Missverständlicher Passus wird ausgetauscht

Bistum Trier: Keine "Verschwiegenheits-Erklärungen" für Betroffene

Veröffentlicht am 31.05.2023 um 11:59 Uhr – Lesedauer: 

Trier ‐ Will das Bistum Trier Missbrauchsbetroffene zum Schweigen zwingen? Dieser Eindruck entstand bei manchen wegen einer missverständlichen Formulierung in einer Protokollvorlage. Jetzt ändert man den Passus – und stellt klar, dass es nie Maulkörbe gab.

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Das Bistum Trier stellt klar, dass es Missbrauchsbetroffene nicht zur Verschwiegenheit verpflichten will. In den Protokollen von Gesprächen gemäß der Interventionsordnung wird künftig ein entsprechender Passus aufgenommen, teilte die Diözese am Mittwoch mit. Zuvor hatte es Beschwerden von Betroffenen in den Medien gegeben, dass das Bistum sie zur Abgabe von "Verschwiegenheitserklärungen" gedrängt hätte. In der neuen Vorlage für Protokolle über Gespräche zwischen der Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs und Betroffenen heißt es nun: "Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten darf dieses Protokoll weder ganz noch in Auszügen medial veröffentlicht oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Für die betroffene Person ergibt sich daraus kein Schweigegebot hinsichtlich ihrer Erfahrungen und Erlebnisse."

Zuvor lautete die entsprechende Stelle: "Die Teilnehmer des Gesprächs sind sich darüber einig, dass sowohl der Inhalt des vorliegenden Protokolls als auch des diesem Protokoll zugrunde liegenden Gesprächs wegen der berührten Persönlichkeitsrechte streng vertraulich sind. Dieses Protokoll und sein Inhalt dürfen daher weder ganz noch in Auszügen noch sinngemäß veröffentlicht werden oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern und soweit nicht sämtliche Personen, die an dem protokollierten Gespräch teilgenommen haben, einer solchen Veröffentlichung oder öffentlichen Zugänglichmachung zustimmen." In der neuen Fassung wird wie in der alten Fassung ergänzt, dass eine Weitergabe für die weitere Aufarbeitung und Bearbeitung von Anerkennungsleistungen zulässig ist.

Intention war Schutz von Persönlichkeitsrechten

Laut dem Bistum wurde die ursprüngliche Formulierung ab Anfang 2013 für die Protokollierung der in der kirchlichen Untersuchung vorgesehenen Gespräche verwendet. Das Protokoll werde anschließend von allen am Gespräch beteiligten Personen nach Fertigstellung und Prüfung unterschrieben. Damit sei dokumentiert, dass die Personen die Richtigkeit des Inhalts bestätigen und beachten, was eingangs vereinbart worden sei. "Die Intention hinter diesem Passus war, die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten und aller möglicherweise erwähnten Personen zu schützen, die durch Aussagen, die in dem Gespräch gemacht werden, berührt sein könnten", betont das Bistum. Der Passus diene der Verfahrenssicherheit und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter. "Nicht gemeint war damit, dass die betroffene Person über ihre Erfahrungen und das, was ihm oder ihr widerfahren ist, nicht sprechen darf", so das Bistum weiter.

Die Diözese räumt in ihrer Erklärung ein, dass Betroffene die Formulierung als Aufforderung oder Verpflichtung zum Schweigen missverstanden haben könnten: "Dies bedauern Bischof Dr. Stephan Ackermann und die Verantwortlichen." Das Bistum bezieht sich auf die Berichterstattung des "Trierischen Volksfreunds" zum Fall des Priesters Edmund Dillinger. Ende April hatte ein Betroffener, der von dem Geistlichen als Ministrant zu Nacktaufnahmen genötigt wurde, in der Zeitung von einer Verschwiegenheitserklärung gesprochen: "Ich musste unterschreiben, dass ich nie mehr darüber spreche." Später seien 3.000 Euro vom Bischöflichen Stuhl auf sein Konto überwiesen worden. Das Bistum weist diese Darstellung zurück: "Weder ist der oben angeführte Passus im damaligen Gesprächsprotokoll enthalten, noch liegen in unseren Akten sonstige Dokumente vor, die im Sinne einer 'Verschwiegenheitserklärung' gewertet werden könnten." Bei den 3.000 Euro handle es sich um eine Zahlung in Anerkennung des Leids im Rahmen des regulären Antragsverfahrens, die nicht an Bedingungen geknüpft sei.

Ein weiterer Betroffener sprach kurz darauf im "Volksfreund" von einem "Maulkorb". Hier hatte nach Darstellung des Bistums die ursprüngliche Fassung der Erklärung zur Verschwiegenheit unterschrieben werden sollen, auf Intervention des Rechtsbeistands des Betroffenen sei aber eine veränderte Fassung unterzeichnet worden. "Auch mit diesem Passus war nicht intendiert, dass die betroffene Person nicht über ihre Erlebnisse sprechen darf. Sollte dies so verstanden worden sein, bedauern wir auch dies", so das Bistum. (fxn)