Unternehmerische Mitbestimmung für kirchliche Beschäftigte diskutiert

Rahmen-MAVO: Arbeit an neuer kirchlicher Betriebsverfassung beginnt

Veröffentlicht am 01.06.2023 um 14:11 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Das nächste große Reformprojekt im kirchlichen Arbeitsrecht beginnt: Nach der Grundordnung ist die Mitarbeitervertretungsordnung unter der Lupe. Erstmals gibt es ein klares Verfahren für die Gesetzgebung – und Hoffnung für eine alte Forderung.

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Die Arbeit an einer neuen Betriebsverfassung für kirchliche Einrichtungen hat begonnen. Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Dienstnehmern und Dienstgebern aus Kirche, Caritas und Orden soll im Laufe des kommenden Jahres erste Zwischenergebnisse für eine Novellierung der Rahmen-Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) vorlegen, teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am Donnerstag mit. Dabei soll auch über eine Mitbestimmung von Beschäftigtenvertretern in wirtschaftlichen Angelegenheiten gesprochen werden, die es bislang nur im staatlichen Betriebsverfassungsgesetz, nicht aber in der bestehenden MAVO gibt. Weitere Themen sind grundlegende Aspekte zur Arbeit der Mitarbeitervertretungen und die Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte der Mitarbeitervertretung (MAV).

Im vergangenen Jahr wurde die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" reformiert. Dabei wurden jedoch nur die individualarbeitsrechtlichen Bestimmungen grundlegend verändert. Insbesondere stellt die Kirche keine Anforderungen mehr an persönliche Lebensumstände von Beschäftigten. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts gab es keine substantiellen Änderungen. In den "Bischöflichen Erläuterungen" zur neuen Grundordnung wurde aber bereits auf die Möglichkeit von unternehmerischer Mitbestimmung hingewiesen. Darin wurde eine Prüfung angekündigt, "ob und inwieweit Mitarbeitende im kirchlichen Dienst unter Berücksichtigung der besonderen kirchlichen Aspekte und in der vom kirchlichen Selbstverständnis gebotenen Form wirtschaftliche und unternehmerische Entscheidungen mitbeeinflussen und an der Aufsicht über kirchliche Unternehmen teilhaben können".

Erstmals klarer Gesetzgebungsprozess

Der Gesetzgebungsprozess für die Novelle der Rahmen-MAVO ist der erste, der nach den Regeln der im vergangenen Jahr in Kraft gesetzten "Ordnung über das Zustandekommen arbeitsrechtlicher Regelungen auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz" organisiert wird. Die Ordnung sieht eine breite Beteiligung betroffener Gruppen vor und legt ein klares Verfahren für die Gesetzgebung fest. Eine Veröffentlichung der Entwürfe sieht die Ordnung aber nicht vor. Die Arbeitsgruppe, die Mitte Mai zum ersten Mal zusammengetreten ist, besteht aus Vertreterinnen und Vertreter der Dienstgeber- und der Dienstnehmerseite des Arbeitsrechtsausschusses (ARA) und der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen, der Personalwesenkommission des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD), der Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen, des Deutschen Caritasverbandes und der Deutschen Ordensobernkonferenz.

Für Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen gilt das staatliche Betriebsverfassungsgesetz nicht. Stattdessen wenden katholische Einrichtungen diözesane Mitarbeitervertretungsordnungen an, die die betriebliche Mitbestimmung regeln und die sich an der Rahmen-MAVO orientieren. Das kirchliche kollektive Arbeitsrecht zeichnet sich nach Überzeugung der DBK besonders durch den Leitgedanken der "Dienstgemeinschaft" aus: "Dienstgeber und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter wirken zusammen, um den Auftrag der Einrichtung zu erfüllen und so an der Sendung der Kirche mitzuwirken." Gewerkschaften kritisieren seit Jahren die im Vergleich zum Betriebsverfassungsgesetz geringeren Rechte von Mitarbeitervertretungen im Vergleich zu Betriebsräten. Die Grundordnungsreform sei auch in dieser Hinsicht eine verpasste Chance gewesen. Die Kirche betont dagegen, dass kirchliche Einrichtungen deutlich häufiger als der staatlichen Betriebsverfassung unterliegende Betriebe Vertretungen der Beschäftigten eingerichtet haben: Während bei der Caritas 80 Prozent der Einrichtungen Mitarbeitervertretungen bestehen, liegt der Anteil der Betriebe mit betrieblicher Interessenvertretung in der Gesamtwirtschaft bei 25 Prozent. (fxn)