und Fehlern.

Die im Juni veröffentlichte Studie der Universität Münster zu sexuellem Missbrauch im Bistum hatte den früheren Münsteraner Bischöfen Reinhard Lettmann, Heinrich Tenhumberg und Michael Keller schwere Fehler im Umgang mit sexualisierter Gewalt nachgewiesen; diese Bischöfe sind in der Bischofsgruft beigesetzt. Das Bistum schloss daraufhin die Gruft und installierte am Eingang zur Grablege eine Hinweistafel auf die Fehler der Bischöfe, die weiterhin dort stehen soll. Auch auf dem Domherrenfriedhof des St.-Paulus-Doms sind mit den Weihbischöfen Josef Voß und Laurenz Böggering Verantwortungsträger beigesetzt, die sexuellen Missbrauch vertuscht haben.

Überlegungen zu angemessener Erinnerungskultur gehen weiter

Wie im Umfeld der Bischofsgruft und des Domherrenfriedhofs in einer angemessenen Form auf die Fehler der dort beigesetzten Bischöfe im Umgang mit Missbrauch hingewiesen und an die Betroffenen erinnert werden kann, soll weiterhin diskutiert werden. Hierzu können nach Bistumsangaben Vorschläge per Mail an betroffenenbeteiligung@gmail.com oder an interventionsbeauftragter@bistum-muenster.de eingereicht werden. Einige Ideen seien schon eingegangen, hieß es. Neben dem Domkapitel sollen auch das Diözesankomitee, der Diözesanrat und die Betroffeneninitiative im Bistum Münster in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Zugleich bittet Bischof Felix Genn die Pfarreien im Bistum, auf deren Friedhöfen Priester beerdigt sind, die sexuellen Missbrauch begangen oder vertuscht haben, ihrerseits zu überlegen, wie ein angemessenes Vorgehen vor Ort aussehen kann. "Ich bitte darum, sich an den unterschiedlichen Orten unseres Bistums dazu Gedanken zu machen. Auch von Missbrauch betroffene Menschen können, wenn diese das möchten, in die Entscheidungsprozesse vor Ort eingebunden werden", ergänzte der Bischof. (tmg)