Peiniger missbrauchte ihn und versuchte gewaltsam, ihm den Teufel auszutreiben

Bistum Essen zahlt Rekordsumme an Missbrauchsbetroffenen

Veröffentlicht am 13.06.2024 um 12:54 Uhr – Lesedauer: 

Regensburg ‐ Das Landgericht Köln sprach 2023 einem Mann Schmerzensgeld für erlittenen Missbrauch in Höhe von 300.000 Euro zu. Das Urteil ist inzwischen wegweisend auch für freiwillige Anerkennungszahlungen der Kirche – was ein Fall im Bistum Essen nun zeigt.

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Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hat einem im niederbayerischen Aldersbach lebenden Missbrauchsbetroffenen 330.000 Euro zugesprochen. Das berichtet die "Mittelbayerische"-Zeitung (Donnerstag). Es handle sich um eine der höchsten Summen, die die katholische Kirche in Deutschland bisher einem Betroffenen bezahlt habe. Für das Bistum Essen, in dem sich der sexuelle Missbrauch zwischen 1965 und 1968 ereignet habe, soll es eine Rekordsumme sein.

"Das ist eine sehr hohe Entschädigung im Gegensatz zu dem, was andere bekommen haben, denen ähnliches passiert ist", wird der 70-Jährige Antragssteller zitiert. Sein Peiniger war dem Artikel zufolge ein Organist in einer Pfarrgemeinde im Bistum Essen, bei dem er Klavier lernen sollte, der ihn dann aber missbrauchte und gewaltsam versuchte, ihm den Teufel auszutreiben.

Zahlung deutlich aufgestockt

Vor 14 Jahren hatte der Betroffene zum ersten Mal einen Antrag auf Entschädigung gestellt, wie es heißt. Zunächst habe ihm die UKA 80.000 Euro als Anerkennungsleistung zugesprochen. Der Betroffene habe aber auf eine Erhöhung plädiert. Jüngst sei schließlich ein offizielles Schreiben gekommen, indem es hieß, der Betrag sei um 250.000 Euro aufgestockt worden.

Die UKA entscheidet darüber, wie viel Geld Missbrauchsopfer von der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Bei über 50.000 Euro müssen die jeweiligen Bistümer oder Orden zustimmen. Im UKA-Tätigkeitsbericht von 2023 sind vier Anerkennungsleistungen aufgeführt, die über 250.000 Euro lagen. Anders als bei Gericht muss für diese Zahlungen der durch einen Missbrauch entstandene Schaden nicht bewiesen werden. Es genügt, dass dazu plausible Angaben gemacht werden. (KNA)